Fortschritte beim Umbau der Stromversorgung in Deutschland
Energiewende-Radar

Aspekt 1: Ausbau erneuerbarer Energien

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien gehört zum Kern der Energiewende. Hier ist die Bundesregierung weitestgehend im Zeitplan. Dennoch müssen noch einige technische Herausforderungen gelöst werden und die Marktintegration besser gelingen.

5. November 2012

Vom Ziel gedacht

Der Ausbau der erneuerbaren Energien gehört zum Kernbestand der Energiewende. Während der Ausstieg aus der Kernkraft lange Zeit nur noch hinsichtlich ihrer zeitlichen Dimension umstritten war und im Jahr 2011 mit genauen Daten bis 2022 beschlossen wurde, ist der Aufbau der erneuerbaren Energien ein längerfristiger Prozess. Durch diesen Prozess soll bis Mitte des Jahrhunderts der weitaus größte Teil der Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen gesichert werden.

Dabei wurde der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht erst im Jahr 2011 eingeleitet. Das Stromeinspeisegesetz hat schon in den neunziger Jahren eine Förderung für erneuerbare Energien installiert, die seit dem Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz fortgesetzt und verstärkt wurde. Daher soll das Jahr 2000 hier auch als Start der Energiewende angesehen werden, auch wenn der Begriff sich erst nach dem beschleunigten Kernenergieausstieg aus dem Jahr 2011 fest etabliert hat.

Besonders anspruchsvoll sind die Ziele der Bundesregierung beim Strom. Hier soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2050 auf 80 Prozent ansteigen. Zwischenziele sind für 2020 mit 35 Prozent, 2030 mit 50 Prozent und 2040 mit 65 Prozent definiert. In jeder Dekade soll somit der Anteil der erneuerbaren Energien um 15 Prozentpunkte ansteigen. 

Zielerreichung: INSM-Energiewende-Radar

Der Aufwuchs der erneuerbaren Energien kann am besten an den eigenen Zielen der Bundesregierung gemessen werden. Dabei wird eine lineare Entwicklung zwischen dem Ausgangswert aus dem Jahr 2000 und dem ersten Zwischenziel angelegt. Wird dieser Wert vollständig erreicht, wird ein Zielerreichungsgrad von 100 Punkten angezeigt. Jeder Prozentpunkt, den der Ausbau unterhalb des Zuwachspfades seit dem Ausgangsjahr liegt, führt zu einer Verringerung der Bewertung um einen Punkt. Bei einer Übererfüllung der Ziele kann auch ein höherer Wert errechnet werden, wobei aus Gründen der Darstellung ein Deckel bei 100 Punkten eingezogen würde. Würde der Ausbau der erneuerbaren Energien auf dem Niveau von 2000 stehen bleiben, würden 0 Punkte vergeben.

Zielerreichung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien 2011 Zielerreichung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien 2011

2000 lag der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromsektor noch bei 6,4 Prozent. Will man im Jahr 2020 einen Anteil von 35 Prozent erreichen, muss der Anteil jährlich um 1,43 Prozentpunkte ansteigen. Für 2011 wäre damit ein Zuwachs um 15,7 Prozentpunkte auf einen Anteil der erneuerbaren Energien von 22,1 Prozent notwendig gewesen. Tatsächlich konnte ein Anteil von 20 Prozent erreicht werden, was einem Zuwachs von 13,6 Prozentpunkten entsprach. Damit wird das Ausbauziel gemessen an den Zuwächsen seit dem Basisjahr weitgehend erreicht und verzeichnet einen Zielerreichungsgrad von immerhin 86,5 Prozent.  

Erfolge und Herausforderungen

Mit der Einführung des EEG im Jahr 2000 kam es zunächst zu einem starken Ausbau der Windenergie. Seit dem Jahr 2004 findet auch ein verstärkter Ausbau von Biomasse- und Photovoltaikkapazitäten statt. Der Photovoltaikausbau ist zudem ab dem Jahr 2008 sprunghaft explodiert. Die insgesamt installierte Leistung aus erneuerbaren Energien lag Ende 2011 bei 65 Gigawatt. Das entspricht rund 40 Prozent der verfügbaren Kraftwerksleistung in Deutschland. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Sonne und Wind nicht jederzeit zur Verfügung stehen sondern abhängig von den natürlichen Gegebenheiten sind.

