Zusammen mit zahlreichen Verfassungsrechtlern sind wir davon überzeugt, dass der Solidaritätszuschlag seit dem 1. Januar 2020 verfassungswidrig ist. Um die weitere Erhebung des Solis zu stoppen und bereits gezahlte Beträge zurückzuholen, haben wir gegen die Soli-Zahlung den Rechtsweg beschritten. Wir gehen zur Not bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Hier kannst du unseren Weg mitverfolgen.
5. Februar 2020
Am 5.2.2020 ließen wir den Worten Taten folgen: Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, erhob beim Finanzamt in Berlin offiziell Einspruch gegen den Solidaritätszuschlag. Hier beginnt der lange Weg zur Steuergerechtigkeit, den wir bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu gehen bereit sind.
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Unsere nächsten Schritte: