Gerecht durch Marktwirtschaft
Standpunkt

Eine gute Arbeitsmarktpolitik ist die best

Die Rentenkasse ist gut gefüllt. Das belegt der Rentenversicherungsbericht 2017. Doch langfristig gesehen stellt der demografische Wandel die Rentenversicherung vor große Herausforderungen. Reformen dürfen nicht aufgeschoben werden! Ein Standpunkt von INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr.

23. November 2017

Position ArbeitsmarktPosition Rente

Der Rentenversicherungsbericht zeigt: Der robuste Arbeitsmarkt mit immer mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und steigenden Löhne stärkt die Sozialkassen. Die Rücklagen in der Rentenkasse sind sogar so groß, dass die Beitragssätze nun um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent sinken werden. Auch die Rentnerinnen und Rentner profitieren. Sie dürfen sich im kommenden Jahr über ein Rentenplus von über drei Prozent freuen. Bleibt der Arbeitsmarkt stabil, könnten die Renten bis zum Jahr 2030 im Schnitt um jährlich zwei Prozent zulegen. Das zeigt: Eine gute Arbeitsmarktpolitik ist die beste Sozial- und Rentenpolitik. Damit diese erfreuliche Entwicklung anhält, müssen wir aber etwas tun.

Das solide finanzielle Polster sollte nicht dazu verführen, die langfristige Entwicklung der Rentenversicherung aus dem Blick zu verlieren. Die demografische Entwicklung und auch die Digitalisierung machen Reformen unabdingbar. Spätestens wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre in Rente gehen, hat die Rentenversicherung ein Riesenproblem. Die weiterhin (zu) niedrige Geburtenrate bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung verschärft die Situation. Es ist höchste Zeit, die Rentenversicherung auch für die heute jungen und künftigen Generationen zukunftsfest zu machen.

Zwei Problemfelder ergeben sich. Erstens: Was passiert ab dem Jahr 2030? Ab dann nämlich ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) nachweislich nicht mehr nachhaltig finanziert. Der wissenschaftliche Beirat des Wirtschaftsministeriums rechnet damit, dass der Gesamtbeitragssatz in der Sozialversicherung von derzeit rund 39 Prozent bis zum Jahr 2040 auf 54 Prozent ansteigt. Zweitens: Wie gehen wir mit der viel zitierten Altersarmut um?

Mit dem Letzteren angefangen, ist festzustellen: Der Anteil der Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und Grundsicherungsleistungen beziehen, liegt bei nur ca. 2,5 Prozent (Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2017, Hagist-Gutachten, S. 3). Wenn aber deutlich mehr Menschen eine gesetzliche Rente unterhalb der Grundsicherung beziehen und trotzdem keine Grundsicherungsleistungen erhalten, liegt das in der Regel daran, dass sie über zusätzliches Haushaltseinkommen oder Vermögen verfügen. Sie sind damit nicht von Altersarmut betroffen. Es ist also wichtig festzuhalten, dass das Problem der Altersarmut zwar besteht, aber in vergleichsweise geringem Umfang. Besonders betroffen sind Erwerbsgeminderte, Kleinstselbstständige sowie Langzeitarbeitslose. Grundsätzlich gilt die Regel: Je mehr und je länger Beiträge eingezahlt wurden, desto höher die Rentenansprüche. Die beste Versicherung gegen Altersarmut ist also ein einträgliches Arbeitseinkommen, womit wir wieder beim Arbeitsmarkt sind. Für die Altersvorsorge sollte dann auch gelten: Wer mehr (Vorsorge) geleistet hat, soll auch bessergestellt werden.

Um Menschen beim Aufbau einer Altersvorsorge zu unterstützen und damit vor Altersarmut zu schützen, sollten Anreize gesetzt werden, etwa über Freibeträge für eine private oder betriebliche Altersvorsorge. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz gewährt ab dem 1. Januar 2018 einen Mindestfreibetrag von 100 Euro in der Grundsicherung auf monatliche Rentenzahlungen aus betrieblicher Rente und Riester-Rente – ein Schritt in die richtige Richtung. Eine Verbreiterung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sollte weiter vorangetrieben werden. Allerdings ist auch zu beachten, dass beim Versuch, Ungerechtigkeiten auszugleichen, nicht neue Ungleichbehandlungen entstehen.

Was muss getan werden, um den demografischen Wandel abzufedern und das System der GRV auch nach 2030 finanzierbar zu gestalten? Eine effektive Reformmaßnahme ist sicherlich das Anpassen der Regelaltersgrenze. Hier muss der eingeschlagene Weg der Rente mit 67 fortgeführt und konsequent weitergegangen werden. Eine Kopplung an die Lebenserwartung ist die für alle Generationen gerechteste und sozialverträglichste Lösung für einen Großteil der demografisch bedingten Probleme. Andere Länder wie die Niederlande, Italien oder Schweden haben solche Reformen bereits eingeführt. Der Arbeitsmarkt würde davon gleich doppelt profitieren: Fachkräfte wären länger im aktiven Einsatz, und niedrigere Sozialversicherungsbeiträge würden helfen, die Produktion wettbewerbsfähig zu halten. Mehr Wohlstand für alle: Das ist Soziale Marktwirtschaft.

 

Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM.