Vor dem Bundesverfassungsgericht wurden heute die Sanktionen von Hartz IV- Leistungen verhandelt. Der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr, geht davon aus, dass das Prinzip des Förderns und Forderns erhalten bleibt.
15. Januar 2019Berlin – Vor dem Bundesverfassungsgericht wurden heute die Sanktionen von Hartz-IV-Leistungen verhandelt. Der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr, geht davon aus, dass das Prinzip des Förderns und Forderns erhalten bleibt. Pellengahr: „Auch in Zukunft muss der Sozialstaat eine Möglichkeit haben, seine Leistungen an Bedingungen zu knüpfen. Dem Prinzip des Förderns und Forderns haben wir die Halbierung der Langzeitarbeitslosigkeit zu verdanken. Es ist beruhigend zu hören, dass auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil heute dieses Prinzip nicht in Frage gestellt hat.“
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