Steuern & Finanzen Steuerprogression: eine Cash Cow des Staates
Der progressive Einkommensteuertarif verfolgt umverteilungspolitische Ziele. Gut verdienende Steuerpflichtige sollen damit nicht nur absolut, sondern auch relativ stärker belastet werden. In der Praxis trifft die kalte Progression paradoxerweise jedoch vor allem die Mittelschicht.
Die Steuerprogression ist eine Cash Cow für den Staat, vor allem in Zeiten steigender Preise und Löhne. Sie wird mit Gerechtigkeitsargumenten begründet - doch gerecht ist anders.
Bereits Adam Smith, der Begründer der klassischen Nationalökonomie, hatte klare Vorstellungen über die Ausgestaltung der Besteuerung. Gerecht ist die Besteuerung demnach, wenn sie alle Bürger gleichmäßig entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit trifft. Bürger mit höherem Einkommen müssen also auch höhere Steuerbeträge zahlen. Eine Kopfsteuer, die alle Bürger mit einer gleich hohen Abgabe belastet, wäre mithin ungerecht. Gleiches kann allerdings auch für eine Steuer gelten, die höhere Einkommen nicht nur absolut, sondern auch relativ stärker belastet als niedrigere Verdienste, meinen Kritiker.
Die Rede ist von dem progressiven Einkommensteuertarif, der in Deutschland gilt. Seine Einführung fußt auf der politischen Absicht, als "ungerecht" empfundene Einkommensunterschiede zu egalisieren. Paradoxerweise ist die Progression jüngst in Deutschland in die Kritik geraten, weil sie insbesondere Verdiener von geringeren Einkommen trifft. Worum geht es also konkret?
Das Prinzip der Progression besteht darin, dass die Steuerpflichtigen mit wachsendem Einkommen immer höhere Anteile ihres zusätzlichen Verdienstes beim Finanzamt abliefern müssen.

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- Diese Grafik zeigt, wie eine Inflationsanpassung des Steuertarifverlaufs aussehen könnte.
Diese Grafik zeigt, wie eine Inflationsanpassung des Steuertarifverlaufs aussehen könnte.
In dieser Grafik des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) ist dieser Zusammenhang dargestellt. Der geltende Tarif stellt das Existenzminimum von 7664 Euro steuerfrei, für die darüber hinaus gehenden Verdienste gelten wachsende "Grenzsteuersätze". Es beginnt mit einem Eingangssteuersatz von 15 Prozent und endet mit einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Das heißt: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.152 Euro werden von jedem zusätzlich verdienten Euro 42 Cent weggesteuert. Der Grenzsteuersatz bleibt dann also unverändert. Erst ab einem Jahreseinkommen von 250.000 Euro greift die so genannte Reichensteuer mit einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent.
Die Folgen der "kalten Progression"
Diese Progression kann unangenehme Folgen haben, nämlich dann, wenn die Löhne und Gehälter genauso stark zunehmen wie die Verbraucherpreise (Lohn-Preis-Spirale). Dann nimmt das Nettoeinkommen zwar zu, doch real - also nach Abzug der Preissteigerungen - können die die Einkommen sinken. Die Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang auch von "kalter Progression" oder "heimlichen Steuererhöhungen".
Besonders evident ist dieser Sachverhalt bei den Beziehern niedriger Einkommen. Denn bis zu einem zu versteuerndem Einkommen von 12.739 Euro nehmen die Grenzsteuersätze stark zu. Erst nach diesem Knick verläuft der Tarif wesentlich flacher. Gäbe es keinen Knick und von Anfang an einen linearen Tarifverlauf (mittlere Linie) wäre die Belastung für die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen deutlich geringer. Die Differenz zwischen tatsächlichem und linearem Tarif wird daher auch Mittelstandsbauch genannt.
Nach den Berechungen des Kölner IW muss ein lediger Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 30.000 Euro - wenn der Solidaritätszuschlag mit einbezogen wird - von seiner Lohnerhöhung bereits knapp jeden dritten Euro an den Fiskus abtreten. Zusammen mit den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung beträgt die Grenzbelastung sogar 52,5 Prozent. Das heißt: Von jedem hinzuverdienten Euro bleiben weniger als 48 Cent in der Tasche des Singles.
Bei einem verheirateten Alleinverdiener mit zwei Kindern, der 30.000 Euro verdient, fällt die Rechnung nur wenig besser aus. Sein Grenzsteuersatz beträgt knapp 23 Prozent. Zusammen mit den Sozialbeiträgen muss er von einer Gehaltserhöhung 43 Prozent an den Fiskus abführen; von einem zusätzlichen Euro kann er also 57 Cent behalten.
Die Finanzminister in Bund und Ländern versetzt der progressive Einkommensteuertarif in eine komfortable Lage. Sie streichen beachtliche zusätzliche Mittel ein, ohne in der der Öffentlichkeit unpopuläre Steuererhöhungen verkünden zu müssen. Nach einem Gutachten des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) führt ein dreiprozentiger Lohnanstieg bereits zu Steuermehreinnahmen von 4,5 Milliarden Euro. Allein durch die kalte Progression könnten dem Finanzminister bis 2012 rund 60 Milliarden Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen zufließen. Rund 85 Prozent dieser zusätzlichen Steuermittel kämen laut IAW ausgerechnet von den Geringverdienern.
Tarifreform ist überfällig
Steuerreformer aus den Parteien, aber auch Wissenschaftler fordern deshalb, etwas gegen die kalte Progression und den Mittelstandsbauch zu tun. Das Institut der deutschen Wirtschaft zeigt folgende Möglichkeiten auf:
Beseitigung des Tarifknicks: Würde man ihn völlig abschaffen und als Tarif eine Gerade von 7.664 Euro bis 52.152 Euro ziehen, müsste beispielsweise ein Steuerpflichtiger, der mit seinem Einkommen heute direkt auf dem Knick liegt, von der Gehaltserhöhung nur noch 18 statt 24 Prozent Steuern abtreten. Eine solche Reform wäre allerdings teuer. Der Fiskus hätte laut IW Steuerausfälle von knapp 24 Milliarden Euro zu verkraften.
Tarifanpassung an die Preise: Bei einer jährlichen Teuerungsrate von beispielsweise zwei Prozent müsste man, um die kalte Progression zu beseitigen, den Grundfreibetrag im Jahr 2018 auf 9.342 Euro und den Spitzensatz auf 63.573 Euro festsetzen. Ein solchermaßen allein um den Preisanstieg bereinigter Tarif würde den Bundesfinanzminister laut IW gerade einmal 2,5 Milliarden Euro im Jahr kosten.
Flat Tax Rate als Alternative
Einige Ökonomen plädieren hingegen dafür, den progressiven Tarif der Lohn- und Einkommensteuer völlig zur Disposition zu stellen. Als Alternative bietet sich zum Beispiel die so genannte "Flat Tax Rate" an, wie es sie beispielsweise in Estland, Lettland und Litauen gibt: Nach Abzug des Grundfreibetrages würde das Einkommen mit einem einheitlichen Steuersatz belastet. Auch hiermit ließen sich Umverteilungsziele realisieren. Denn je größer der Grundfreibetrag, desto größer wäre der Teil der Steuerlast, den die Steuerpflichtigen mit höherem Einkommen tragen müssen. Überdies könnte die "Flat Tax Rate" modifiziert werden: Statt einem könnte es zwei oder drei Steuersätze geben.
Chancen auf politische Mehrheiten haben solche Vorschläge derzeit nicht. Die Steuerprogression gilt in Deutschland nach wie vor als sakrosankt.
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