Regierungspolitik im Deutschland-Check
Expertencheck

"Weiterer Schritt hin zu staatlich gelenkter Stromerzeugung"

Im vergangenen Winter konnte ein Stromblackout nur knapp verhindert werden. Damit dies nicht wieder geschieht, hat die Regierungskoalition ein Gesetz "Energiewirtschaftliche Vorschriften" entworfen, das von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP leicht überarbeitet wurde. Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) haben das Gesetzesvorhaben untersucht und bewerten es mit lediglich einem von fünf Sternen. Unter anderem, weil den Stromversorgern Entschädigung zu Lasten der Stromkunden gezahlt werden sollen.

30. Oktober 2012

Was ist geplant?

Im Rahmen der energiepolitischen Entscheidungen des Jahres 2011 wurden insbesondere Abschaltdaten für die bestehenden Kernkraftwerke beschlossen. Etwa die Hälfte der Kraftwerke wurde sofort und endgültig stillgelegt. Die damit stillgelegten Kapazitäten konnten nicht ausgeglichen werden. Ein paralleler Zubau fand weder bei fossilen Kraftwerken noch bei Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien in ausreichendem Maße statt. Dies stößt aus zwei Gründen an Grenzen. Der Zubau der erneuerbaren Energien, der mit erheblichem finanziellem Aufwand betrieben wird, ist nicht in der Lage, in ausreichender Menge gesicherte Leistung zur Verfügung zu stellen, die sicher jederzeit verfügbar ist. Fossile Kraftwerke stehen heute insbesondere vor dem Problem, dass ihre Wirtschaftlichkeit nicht mehr gewährleistet werden kann, wenn in einer zunehmenden Zahl von Stunden erneuerbare Energien das Stromangebot stellen und die fossilen Kraftwerke nicht zum Einsatz kommen.

Auch wenn insgesamt die notwendigen Kapazitäten in Deutschland zur Verfügung stehen, gibt es regionale Engpässe. Durch den Einsatz zusätzlicher Kapazitäten, die von der Bundesnetzagentur im In- und Ausland akquiriert wurden, konnte im letzten Winter verhindert werden, dass es zu Netzausfällen kam. Die Regierungskoalition will (zum Gesetzentwurf)  nun verhindern, dass es zu einer weiteren Verknappung der Stromerzeugungskapazitäten und damit zu weiteren Risiken eines Blackouts kommt.

Dafür sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen: 

  • Kraftwerksstillegungen müssen in Zukunft mindestens zwölf Monate im Voraus angezeigt werden.
  • Die dauerhafte Stilllegung von Kraftwerken, sofern sie als systemrelevant, also als relevant für die Sicherheit der Stromerzeugung angesehen werden, kann unterbunden werden. Für die entstehenden Kosten ist eine Entschädigung zulasten der Stromkunden vorgesehen.
  • Gaskraftwerken wird, sofern sie als systemrelevant eingeschätzt werden, untersagt, unterbrechbare Lieferverträge für Gas abzuschließen. Zudem werden sie verpflichtet, sofern möglich, mit alternativen Brennstoffen vorzusorgen. Auch hier ist eine entsprechende Entschädigung vorgesehen.
Icon 1 Stern

Bewertung durch das IW Köln: 1 von 5 Sternen

  • Die vorgeschlagenen Maßnahmen erscheinen geeignet, technische Engpässe zu beheben, die sich in den nächsten Jahren in der Stromerzeugung regional zeigen. Ein Abschalten weiterer Kraftwerke sowie ein möglicher Ausfall von Gaskraftwerken aufgrund unterbrochener Lieferungen würde die Versorgungssituation mit Strom verschlechtern und in Zeiten der winterlichen Höchstlasten zu einem Blackout führen können. 
  • Die aktuelle Diskussion sollte aber nur entsprechende Maßnahmen für einige Jahre beinhalten. Zusätzlich ans Netz gehende fossile Kapazitäten können die bestehenden Engpässe auflösen. Dann sollte auf die geplanten Zwangsmaßnahmen verzichtet werden. Eine klare zeitliche Beschränkung der Regelungen ist jedoch nicht vorgesehen.
  •  Die Maßnahmen stellen einen massiven Eingriff in den Stromerzeugungsmarkt dar. Anbieter dürfen ihre Anlagen nicht mehr stilllegen, wenn keine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Eine solche Marktaustrittshürde stellt gleichzeitig eine Markteintrittshürde dar, wenn ein Investor nicht über die Dauer seiner Investition entscheiden darf. Die Überwälzung der Kosten auf die Netzbetreiber und mittelbar auf die Stromverbraucher setzt keinen ausreichenden Anreiz zur Kostenbegrenzung. Für Gaskraftwerke wird zudem in die Beschaffungsverträge eingegriffen. Kostensparende unterbrechbare Verträge sind für bestimmte Kraftwerke nicht mehr zugelassen. Die Definition der betroffenen systemrelevanten Kraftwerke muss letztlich nach staatlich gesetzten Regeln erfolgen.

