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Soziale Sicherung

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Grafik: Sozialleistungen in Deutschland

Umfassend und aktuell definiert, spricht man von der sozialen Sicherung als "Gesamtheit aller Maßnahmen, die dem Schutz des Menschen vor den individuellen Lebensrisiken und dem Ausgleich ihrer wirtschaftlichen Folgen dienen". Dazu zählen nicht nur die vom Staat geschaffenen Einrichtungen wie die verschiedenen Sozialversicherungszweige, sondern auch die betriebliche Altersversorgung und die private Versicherungswirtschaft.

Den Kern des sozialen Sicherungssystems in Deutschland bildet nach wie vor die auf Bismarcks Sozialgesetzgebung (1883 bis1889) zurückgehende Sozialversicherung: die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die 1927 geschaffene Arbeitslosenversicherung und seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung.

Sowohl nach Art und Umfang der versicherten Risiken (Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit, Alter, Tod, Arbeitslosigkeit) als auch nach der Anzahl der geschützten Personen (über 90 Prozent der Bevölkerung) und nach ihrem Leistungsvolumen (über 60 Prozent des gesamten Sozialaufwands) ist die Sozialversicherung die bei weitem bedeutendste Sicherungsinstitution. Finanziert werden die Leistungen überwiegend durch Beiträge, die von den Versicherten und ihren Arbeitgebern je zur Hälfte aufgebracht werden; die Unfallversicherung zahlen allein die Arbeitgeber. An der Finanzierung der Renten- und Arbeitslosenversicherung beteiligt sich der Staat in begrenztem Umfang.

Weitere wichtige Einrichtungen der sozialen Sicherung sind Maßnahmen des Familienleistungsausgleichs (darunter das Kinder- und Erziehungsgeld), die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Kriegsopferversorgung, die Sozialhilfe und nicht zuletzt die Sondersysteme für bestimmte Berufsgruppen (z. B. die Beamtenversorgung und die Altershilfe für Landwirte). Ingesamt wurden 2006 rund 700 Mrd. Euro für soziale Zwecke aufgewandt; dem entsprechen 30,3 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts. 1960 lag diese Quote noch bei 21,0 Prozent. (Pi)

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