Voraussichtlich bis 2019 müssen Steuerzahler zusätzlich einen 5,5-prozentigen Aufschlag auf ihre Lohnsteuer zahlen. Da mit diesem Geld ursprünglich der Aufbau der ostdeutschen Bundesländer finanziert wurde, heißt diese Ergänzungsabgabe „Solidaritätszuschlag“. Doch inzwischen ist der „Aufbau Ost“ weitgehend abgeschlossen. Daher fordert die INSM, den „Soli“ nach dem Jahr 2019 nicht länger zu erheben.
12. Juli 2017Abschmelzen, Freibetrag oder Freigrenze. Diese drei Varianten stehen derzeit auf der politischen Auswahlliste für das nahende Ende des Solidaritätszuschlags. Die Möglichkeit, den „Soli“ einfach unverändert weiter zu erheben, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich. Abgesehen von rechtlichen Fragen: Wie würden sich die unterschiedlichen Konzepte auf die Geldbeutel der Steuerzahler auswirken? Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) die Entlastungswirkung für zwei typische Haushaltskonstellationen mit unterschiedlichen Haushaltseinkommen berechnet.
Das Ergebnis für einen Single mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von 60.000 Euro: Die Abschaffung des Soli (FDP-Vorschlag) würde zu einer Entlastung um 694 Euro pro Jahr führen. Ein Abschmelzen, wie es derzeit die Union vorschlägt, entspräche einer Entlastung um 63 Euro im ersten Jahr. Eine Freigrenze von 52.000 Euro, wie sie derzeit die SPD vorschlägt, hätte keinerlei Entlastungseffekt, Einkommen unter 52.000 Euro würden jedoch faktisch genauso entlastet wie durch eine Abschaffung.
Dazu Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM: „Auf ‚Soli für alle’ muss ‚kein Soli für alle’ folgen. Alles andere ist ungerecht und auch unnötig, denn der Blick in die Kasse des Bundes zeigt: Es ist auch ohne Soli noch genug Geld da. Das Geld des Soli gehört nach 2019 in die Kassen der Bürger.“
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