Fazit: Die Maßnahmen sind ein weiterer Schritt in Richtung einer staatlich gelenkten Stromerzeugung. Während die erneuerbaren Energien durch öffentliche Unterstützung in den Markt gebracht werden, wird für die fossilen Kraftwerke praktisch eine weitgehende staatliche Planung und Betriebsanordnung durchgeführt. Die fehlende zeitliche Begrenzung der Sonderregeln lässt eine dauerhafte Entwicklung hin zu weiteren staatlichen Detailanordnungen in der Stromerzeugung befürchten. So notwendig einzelne Maßnahmen sein können, sie drohen doch ein Schritt weg von einer marktwirtschaftlichen Stromwirtschaft in Richtung staatlicher Planung der Stromversorgung zu sein. 

Dieser Gesetzescheck ist Bestandteil des Deutschland-Checks, eine monatlich erscheinende Dauerstudie der INSM und der WirtschaftsWoche. Insgesamt besteht der Deutschland-Check aus drei Teilen: Die Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung, einer Beurteilung neuer Gesetze und einer Umfrage unter Wirtschaftsexperten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Mehr zum Thema "Energie"

Appell an MdBs

Jetzt Deutschlands Zukunft gestalten

Am 24. Oktober kamen die Mitglieder des neuen deutschen Bundestags (MdBs) zum ersten Mal zusammen. Ihr Aufgabe in den nächsten vier Jahren ist, unser Land fit für die Zukunft zu machen. Was es braucht, damit Deutschland erfolgreich bleibt, haben wichtige Akteure der deutschen Wirtschaft in einem Appell, der zeitgleich als Anzeige in mehreren großen Tageszeitungen erscheint, zusammengefasst.

23. Oktober 2017
Bundestagswahl

Das steht zur Wahl: Prüfsteine für eine gute Zukunft

Am 24. September 2017 wird über die Zukunft Deutschlands entschieden. Es geht um viel: eine generationengerechte und sichere Rente, ein leistungsfreundliches Steuersystem, eine bezahlbare Energiewende und faire Bildungschancen für alle. Schauen Sie deshalb genau hin, was in den Programmen der Parteien steht. Und überhaupt: Gehen Sie wählen.

15. September 2017
Wahlarena 2017

Barley: "Versprechen auf Wohlstand für Alle"

Wie halten es die Parteien mit der Sozialen Markwirtschaft? Dieser Frage geht die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) mit einer sechsteiligen Gesprächsreihe nach. Zum Auftakt diskutierte heute die Generalsekretärin der SPD, Katharina Barley MdB, mit dem WeltN24-Chefredakteur Ulf Poschardt.

24. Januar 2017
Janecek zu Energiewende

"Könnten unter Umständen auf EEG verzichten“

Der Strommarkt braucht nicht nur innovative Produktionstechnik, sondern auch ein funktionierendes Marktumfeld. Dem Emissionshandel kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

18. Januar 2017
Gute Regierungsarbeit 2015

Hier ist der rote Faden.

Die Bundesregierung hat bisher viele Geschenke verteilt. Aber wer mehr Wohlstand für alle will, muss zuerst wirtschaftliches Wachstum unterstützen. Wie das geht? Dem roten Faden folgen!

14. Januar 2015
„Kinder, war das schön."

Jahresbilanz: Regierung verballert 256 Mrd. Euro

Die Politik der großen Koalition stellt eine zunehmende Belastung für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft dar. Allein im Jahr 2014 wurden Entscheidungen getroffen, die auf einen Schaden von mindestens 256 Milliarden Euro hinauslaufen werden. Eine rekordverdächtige Verschleuderung von gesellschaftlichen Ressourcen.

27. Dezember 2014