Die Bundesländer müssen bei der Schuldenbremse besser zusammenarbeiten. "Damit die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse nachvollziehbar eigenhalten werden, muss der Stabilitätsrat von den Ländern eine vereinheitlichte Finanzplanung einfordern", sagt INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr. "Nur so wird Vergleichbarkeit erreicht und wird es verhindert, dass einzelne Länder ihre konjunkturelle Verschuldung schönrechnen."
24. Oktober 2012Einige Bundesländer laufen Gefahr, die Vorgaben der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse nicht einzuhalten. Die höchsten Defizite pro Einwohner wiesen 2011 Bremen und das Saarland auf, gefolgt von Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Diese Länder haben dementsprechend den größten Konsolidierungsdruck, denn sie müssen ihre Defizite in den nächsten acht Jahren komplett abbauen. Bremen weist gleichzeitig den höchsten Schuldenstand pro Kopf auf. Hier folgen die anderen Stadtstaaten Berlin und Hamburg.
Zweck der Schuldenbremse in den Ländern ist, dass die bereits angehäuften Schulden nicht weiter steigen und im besten Fall in Zukunft sogar abgebaut werden können. Seit 2010 hat die Schuldenbremse Verfassungsrang, so dass den Ländern zehn Jahre Anpassungszeit eingeräumt wurde, um ihre Defizite abzubauen.
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