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Digitalisierung der Verwaltung

Handy-Signatur: in Österreich Alltag, in Deutschland Zukunftsmusik

„Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen notwendig.“ Dieser kurze Hinweis beendet in der Regel den Traum einer digitalisierten Verwaltung. Zumindest in Deutschland.

16. Juli 2021

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„Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen notwendig.“ Dieser kurze Hinweis beendet in der Regel den Traum einer digitalisierten Verwaltung. Zumindest in Deutschland. Im Nachbarland Österreich gibt es seit vielen Jahren die Möglichkeit der Handy-Signatur. Immer mehr Anwendungen werden für die Nutzung einer digitalen Identifikation und Unterschrift freigeschaltet, der Zwang des persönlichen Vorsprechens entfällt. Das ist auch in pandemiefreien Zeiten ein Vorteil. Und während in Deutschland die „Föderale IT-Kooperation“, kurz FITKO, mit 44 nicht vollständig besetzten Planstellen versucht, Deutschlands Verwaltung im Bereich der Digitalisierung fitter zu machen, gestalten im österreichischen Bundesrechenzentrum (BRZ) als Kompetenzzentrum für Digitalisierung rund 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Digital-Dialog zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung. In einem Gutachten hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gemeinsam mit dem österreichischen Partner EcoAustria für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) analysiert, in welchen Bereichen sich Deutschland an seinem deutlich kleineren, aber ähnlich strukturierten und vor allem digital sehr viel erfolgreicheren Nachbarn ein Vorbild nehmen sollte.  

Deutschland sollte zumindest das EU-Ziel einer Online-Verfügbarkeit von 73 bedeutenden Leistungen – einschließlich der Unternehmensgründung – bis Ende 2023 erreichen. Derzeit ist keine dieser 73 Leistungen bundesweit verfügbar. Um das schnellstmöglich zu ändern, lassen sich zentrale Forderungen aus dem Gutachten ableiten. Deutschland sollte:

  • eine Digitalisierungsagentur gründen. Eine solche Agenturgründung nach österreichischem Vorbild wäre sogar schneller wirksam als ein neues Ministerium und wäre für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen als zentrale Anlauf- und Servicestelle direkt erreichbar.
  • die Handysignatur bzw. eID zügig zum Abschluss bringen. eID und Handy-Signatur sehen jeweils eine rechtsgültige elektronische Unterschrift vor. Sie sind der handgeschriebenen Unterschrift gleichgestellt und gelten als digitaler Ausweis, mit dem Dokumente, Formulare oder Rechnungen rechtsgültig unterschrieben werden können. Dies ist der technische Dreh- und Angelpunkt für erfolgreiches E-Government.
  • ein Recht auf digitalen Service einführen. Die kommunale Selbstverwaltung hat ihre Vorteile, darf aber nicht zu einem Flickenteppich bei den kommunalen Services führen. Ein Recht auf digitalen Service für bestimmte Verwaltungsleistungen nach bundeweitem Standard kann für flächendeckenden und einheitlichen Service sorgen.

Der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr, appelliert schon jetzt an die künftigen Regierungsparteien, sich auf einen Digitalisierungsspurt vorzubereiten:

„Seit Jahren gibt es unzählige Pilotprojekte zur Digitalisierung. Außer vollmundigen Reden bekommen die Bürger und Bürgerinnen aber davon kaum etwas mit, zumindest nicht im positiven Sinne. Wer in Deutschland etwas für die Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit tun will, sollte dafür sorgen, dass der Staat seinen Bürgern und Unternehmerinnen den Alltag auch mal erleichtert. Für die nächste Bundesregierung gilt: Machen ist wie Wollen, nur krasser.“