Die Pläne der CDU/CSU und der SPD sehen vor, dass der Solidaritätszuschlag künftig erst ab einer Freigrenze von voraussichtlich 61.000 Euro erhoben wird. Bei Überschreiten dieses Betrags wird der Soli dann auf das gesamte Einkommen berechnet. Um den sogenannten Fallbeileffekt abzumildern, sieht das Sondierungsergebnis eine Gleitzone vor. Diese Gleitzone müsste sich nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bis 76.000 Euro zu versteuerndes Einkommen erstrecken.
23. Januar 2018Bei Umsetzung der Sondierungspläne würden Personengesellschaften, Einzelunternehmen, Freiberufler und Kapitalgesellschaften rund 60 Prozent des gesamten Soli-Aufkommens tragen. Der Solidaritätszuschlag würde so von einer gemeinsamen Abgabe aller Steuerzahler zu einer Steuer, die in erster Linie Unternehmer und Unternehmen belastet. Dies zeigen Berechnungen des IW im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
„Der Staat macht dank einer starken Wirtschaft Milliardenüberschüsse. Aber wenn es um Entlastungen geht, will er ausgerechnet die außen vor lassen, die über 25 Jahre lang solidarisch den Großteil des Solidaritätszuschlags finanziert haben. Der Begriff Solidarität wird so für parteitaktische Spielchen missbraucht. Gerecht wäre eine Entlastung aller Steuerzahler und die vollständige Abschaffung des Soli ab 2020. Angesichts der guten Haushaltslage ist das gerecht und finanzierbar“, fordert Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM.
„Würde der Soli wie aktuell von Union und SPD geplant weiter erhoben, käme es auf breiter Ebene in Deutschland zu keiner steuerlichen Entlastung der Unternehmen. Andere Industrieländer wie die USA, Großbritannien und Frankreich senken gleichzeitig die Steuerbelastung ihrer Wirtschaft. Das verschlechtert im internationalen Vergleich die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland“, erklärt Dr. Tobias Hentze, Steuerexperte beim IW und Autor des Gutachtens.
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