Kampagne: Nachhaltige Rente
Hubertus Pellengahr 5. Februar 2019
Für ein Renten-Moratorium

„Sozialpopulismus hat nichts mit Respekt z

Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil hat am Wochenende sein Konzept einer Grundrente vorgestellt, das anders als im Koalitionsvertrag vereinbart ohne Bedürftigkeitsprüfung auskommen soll. Heil möchte, dass alle Rentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren zehn Prozent mehr als die Grundsicherung bekommen. Das soll mehrere Milliarden Euro jährlich kosten.


Dass das Konzept über eine große Sonntagszeitung lanciert wurde, spricht Bände. Das ist Sozialpopulismus in Reinform und hat mit Respekt nichts zu tun. Herr Heil sollte lieber Respekt für die Rentenkommission haben: Deutschland braucht ein Renten-Moratorium, bis die Rentenkommission ihre Empfehlungen für eine tragfähige Rentenreform abgegeben hat, die allen Generationen gerecht wird.

Die Bundesregierung täte gut daran, bei der Rentengesetzgebung mehr Verstand und Aufklärung zu zeigen. Laut deutscher Rentenversicherung bekommen 97 Prozent aller über 65-Jährigen neben ihrer Rente keine staatliche Unterstützung. Von den drei Prozent, die Grundsicherung im Alter beziehen, haben drei von vier vor ihrem 65. Geburtstag schon Hartz IV bezogen. Das zeigt, dass die Sozialpolitik und nicht die Rentenpolitik diesen Menschen helfen sollte. Bis 2030 rechnet die Rentenversicherung damit, dass bis zu fünf Prozent der über 65-Jährigen auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen, die im nächsten Jahrzehnt ins Rentenalter hineinwachsen, für sich gesorgt hat.

Die Politik muss bei der Rentengesetzgebung neben der gesetzlichen Rente betriebliche und private Anwartschaften sowie Vermögen berücksichtigen. Jeder zweite Haushalt von über 50-jährigen hat eine eigene Wohnimmobilie. Und weil die Politik in den Jahren 2001/02 private und betriebliche Altersvorsorge erleichtert hat, sorgen mittlerweile Millionen Menschen parallel zur gesetzlichen Rente vor. Hinzu kommt, dass verheiratete Zweitverdiener vom sogenannten Versorgungsausgleich profitieren: Wenn ein Partner aufgrund höherer Erwerbsbeteiligung oder höheren Einkommens mehr für das Alter vorsorgt, steht beiden Eheleuten jeweils die Hälfte der gesamten Altersvorsorge zu. Das tatsächliche Haushaltseinkommen ist oft deutlich höher als die individuelle Rente – gerade von verheirateten Frauen.

Eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung führt zu milliardenschweren Mitnahmeeffekten auf Kosten der Steuerzahler. Das ist weder gerecht noch hilft es, Armut im Alter zu lindern. Denn drei von vier Renten unterhalb des Grundsicherungsniveaus weisen weniger als 35 Versicherungsjahre auf, knapp ein Drittel sogar weniger als 14 Versicherungsjahre. Zumal die sogenannte „Respekt-Rente“ verschiedene Lebensentwürfe bei gleichen Beitragszahlungen unterschiedlich bewertet. Warum soll ein ehemaliger Teilzeitbeschäftigter mit 35 Versicherungsjahren, der wenige Stunden pro Woche gearbeitet hat, mehr bekommen als derjenige, der 20 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, aber die gleiche Summe an Beiträgen gezahlt hat?

Damit ist klar, Sozialpolitik adressiert Bedürftigkeit auch im Alter wirksam. Wer in Not gerät, kann sich auch im Alter auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen. Deshalb ist die bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung im Alter beizubehalten. Die wirksamsten Maßnahmen gegen Armut im Alter beginnen weit vor Erreichen des Rentenalters. Schließlich ist eine stabile Erwerbsbiografie das beste Mittel gegen Armut im Alter. Ein flexibler Arbeitsmarkt ermöglicht Einstiegsmöglichkeiten und ist die beste Voraussetzung dafür, dass Menschen für ihr Alter vorsorgen.

Basis einer stabilen Erwerbsbiographie ist eine solide (Aus-)Bildung. Verstärkte Investitionen in frühkindliche Bildung und gute Schulen sind nötig. Nur mit Bildung gelingen gesellschaftliche Teilhabe und Erwerbstätigkeit. Hinzu kommt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eltern brauchen gute und verlässliche Kinderbetreuung, um ins Berufsleben zurückzukehren.