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Arbeitslosengeld II

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Balkendiagramme des Arbeitslosengeldes II nach Haushaltstyp

Das Arbeitslosengeld II ist eine aus Steuermitteln finanzierte Fürsorgeleistung für Bedürftige. Anspruchsberechtigt sind alle Bürger, die den Bedarf für sich und ggf. weitere Angehörige des Haushaltes nicht aus eigener Kraft abdecken können. Anders als es der Name suggeriert, ist Arbeitslosigkeit keine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II. Anspruchsberechtigt sind z.B. auch Personen, die erwerbstätig sind, deren Erwerbseinkommen aber nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die - z.B. wegen der Betreuung kleiner Kinder - dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Die Bezieher des Arbeitslosengeldes II müssen indes alles in ihrer Macht stehende tun, um ihren Bedarf soweit wie möglich aus eigener Kraft zu decken. So müssen Erwerbsfähige jedwedes Arbeitsangebot annehmen.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes II beträgt 345 Euro für allein stehende Erwachsene bzw. 311 Euro pro Kopf für zusammen lebende Erwachsene. Alleinerziehende erhalten Zuschläge. Kinder unter 14 Jahren erhalten 207 Euro "Sozialgeld", Kinder über 14 Jahren erhalten 276 Euro. Dazu werden die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) übernommen - allerdings nur bis zu einer angemessenen Höhe. Darüber hinaus besteht ggf. Anspruch auf einen befristeten Zuschlag. Arbeitslose, die aus dem Arbeitslosengeld in das Arbeitslosengeld II wechseln, erhalten in Jahr lang 2/3 des Unterschiedes beider Leistungen. Nach einem Jahr wird der Zuschlag halbiert, nach 2 Jahren fällt er ganz weg.

Vorhandenes Einkommen (z.B. Mieteinnahmen, Unterhalt oder Kindergeld, nicht aber Elterngeld) wird auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch angerechnet - vermindert ihn also um seine Höhe. Eine besondere Rolle spielt das Erwerbseinkommen: Dies wird zwar auch auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, aber vermindert um einen der Höhe nach gestaffelten Erwerbsfreibetrag. Dadurch wird erreicht, dass Erwerbstätige in jedem Fall besser gestellt sind als Personen, die ausschließlich vom Arbeitslosengeld II leben - und zwar unabhängig davon, wie hoch der Stundenlohn ist. De facto ist das Arbeitslosengeld II damit ein Kombi-Einkommen. (Hs)

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