Die Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien steigen bis 2018 weiter. Das geht aus einer Studie Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI) hervor, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) erstellt wurde. Die Forscher halten einen Anstieg der jährlichen Zusatzkosten für die Verbraucher auf bis zu 26 Milliarden Euro im Jahre 2018 für möglich.
15. November 20122013 werden die Verbraucher mit rund 5,3 Cent je Kilowattstunde belastet. Darin enthalten ist eine Nachzahlung von rund 0,7 Cent (2,6 Milliarden Euro), die aufgrund einer Unterfinanzierung im laufenden Jahr notwendig wird, sowie 0,3 Cent für die neu geschaffene Liquiditätsreserve. Ohne diesen Sondereffekt läge die EEG-Umlage im Jahr 2013 bei 4,28 Cent pro Kilowattstunde.
Trotz der Reformversuche beim EEG und der Verringerung der Vergütungssätze steigen die Zusatzkosten für alle Technologien mit Ausnahme von Wasserkraft und Onshore Windkraft weiter an. „Um einen weiteren Kostenanstieg zu begrenzen ohne die Erneuerbaren-Ziele infrage zu stellen, ist eine Diskussion über die sinnvolle Weiterentwicklung der Förderinstrumente dringend notwendig“, erklärt Studienleiter Dr. Dietmar Lindenberger.
Die Studie des EWI berechnet die Entwicklung der Umlage anhand von drei Szenarien. Berücksichtigt werden der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien, die Stromnachfrage sowie die Entwicklung der Stromhandelspreise. Demzufolge erreicht die Umlage im Jahr 2018 einen Wert, der zwischen 4,19 und 7,08 Cent je Kilowattstunde liegen könnte. „Die große Bandbreite belegt die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Förderkosten. Das EEG ist außer Kontrolle. Das von uns vorgeschlagene Wettbewerbsmodell würde die Energiewende wieder kalkulierbar machen und den Weg für eine europäische Lösung ebnen“, so Pellengahr.
Die INSM schlägt deshalb das Wettbewerbsmodell Erneuerbare Energien (WEE) vor, das sich an den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft orientiert. Das WEE entspricht im Kern dem von Monopolkommission, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Bundeskartellamt und acatech (Deutsche Akademie der Technikwissenschaften) empfohlenen Quotenmodel. Die Energieversorger sollen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihres an die Endverbraucher gelieferten Stroms aus erneuerbaren Quellen zu speisen. So wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien technologieoffen und subventionsfrei vorangetrieben.
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