Aus der Zunahme der installierten Leistung leiten sich ein Anstieg der erzeugten Strommenge aus erneuerbaren Quellen auf der einen und ein Anstieg der Einspeisevergütungen sowie der Subventionen auf der anderen Seite ab. Aufgrund der differenzierten Einspeisevergütung bildet die erzeugte Strommenge der einzelnen Technologien nicht ihren Anteil an der Einspeisevergütung ab. So lag zum Beispiel der Anteil des 2011 durch Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms bei 21 Prozent. Gleichzeitig entfielen aber knapp 47 Prozent der Vergütungen auf diese Technologie. Mehr als die Hälfte des EEG-Stroms stammte im selben Jahr hingegen aus Windkraftanlagen. Sie belasteten das EEG-Konto jedoch nur mit einem Anteil von 26 Prozent. Der starke Zubau der Photovoltaik lässt erwarten, dass der Anteil der Vergütungen für Photovoltaikanlagen weiterhin deutlich steigen wird.

Die Politik steht beim Aufbau der erneuerbaren Energien vor mehreren Herausforderungen. So muss sichergestellt werden, dass der Ausbau möglichst kostengünstig stattfindet, also insbesondere bei den weniger teuren Formen der erneuerbaren Energien. Hier ist ein Zielkonflikt zwischen einem schnellen Ausbau und einer preiswerten Stromversorgung zu sehen. Je höher die Förderung und damit die Kosten, desto mehr Anlagen werden zugebaut. Hier muss eine vernünftige Balance gefunden werden. 

Beitrag der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Deutschland Beitrag der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung in Deutschland - in Gigawattstunden, Biomasse und biogener Anteil des Abfalls zusammengefasst

Für den Ausbau der verschiedenen Energieerzeugungsanlagen müssen jeweils spezifische Voraussetzungen geschaffen sein. So müssen beispielsweise ausreichend Flächen für Windkraftanlagen an windreichen Standorten ausgewiesen werden. Für die Anbindung der Offshore-Windenergieanlagen müssen technische und wirtschaftliche Hürden genommen werden, um den Bau und den Netzanschluss der Anlagen sicherstellen zu können. Gleichzeitig muss aber auch die Integration der erneuerbaren Energien in die Netze und in den Strommarkt gelingen. Dies gilt sowohl für die Hochspannungsleitungen, die Strom vom Norden in den Süden transportieren, als auch für die lokalen Verteilernetze, in die zunehmend Sonnenstrom eingespeist wird. Das Problem eines schwankenden Stromangebots aus erneuerbaren Energien wird umso schwerer zu beherrschen sein, je höher der Anteil der Erneuerbaren an den Kapazitäten ist. 

Die wichtigsten politischen Entwicklungen

Die Bundesregierung hat zwei für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien wichtige Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist erstmals eine Fördergrenze für den Ausbau der Photovoltaik definiert worden. Für die Anbindung der Offshore-Windkraft sollen neue Haftungsregeln die Risiken besser kalkulierbar machen und damit den Ausbau voranbringen.

