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Europäische Integration

Die Anfänge der Integration
Mit dem Ziel der dauerhaften Friedenssicherung in Europa haben in den fünfziger Jahren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande drei Europäische Gemeinschaften geschaffen:
• 1952 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS),
• 1957 die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) sowie die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später EG),
• 1965 erhielten diese gemeinsame Organe.

Der Weg zur EU
Die EG und die EAG wurden zu Bestandteilen der 1992 mit dem Vertrag von Maastricht vereinbarten Europäischen Union (EU), die neben einer "Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik" (GASP) und einer Zusammenarbeit auf den Feldern der Rechts- und Innenpolitik vor allem die weitere wirtschaftliche Integration der Mitgliedsländer zum Ziel hat. Der Vertrag über die EGKS war zeitlich befristet und ist am 23. Juli 2002 ausgelaufen.

Der wirtschaftlichen Integration und damit der EG kam in den ersten Jahrzehnten der Integration die größte Bedeutung zu. Zunächst wurden bis 1968 stufenweise die Binnenzölle in der Gemeinschaft abgeschafft und ein gemeinsamer Außenzolltarif eingeführt. Ein weiterer wichtiger Integrationsschritt war die Vollendung des Binnenmarktes bis zum 31.12.1992. Damit wurde der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital weitgehend verwirklicht. 

Teil des "Vertrages über die Europäische Union" (Maastrichter Vertrag) war 1992 aber auch die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die am 1. Januar 1999 mit dem Übergang zur gemeinsamen Währung in der Euro-Zone in Kraft getreten ist. Ein Meilenstein im Integrationsprozess war die Einführung des Euro-Bargeldes Anfang des Jahres 2002.
Neben dieser Integrationsvertiefung ist die Europäische Union auch räumlich ausgedehnt worden. 1973 kamen Dänemark, Großbritannien und Irland dazu, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien, 1995 Finnland, Österreich und Schweden.

EU-Erweiterung
Am 1. Mai 2004 sind der EU acht mittel- und osteuropäische Länder beigetreten, darunter Polen, Tschechien und Ungarn sowie Malta und Zypern. Bulgarien und Rumänien kamen am 1. Januar 2007 hinzu. Damit umfasst die EU 27 Mitgliedstaaten. Weitere Länder, wie z.B. die Türkei, Kroatien, Mazedonien und Island, haben sich um eine Aufnahme in die EU beworben.

Vertragliche Ausgestaltungen
Mit den Verträgen von Amsterdam (1997) und Nizza (2000) hat die Europäische Union in Vorbereitung auf künftige Erweiterungen unter anderem institutionelle Änderungen beschlossen. Der Versuch, der EU mit dem Verfassungsvertrag eine neue vertragliche Grundlage zu geben, ist infolge der ablehnenden Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Seit dem 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft, der wesentliche Teil des gescheiterten Verfassungsvertrags übernommen hat. Er umfasst den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
 

(Bu/ Stand: Dezember 2009)

 

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