Erst zum 01. Januar 2011 eingeführt, steht die Luftverkehrsteuer schon wieder auf der Kippe. Die Wissenschaftler des Institus der deutschen Wirtschaft Köln (IW) haben nichts gegen die Pläne des Wirtschafts- und Verkehrsministerium, die Steuer wieder abzuschaffen.
20. Juli 2012
Innerhalb der Bundesregierung ist die zum 1. Januar 2011 eingeführte Luftverkehrsteuer sehr umstritten. Die Steuer sieht nach Entfernungszonen gestaffelte Abgaben auf Starts von Passagieren von deutschen Flughäfen vor. Das Bundesverkehrsministerium und das Bundeswirtschaftsministerium fordern ihre Abschaffung.
Das Bundesfinanzministerium plante mit der im Rahmen des Sparpakets für 2011 eingeführten Abgabe Einnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich. Mit 960 Millionen Euro für das vergangene Jahr wurde dieses Ziel nur knapp verfehlt. Erhoben wurden 8 Euro je Abflug für die Kurzstrecke – bei innerdeutschen Flügen also 16 Euro für Hin- und Rückflug, worauf auch noch Mehrwertsteuer fällig wird –, 25 Euro für die Mittelstrecke und 45 Euro für Interkontinentalflüge. Mit Jahresbeginn 2012 wurden diese Sätze reduziert, da der Luftverkehr in der EU seit Januar in den Emissionshandel einbezogen wird. Die Sätze betragen nun je nach Entfernung zur Hauptstadt des Ziellandes 7,50 Euro, 23,43 Euro beziehungsweise 42,18 Euro.
Der Gesetzescheck ist Bestandteil des Deutschland-Checks, eine monatlich erscheinende Dauerstudie der INSM und der WirtschaftsWoche. Insgesamt besteht der Deutschland-Check aus drei Teilen: Die Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung, einer Beurteilung neuer Gesetze und einer Umfrage unter Wirtschaftsexperten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.