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Grundrente viel teurer als geplant

Heils neue Grundrente kostet knapp acht Milliarden Euro im Jahr

Die INSM lehnt die Vorschläge von Arbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente entschieden ab. Insbesondere der nun geplante Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung in der Grundrente sei nicht gerecht und systemfremd.

4. Februar 2019

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„Es ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung, Sozialpolitik zu betreiben. Die Pläne von Herrn Heil stellen eine Abkehr vom Versicherungs- und Äquivalenzprinzip dar. Es muss auch weiterhin gelten, dass Menschen, die mehr in die Rentenversicherung einbezahlt haben, auch mehr bekommen als diejenigen, die weniger einbezahlt haben“, sagte der Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), Hubertus Pellengahr, am Montag in Berlin. Insbesondere der nun geplante Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung in der Grundrente sei nicht gerecht und systemfremd. „Es wird dann nicht mehr geschaut, ob die Menschen das Geld wirklich brauchen oder ob sie durch private Vorsorge, das Einkommen des Partners oder Wohneigentum sogar ganz gut versorgt sind. Stattdessen wird Steuergeld auf Kosten der Jüngeren verteilt. Das ist ungerecht, hilft nicht gegen Altersarmut und verhindert einmal mehr, das Rentensystem demografiefest zu machen“, sagte Pellengahr. „Der Regierungskoalition stünde es gut zu Gesicht, aus Respekt vor der von ihr eingesetzten Rentenkommission, erst einmal deren Vorschläge im Kampf gegen Altersarmut abzuwarten.“

Rentenexperte Prof. Dr. Christian Hagist sagte: „Eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung führt zu milliardenschweren Mitnahmeeffekten auf Kosten der Steuerzahler. Eine ursprünglich von Heil angekündigte Grundrente, die eine Bedürftigkeitsprüfung vorsah, hätte rund 200 Millionen Euro jährlich gekostet.“ Ökonomen schätzen die Kosten für die nun vorgestellten Pläne zur Grundrente auf bis zu acht Milliarden Euro pro Jahr.

SPD-Arbeitsminister Heil hat eine Grundrente vorgeschlagen, die anders als bislang geplant ohne Bedürftigkeitsprüfung ab 2021 ausgezahlt werden soll. Es soll einen Steuerzuschlag für Versicherte geben, wenn sie mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können. Sie soll nicht nur für Neurentner gelten, sondern auch für bisherige Rentner.