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Fördern & Fordern

Hartz-IV Sanktionen sind grundsätzlich verfassungsmäßig

Statement von Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM, zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

5. November 2019

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Zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts sagt Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute klar und deutlich der Verfassungsmäßigkeit des Fördern-und-Fordern-Prinzips bestätigt. Das ist eine gute Nachricht. Die Solidargemeinschaft unterstützt alle, die – aus welchen Gründen auch immer – Hilfe brauchen. Diese Hilfe ist immer als eine Hilfe zur Selbsthilfe gedacht. Wer aber nicht selbst dazu beitragen will, diese Hilfsbedürftigkeit zu überwinden, muss in Zukunft weiterhin mit einer 30-prozentigen Kürzung des Arbeitslosengeld 2 rechnen. Da die Allermeisten Hartz-IV-Bezieher mit den Jobcentern kooperieren und sich um einen Job oder eine Weiterbildung bemühen, wird derzeit nur eine kleine Minderheit sanktioniert. Damit das auch in Zukunft so bleibt, müssen nicht nur die Hilfs- und Beratungsangebote der Jobcenter ausgebaut und verbessert werden. Auch der Gesetzgeber muss tätig werden und die Sanktionsmöglichkeiten so neu regeln, dass eine besonders hartnäckige Ablehnung von Hilfsangeboten nicht ohne zusätzliche Konsequenzen bleibt.“