Zum Inhalt

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Real- bzw. Objektsteuer, die auf das Objekt Gewerbebetrieb erhoben wird. Begünstigt bzw. hebeberechtigt ist die Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Die Gewerbesteuer ist die größte und deshalb wichtigste Einnahmequelle der Kommunen.

Die Höhe der Gewerbesteuer, der so genannte Hebesatz, wird von der jeweiligen Gemeinde auf Basis des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags festgelegt.

Besteuert wird der Gewerbeertrag, deshalb wird die Gewerbesteuer auch als Gewerbeertragsteuer bezeichnet. Damit wird zugleich deutlich, dass das Gewerbesteueraufkommen stark konjunkturabhängig ist.

DasRichtigeTun.de

DasRichtigeTun.de

Jede Hausfrau weiß: Wer sparen will, muss zuerst Ausgaben senken - das gilt auch für den Staat. Hier geht's zur aktuellen Kampagne der INSM "Besser sparen für einen gesunden Staat" www.DasRichtigeTun.de

Steuercasino

Steuercasino

Glücksspiel Mehrwertsteuer - jetzt auf Facebook!

Begriffsvorschlag

Machen Sie mit beim Ausbau des Wirtschaftslexikons. weiter lesen Begriffsvorschlag

Autorenliste

Die Autoren des INSM-Lexikons. weiter lesen Autorenliste

INSM.DE

INSM SOCIALWEB

INSM Rankings

INSM Information