Insolvenzen

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- Grafik: Unternehmensinsolvenzen in Deutschland
Im Jahr 2005 ist zum zweiten Mal in Folge die Zahl der Unternehmenspleiten in Deutschland gesunken. Die Insolvenzzahl sank um 6 Prozent auf etwa 36.800 Fälle. Doch trotz dieser Trendwende bleibt die Zahl der Firmenzusammenbrüche im langfristigen Vergleich hoch. 1991waren noch weniger als 9.000 Unternehmen betroffen; bis zum Jahr 2000 stieg die Anzahl auf über 28.000 und 2003 wurde ein Höchststand von über 39.000 Insolvenzfällen verzeichnet. Zunächst wuchs die Insolvenzzahl nach der Entstehung vieler neuer Unternehmen in Ostdeutschland stark an. Seit 2002 ist die Zahl der Insolvenzen hier aber mit -18 Prozent sogar stärker als im Westen gesunken.
Der Tatbestand der Insolvenz ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Dort sind drei Gründe für eine Insolvenz festgelegt: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (§§ 17-19 InsO). Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung hat neben dem Schuldner nun auch der Gläubiger das Recht, beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Wird dem Antrag stattgegeben, bestellt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter, der im Rahmen des Insolvenzverfahrens feststellt, ob und welche Vermögenswerte der Schuldner noch besitzt und in welchem Umfang seine Gläubiger daraus befriedigt werden können.
Mit der Insolvenzordnung ist das so genannte Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt worden, d.h. anders in der früheren Konkursordnung können auch Privat- bzw. natürliche Personen entweder einen Antrag auf Insolvenz oder Restschuldbefreiung stellen. Seither ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen auf fast 70.000 hochgeschnellt.
Während mittelständische Unternehmen meist ohne großes Aufsehen den Gang zum Insolvenzrichter antreten, haben einige Großpleiten in den letzten Jahren Aufmerksamkeit erregt. Doch die meisten Insolvenzen betreffen kleine oder mittlere Unternehmen. Drei Viertel der betroffenen Unternehmen haben nur bis zu fünf Beschäftigte, weitere 11 Prozent bis zu 10. Nur 2 Prozent haben mehr als 50 Mitarbeiter. Die durch Insolvenzen verursachten Schäden wurden 2005 von der Wirtschaftsauskunftei Creditreform auf 37,5 Mrd. Euro geschätzt; dies bedeutete einen Rückgang um 1,9 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr.
Die Arbeitsplatzverluste durch Unternehmenspleiten in der deutschen Wirtschaft beliefen sich 2005 auf schätzungsweise 563.000 Stellen; 7 Prozent weniger als im Vorjahr. Die meisten Insolvenzen finden im Bereich der Dienstleistungen statt, 2005 entfiel auf diesen Sektor mit 18.000 knapp die Hälfte aller Fälle. Im Handel waren circa 9.400 Unternehmen betroffen. Die Bauwirtschaft ist mit 7.450 bzw. jedem fünften Verfahren trotz eines überdurchschnittlichen Rückgangs noch immer weit stärker am Insolvenzgeschehen beteiligt, als es ihrem Anteil innerhalb der deutschen Wirtschaft entspricht. Das Verarbeitende Gewerbe verzeichnete knapp 3.000 Insolvenzen.
Mit der neuen Insolvenzordnung (InsO) wurde 1999 ein einheitliches Recht für Unternehmenspleiten eingeführt. Da Großunternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nun nicht mehr beliebig hinauszögern können, kam es in den Folgejahren zu einer Reihe spektakulärer Großpleiten. Dafür bietet das Insolvenzverfahren verbesserte Möglichkeiten für einen Neuanfang. Die Geschäfte werden weiter geführt, während sich der Insolvenzverwalter um die Sanierung bemüht, wenn er die Geschäftsfortführung für möglich und sinnvoll hält. Mit Zustimmung einer Mehrheit der den Gläubiger wird das Unternehmen entschuldet, während der Betrieb weiter läuft. Früher war dies nur im Vergleichsverfahren möglich; das mit ca. 1 Prozent der Unternehmenspleiten zuletzt kaum noch eine Rolle spielte.
Heute muss schon bei drohender Überschuldung der Gang zum Insolvenzrichter angetreten werden, sonst liegt eine Insolvenzverschleppung vor, die mit bis zu drei Jahren Haft bestraft wird. Damit soll verhindert werden, dass erst nach Ausschlachtung des Unternehmens Insolvenz angemeldet wird. Nach altem Recht mussten immer mehr Konkurse mangels Masse abgelehnt werden, da die Insolvenz oft verspätet angemeldet wurde. Zuletzt deckte bei drei von vier Pleiten die Konkursmasse nicht die Verfahrenskosten. Neu geschaffen wurde die Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung. Mit 69.000 Fällen machte sie 2005 erstmals die Hälfte aller Fälle aus; die Zunahme gegenüber 2004 betrug 40 Prozent. (Ro)
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