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Grundrentengesetz im Bundestag

Heil betreibt Etikettenschwindel

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) betreibt bei seinem Grundrentengesetz Etikettenschwindel. Er behauptete heute im Bundestag, sein Gesetz würde Altersarmut bekämpfen und Arbeitsleistung anerkennen. Aber genau das tut die Grundrente nicht.

15. Mai 2020

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Johannes Vogel MdB (FDP) wies in der Debatte darauf hin, dass drei von vier Rentnern, die auf Grundsicherung angewiesen sind, nicht die Voraussetzungen zum Bezug der Grundrente erfüllen und somit leer ausgehen. Und nur wer mehr als 33 Rentenversicherungsjahre vorweisen kann, profitiert vom Freibetrag auf Rentenleistungen. Allen anderen gehen auch hier leer aus. Es gibt bessere Konzepte, um sicher zu stellen, dass Menschen, die gearbeitet haben mehr im Alter bekommen als Menschen, die das nicht getan haben: Die von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vorgeschlagene Freibetragsregelung würde gezielt Altersarmut reduzieren und die Arbeitsleistung aller anerkennen.

Der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr, stellt daher fest:

„Anders als von Heil dargestellt, ist die Grundrente ungeeignet, um Altersarmut zu bekämpfen und Arbeitsleistung anzuerkennen. Diese Grundrente ist bestenfalls gut gemeint, aber war immer schon schlecht gemacht. Und zwar so schlecht, dass führende Rechtsexperten sie sogar für verfassungswidrig halten. Die Grundrente hilft nicht gegen Altersarmut. Und verhöhnt das Leistungsprinzip in der Rentenversicherung. Gab es schon vor der Coronakrise kein seriöses Finanzierungskonzept für die Grundrente, wirkt sie angesichts des 100 Milliarden Lochs in der Staatskasse nun völlig aus der Zeit gefallen. Was muss noch passieren bis die große Koalition unsinnige Wahlgeschenke stoppt und endlich alle Mittel auf den wirtschaftlichen Wiederaufbau und die Arbeitsplätze in Deutschland konzentriert?“