Regierungspolitik im Deutschland-Check
Gesetzescheck

Regierungspolitik im Deutschland-Check

Welche neuen Gesetze sind in Planung und wie hilfreich sind diese? Wissenschaftler des IW Köln stellen neue Gesetze vor und bewerten deren Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung.

18. Februar 2012

Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (zur Zeit im Vermittlungsausschusses)

Was ist geplant?

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung mit ihrem Energiekonzept beschlossen, den Primärenergiebedarf des Gebäudesektors bis 2050 um 80 Prozent zu senken. Dazu muss sowohl die jährliche Sanierungsrate im Bestand mindestens verdoppelt als auch die Umsetzungsqualität der Maßnahmen deutlich gesteigert werden. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden vor. Steuerpflichtige Vermieter sollen ihre Herstellungskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen beschleunigt abschreiben können. Steuerpflichtige, die ihr Objekt selbst nutzen, sollen die Aufwendungen wie Sonderausgaben geltend machen können.

Das Gesetz im Einzelnen:

  • Gefördert werden sollen Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden und nach einer energetischen Modernisierung den KfW-Effizienzhausstandard 85 erreichen. Dies muss durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden.
  • Bisher werden Herstellungskosten 50 Jahre oder 2 Prozent pro Jahr nach § 7 EStG abgeschrieben (Vermietung) oder keinerlei steuerliche Entlastungen gewährt (Eigennutzung). Nun sollen Steuerpflichtige ab dem Jahr der Herstellung bis zu 10 Prozent der Herstellungskosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über 10 Jahre absetzen können – Vermieter als Abschreibungen, Selbstnutzer als Sonderausgaben.

Beurteilung durch das IW Köln: Bewertung: 4 von 5 Sternen

Begründung:

  • Es besteht Einigkeit darüber, dass ein Hauptteil des Einsparpotentials für CO2-Emissionen im Gebäudesektor vorliegt, welches durch private Investitionen gehoben werden sollte. Neben den bestehenden KfW-Förderprogrammen stellen steuerliche Anreize ein geeignetes Mittel dar, einen aktivierenden Anreiz zur Vornahme der erforderlichen Investitionen in den Gebäudebestand zu geben. Der Gesetzesentwurf ist zu begrüßen, da die heutige Steuerlandschaft noch nicht auf Energieeffizienz ausgerichtet ist und noch nicht ausreichend Anreize zur Vermeidung negativer externer Kosten klimaschädlicher Gase gesetzt sind.
  • Immobilienbesitzern wird eine attraktive Wahlmöglichkeit eröffnet, entweder eine klassische KfW-Förderung (zinsgünstiges Darlehen oder Zuschuss) oder eine schnellere Abschreibung bzw. einen Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Problematisch kann jedoch sein, dass die Steuervorteile nur für diejenigen Personen interessant sind, die über ausreichend Kapital verfügen und keinen Kredit aufnehmen müssen. Daher ist über eine Kopplung von KfW-Förderungen und Steuervorteilen nachzudenken, wenn die KfW zinsgünstige Darlehen ohne Zuschuss gewährt.
  • Durch die Kopplung an den hohen Sanierungsstandard Effizienzhaus 85 ist der Gesetzesentwurf sehr zielgenau ausgestaltet und dürfte nur sehr wenig unbeabsichtigte Mitnahmeeffekte auslösen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich diese Anforderungen in vielen Fällen als zu hoch erweisen. Darüber hinaus, ist zu erwägen, ob eine steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen zugelassen werden sollte, zumindest dann, wenn nach einem Sanierungsfahrplan von vielleicht 5 oder 8 Jahren der Effizienzhausstandard 85 erreicht wird.
  • Die Länder weigern sich bisher erfolgreich, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, da sie Steuerausfälle von bis 600 Millionen Euro pro Jahr befürchten. Es gibt jedoch nur äußerst schwache Argumente dafür, dass der Bund die Kosten alleine zu tragen hat. Außerdem muss beachtet werden, dass zusätzliche Haushaltsbelastungen dem Konsolidierungsziel zuwiderlaufen, wenn auch davon auszugehen ist, dass die ausgelösten Investitionen auch zu einem erhöhten Mehrwertsteuer- und Einkommensteueraufkommen führen können.

Der Gesetzescheck ist Bestandteil des Deutschland-Checks, eine monatlich erscheinende Dauerstudie der INSM und der WirtschaftsWoche. Insgesamt besteht der Deutschland-Check aus drei Teilen: Die Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung, einer Beurteilung neuer Gesetze und einer Umfrage unter Wirtschaftsexperten, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.