Wirtschafts- und Umweltministerium haben einen Kompromiss bei der Förderung von erneuerbaren Energien gefunden. Wissenschaftler des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) haben den Entwurf gelesen und bewertet. Ihr Fazit: Eine nach dem Entwurf umgesetzte Reform wäre "insgesamt positiv".
17. März 2012
Die Bundesregierung hat sich nach lang andauernden Divergenzen auf eine gemeinsame Positionierung zu aktuellen Fragen der Energiepolitik verständigt.
Mit dem Kompromiss zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium werden zwei unterschiedliche Fragestellungen aufgegriffen. Zum einen wird die Förderung der Photovoltaik nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz begrenzt, nachdem die Subventionen für Solarstrom auf 6,9 Milliarden Euro angestiegen sind – zusätzlich zum Wert des Stroms. Zum anderen wird die eine deutsche Position zu den Verhandlungen über die neue Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union formuliert, mit der eine effizientere Nutzung von Energie befördert werden soll.
Mit der Neugestaltung der Solarförderung sind folgende wesentliche Veränderungen vorgesehen:
Zur EU-Effizienzrichtlinie hat sich die Bundesregierung auf folgende Vorschläge verständigt:
Begründung:
Bis Anfang 2016 werden die Vergütungen gegenüber heute um die Hälfte bis auf zwei Drittel abgesenkt. Eine Kostenbremse durch die Kürzung der Subventionen für Neuanlagen ist dringend angebracht, um den Kostenanstieg in Grenzen zu halten. Aber auch die neuen Fördersätze führen nicht dazu, dass die Kosten für den Verbraucher wieder zurückgehen. Schließlich müssen für die bestehenden Anlagen noch für viele Jahre die alten hohen Vergütungssätze gezahlt werden. Immerhin kann aber ein Anstieg der Fördermenge begrenzt werden.
Nicht umgesetzt wurde jedoch eine weitergehende Beschränkung der Zubaumenge von Solarstrom. Die politischen Ziele wurden schon in der Vergangenheit erheblich übererfüllt. Eine feste Deckelung hätte zu einer Absicherung der Kostenbremse beigetragen. Dennoch ist die Reform insgesamt positiv zu bewerten.
Der Vorschlag zur Energieeffizienzrichtlinie stellt eine Verbesserung gegenüber den bisher geplanten festen und inflexiblen Vorgaben dar. Die festgesetzten Ziele sind jedoch ausgesprochen anspruchsvoll. Eine absolute Senkung des Energieverbrauchs um 4,5 Prozent in drei Jahren ist ohne wirtschaftliche Beschränkungen oder die massive Beschleunigung der energetischen Gebäudesanierung nicht zu erreichen. Auch die Steigerung der Energieeffizienz um 6,3 Prozent in drei Jahren geht weit über das hinaus, was in den letzten Jahren erreicht werden konnte oder im Vergleich der Industrieländer als realistisch anzusehen ist. Zu erwarten ist, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln verfolgt werden sollen.
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