Die Gewerkschaften wollen in der bewährten Arbeitsteilung durch Werkverträge einen Missbrauch sehen. In Wirklichkeit arbeiten gut ausgebildete Handwerker, Ingenieure, IT-Fachleute und viele weitere Profis mit Werkverträgen. Und diese kluge Arbeitsteilung macht Deutschland erfolgreich: Weil jeder das macht, was er am besten kann. Lesen Sie die Fakten zum Erfolgsmodell Werkvertrag.
17. September 2015Faktensammlung bestellen Faktensammlung herunterladenArgueliner - Fakten zu Werkverträgen
Fakt 1: Werkverträge sind ein kleiner, aber wichtiger Teil des Arbeitsmarktes.
Fakt 2: Selbständige Werkvertragsnehmer sind sehr gut ausgebildet – und verdienen gut.
Fakt 3: Selbständige Werkvertragsnehmer sind seltener arbeitslos.
Fakt 4: Selbständige Werkvertragsnehmer fühlen sich nicht als Arbeitnehmer zweiter Klasse.
Werkverträge sind seit Jahrhunderten eine übliche und faire Vertragsform. Dabei verpflichtet sich der Auftragnehmer gegen eine vereinbarte Vergütung zur Herstellung einer Sache oder eines „durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolges“. Wie der Werkunternehmer den vereinbarten Erfolg erreicht, bleibt ihm überlassen. Dies ist der wesentliche Unterschied zum Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitnehmer eine fremdbestimmte und weisungsgebundene Arbeitsleistung erbringt. Arbeitnehmer, die in Werkverträgen arbeiten, verfügen also über den gleichen durch das Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht geregelten Schutz.
Für Werkverträge bestehen bereits heute eindeutige Regelungen, die Scheinvertragskonstruktionen und damit Missbrauch unterbinden. Zusätzlich verfügt der Betriebsrat über weitreichende Informations- und Beratungsrechte. Dennoch wird mit dem Koalitionsvertrag die Neuregelung der Werkverträge angestrebt, um Missbrauch zu verhindern.
Die Debatte wird dabei bisher ohne echte Datengrundlage geführt: Tatsächlich gibt es keine Belege dafür, dass massiv Scheinvertragskonstruktionen eingesetzt oder Stammbelegschaften abgeschmolzen werden. Eine Versachlichung tut also not. Diese Faktensammlung gibt deshalb einen schnellen Einblick in die aktuellen Forschungsergebnisse.
Eine Hochrechnung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ergibt, dass etwa 690.000 Selbstständige im Haupterwerb Werkverträge abschließen. Dies entspricht einem Anteil von 1,9 Prozent an allen Erwerbstätigen. Ein vergleichsweise kleiner Anteil, der aber für die Wertschöpfung in Deutschland von großer Bedeutung ist, weil er Spezialisierung und effiziente Arbeitsteilung ermöglicht.
Die Nutzung von Werkverträgen geht dabei nicht zu Lasten der Stammbeschäftigung. So lag beispielsweise die Stammbelegschaft der M+E-Industrie im ersten Halbjahr 2015 um 1,4 Prozent höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Ein weiterer Beleg: Der Anteil der Normalverhältnisse auf dem gesamten Arbeitsmarkt hat sich von 2006 bis 2013 um vier Prozentpunkte vergrößert, während der Anteil flexibler Beschäftigungsformen konstant blieb.
Selbstständige Werkvertragsnehmer verfügen überdurchschnittlich oft über eine gute Qualifikation. Die Hälfte weist einen Hochschulabschluss auf. 68 Prozent arbeiten in ihrem erlernten Beruf und damit häufiger als abhängig Beschäftigte (57 Prozent).
Dies schlägt sich auch im Einkommen nieder. Mit durchschnittlich 3.501 Euro brutto im Monat verdienen sie mehr als die übrigen Selbstständigen und deutlich mehr als abhängig Beschäftigte (2.533 Euro). Bei selbstständigen Werkvertragsnehmern handelt es sich somit um eine finanziell bessergestellte Gruppe. Für eine betriebliche Schlechterstellung gibt es also keine Hinweise.
Selbstständige Werkvertragsnehmer sind im Schnitt etwas über ein halbes Jahr in ihrem Leben arbeitslos und damit weniger als abhängig Beschäftigte (0,7 Jahre). Dementsprechend gering ist das Armutsrisiko für selbständige Werkvertragsnehmer.
So sind nur 6 Prozent der selbstständigen Werkvertragsnehmer armutsgefährdet, während die Quote bei abhängig Beschäftigten (7 Prozent) und Selbstständigen ohne Werkverträge (10 Prozent) jeweils höher ist. Der empirische Befund zeigt: Werkvertragsnehmer haben ein geringeres Armutsrisiko und sind seltener arbeitslos als Angestellte – von Prekariat also keine Spur.
Selbstständige Werkvertragsnehmer sind etwa genauso zufrieden mit ihrem Einkommen, ihrer Arbeit und ihrem Leben wie abhängig Beschäftigte oder andere Selbstständige. Schwerpunkte der Beschäftigung von Werkvertragselbstständigen ist die Unternehmensleitung kleinerer Unternehmen, zweitens akademisch geprägte Berufe auf technischem Gebiet und drittens Facharbeiter im Baubereich.
Ihre Angestellten sind selbstverständlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Sie haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer – etwa hinsichtlich der Mitbestimmung, des Arbeitsschutzes, des Kündigungsschutzes, des Befristungsrechtes oder des Mindestlohns. Zur Abgrenzung von Werkverträgen zur Arbeitnehmerüberlassung oder zur Scheinselbstständigkeit existieren bereits klare und bewährte Regelungen.
Unternehmen in Deutschland stehen im globalen Wettbewerb. Immer kürzere Innovationszyklen und der digitale Wandel brauchen unternehmerische Handlungsspielräume: Arbeitsteilung, Spezialisierung, Vorleistungsaustausch und Veränderungen der Fertigungstiefe sind Unternehmersache. Eingriffe gefährden industrielle Wertschöpfungsketten, die Grundlage unserer Wettbewerbsfähigkeit und unseres Wohlstands sind.
Selbstständige Werkvertragsnehmer sind überdurchschnittlich gut ausgebildete Spezialisten, die überdurchschnittlich gut verdienen. Schwerpunkte der Beschäftigung von Werkvertragsselbständigen sind die Unternehmensleitung kleinerer Unternehmen, akademisch geprägte Berufe auf technischem Gebiet und Facharbeit im Baubereich. Für ihre Angestellten gelten sämtliche Bestimmungen des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts.
Die rechtliche Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Zeitarbeit ist nach geltendem Recht eindeutig. Auch gibt es keinerlei empirische Befunde, die eine Zunahme von Werkverträgen oder Missbrauchsfällen belegen würden. Zusätzliche lange Kataloge mit aufwendigen Abgrenzungskriterien und Beweislastumkehr zulasten der Arbeitgeber gehen also an der Realität vorbei und würden lediglich ein weiteres Bürokratiemonster erschaffen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu Scheinwerk- und Scheindienstverträgen reichen aus und müssen in der Praxis durchgesetzt werden.
Quellenangabe
Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, Fakten statt Zerrbilder Arbeitsqualität in Deutschland, August 2015
Marc Amlinger, Marc/Keller, Berndt/Seifert, Hartmut: Selbstständige als Werksvertragsnehmer. Ausmaß, Strukturen und soziale Lage, Hans-Böckler-Stiftung (HBS), Diskussionspapier 201, Juli 2015.
Selbstständige als Auftragnehmer von Werkverträgen, Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln, September 2015