Als Reaktion auf die heutige Kampagnenvorstellung der IG Metall kommentiert INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr: „Es ist absurd, wenn die IG Metall versucht, das Erfolgsmodell Werkvertrag plötzlich in die Schmuddelecke zu stellen. Richtig ist: Unternehmen nutzen Werkverträge für kluge Arbeitsteilung und schaffen damit die Grundlage für breiten Wohlstand.“
1. September 2015Die Arbeitsteilung durch Werkverträge macht Deutschland erfolgreich, weil jeder das macht, was er am besten kann. Jedes Unternehmen entscheidet dabei, was es selbst am besten herstellen kann und welche Teilleistungen es über Werkverträge von Spezialisten erbringen lässt. So kann das Unternehmen zum Beispiel besonderes Know-how einkaufen oder auch die effiziente Vormontage von Bauteilen beauftragen.
Die IG Metall versucht zu Unrecht, dieses Erfolgsmodell der Arbeitsteilung in Verruf zu bringen. Fakt ist: Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt Werkverträge seit dem 1. Januar 1900 – also seit weit über 100 Jahren. Selbstständige Werkvertragsnehmer verdienen im Schnitt überdurchschnittlich, die Angestellten von Werkvertragsnehmern sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und haben dieselben Rechte und genießen den gleichen Schutz wie andere Arbeitnehmer auch. Gegen wirklichen Missbrauch gibt es längst wirksame Gesetze.
Jeder kennt und nutzt ganz selbstverständlich auch im Alltag Werkverträge: Wer sein Auto zur Reparatur gibt, unterschreibt einen Werkvertrag mit dem Autohaus. Auch die Herstellung eines Zahnersatzes ist nichts anderes als ein Werkvertrag. Immer geht es darum, einen Spezialisten für ein bestimmtes Ergebnis zu beauftragen, der es besser, und deshalb meistens auch günstiger herstellen kann.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben gemeinsam viel erreicht: Rekordbeschäftigung und ein sehr hoher Lebensstandard zeichnen Deutschland aus. Werkverträge sind Teil dieses Erfolgsmodells. Es gefährdet den gemeinsam erreichten Erfolg, wenn die IG Metall künftig durch ihre Einflussnahme die Vergabe von Werkverträgen behindern will. Es sind die Unternehmen, die Verantwortung für ihre wirtschaftlichen Entscheidungen tragen. Deshalb ist es selbstverständlich, dass auch die Unternehmen darüber entscheiden, wie sie wirtschaften und ob und wie dabei Werkverträge abgeschlossen werden. Der Erfolg ist und bleibt eine Frage der unternehmerischen Vernunft und unternehmerischen Freiheit – und nicht des Betriebsrates.
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