Subventionen

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- Grafik: Subventionen in Deutschland
Als Subventionen zählen Beihilfen und Steuervergünstigungen, die die öffentliche Hand dem Unternehmenssektor und Privathaushalten gewährt. Durch Subventionen versucht der Staat, Einfluss auf die sektorale oder räumliche Wirtschaftsstruktur zu nehmen, den Strukturwandel abzufedern und Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten oder zu schaffen. Sie dienen also oft der Umsetzung von Zielen der Strukturpolitik, obwohl diese sich gerade nicht in der Verteilung von Beihilfen erschöpfen sollte.
Laut Subventionsbericht der Bundesregierung betrugen 2005 die Subventionen 55,6 Mrd. Euro. Unabhängige Wissenschaftler ermitteln einen noch weit höheren Wert der Staatshilfen: Nach einer Untersuchung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) beliefen sich die Subventionen von Bund, Ländern, Kommunen sowie der EU in Deutschland 2005 sogar auf 144,8 Mrd. Euro oder 6,5 Prozent unserer Wirtschaftsleistung. Gegenüber dem Jahr 2000 bedeutet dies einen Rückgang um 5,5 Mrd. Euro. Dabei wurde eine breite Abgrenzung des Subventionsbegriffs zugrunde gelegt: Berücksichtigt werden "Selektive Vergünstigungen, die Bund, Länder, Gemeinden und andere staatliche Einrichtungen zugunsten ausgewählter Produktionszweige und letztlich bestimmter Personengruppen gewähren". Neben dem Unternehmenssektor zählen auch öffentliche Betriebe zu den Subventionsempfängern, die private Güter und Dienstleistungen anbieten. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zählen diese zum Staatssektor bzw. als Organisationen ohne Erwerbszweck, während als Subventionen definitionsgemäß nur Hilfen an den Wirtschaftssektor gezählt werden. Insbesondere bei den Ländern und Kommunen kommt das IfW zu weit höheren Subventionen als der Bericht der Bundesregierung; darüber hinaus wird die Beschäftigungsförderung der Bundesanstalt für Arbeit im Umfang von 5,8 Mrd. Euro als Subvention eingeschätzt, was die Regierung nicht tut. Die Hilfen für die Bahn werden von der Bundesregierung ebenfalls nicht aufgeführt, sondern dem Infrastrukturbereich zuordnet.
Die Subventionen kommen üblicherweise einem eng begrenzten Empfängerkreis zugute; meistens handelt es sich um Gruppen, die über gut organisierte Interessenvertretungen verfügen und sich durch aktive Lobbyarbeit erfolgreich gegen einen Abbau der Vergünstigungen wehren. Nach den Berechnungen des IfW können immerhin 78 Mrd. Euro des Subventionskuchens bestimmten Wirtschaftssektoren zugeordnet werden (im Gegensatz etwa zur Regionalförderung, die nicht sektoral, sondern raumgebundene Hilfen gewährt, und den Maßnahmen der Beschäftigungsförderung). Über zwei Drittel dieser Summe kommen den schrumpfenden Sektoren Bergbau und Landwirtschaft sowie dem Verkehr und dem Wohnungswesen zugute. Die Agrarhilfen beliefen sich 2005 auf 12,2 Mrd. Euro, wovon 6,6 Mrd. auf EU-Mittel entfielen.
Beliebt ist der Hinweis auf das Gemeinwohl bei der Verteidigung der Staatshilfen, für den der unterstützte Bereich doch überaus wichtig sei. Dabei gerät aus dem Blickfeld, dass die Allgemeinheit zunächst die Mittel für die Beihilfen und Vergünstigungen über Steuern und Abgaben aufbringen muss, bevor großzügig Subventionen ausgereicht werden können. Die Kieler Wissenschaftler zeigen auf, dass bei einem - unrealistischen - vollständigen Verzicht auf Subventionen die Einkommensteuersätze auf ein Drittel des gegenwärtigen Niveaus gesenkt werden könnten. Seit 2000 sind die direkten Finanzhilfen um 6,5 Mrd. Euro abgesenkt worden, während die Steuervergünstigungen leicht gestiegen sind. (Ro)
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