  • Die jüngste Novelle des EEG beinhaltet eine deutliche Kürzung der Einspeisevergütungen für Solaranlagen. Zusätzlich wird die gesamte installierte Leistung für Photovoltaik, die durch das EEG gefördert wird, auf 52.000 MW begrenzt. Später installierte Anlagen werden nicht mehr gefördert. Allerdings ist eine Neuregelung vor Erreichen der Grenze vorgesehen. Mit der Begrenzung der gesamten durch das EEG privilegierten Photovoltaikanlagen auf 52.000 MW wird zum ersten Mal ein Ende der Förderung angedeutet. Die Festlegung eines Budgets an Anlagen, die für die EEG-Förderung infrage kommen, führt zu einem Verteilungsproblem. Nach der aktuellen Regelung sollen die zunächst installierten Anlagen gefördert werden, später installierte Anlagen nicht mehr. Neben dieser rein zeitlichen Auswahl kann auch eine ökonomische Auswahl der zu fördernden Anlagen vorgenommen werden. Damit würden die wirtschaftlich interessantesten Anlagen gefördert, die die geringsten Subventionen brauchen. Ob diese Grenze tatsächlich eingehalten wird, wenn es danach zu einem plötzlichen Ende der Förderung für neue Anlagen kommt, ist aber sehr zweifelhaft.
  • Die Bundesregierung plant nun die Entwicklung eines Offshore-Netzentwicklungsplans, in dem die zukünftigen Netzanschlüsse hinsichtlich Ort, Realisierungszeitpunkt und Größe festgelegt werden. Damit soll den beteiligten Unternehmen eine größere Planungssicherheit gegeben werden. Gleichzeitig sollen die Haftungsregeln konkretisiert werden, die im Fall eines verspäteten oder gestörten Netzanschlusses an die Anlagenbetreiber zu zahlen sind. Übersteigen die Ausfalltage bestimmte Werte, ist der Netzbetreiber dem Anlagenbauer zum Schadensersatz verpflichtet. Diese Schadensersatzleistungen können, wenn kein Vorsatz vorliegt, durch eine Haftungsumlage auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. Ist der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen, muss der Netzbetreiber 20 Prozent des Schadensersatzes oder maximal 60 Millionen Euro im Jahr selbst zahlen. Erst bei einem Ausfall der Netzanbindung von mehr als 90 Tagen muss der Netzbetreiber nachweisen, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Schäden vorgenommen hat. Ohne diesen Nachweis muss er die Kosten selbst tragen. Eine Pflicht zur Versicherung soll die Kosten für die Endverbraucher begrenzen. Die geplanten Regelungen verbessern die Rahmenbedingungen zum Bau und zum Netzanschluss von Offshore-Windanlagen, können aber eine neue Belastung für die Stromverbraucher mit sich bringen und möglicherweise Fehlanreize durch die Haftungsbeschränkung setzen.

Fazit und weiterer Handlungsbedarf

Das primäre Ziel des EEG, die neue Technologie in die Anwendung zu bringen, ist erfüllt worden. Damit ist die Bundesregierung beim Ausbau der erneuerbaren Energien weitestgehend im Ziel. Ohne das EEG oder ein anderes Förderinstrument hätte es den rasanten Anstieg der erneuerbaren Energien kaum gegeben. Das politisch gewünschte Wachstum der erneuerbaren Energien kann als Erfolg des EEG gewertet werden. Dabei wurden die Zielvorstellungen teilweise sogar erheblich übertroffen. In der Zukunft muss es gelingen, das anspruchsvolle Ausbauziel unter Beibehaltung von wirtschaftlichen Kriterien zu erreichen.

Mit dem weitergehenden Ausbau entsteht eine Reihe von technischen Herausforderungen, die sich mit dem steigenden Anteil schwankender Stromquellen erheblich verschärfen können. Dazu zählt insbesondere der Netzausbau, aber auch die Notwendigkeit, die entstehenden Angebotsschwankungen auszugleichen. Ohne wirtschaftliche und leistungsfähige Speicher kann dies nur durch den Import von Strom, die Flexibilisierung der Nachfrage und den Betrieb von fossilen Kraftwerken erfolgen. Hier sind viele Fragen konzeptionell zu beantworten und in die praktische Umsetzung zu bringen.

Nicht gelungen ist hingegen die Marktintegration der erneuerbaren Energien. Immer noch sind diese auf Subventionen angewiesen. In einem freien Markt könnten sich die neuen Formen der Stromerzeugung trotz der langjährigen Förderung und trotz der erfolgten Kostensenkungen noch immer nicht halten. Die durchschnittliche Vergütung ist über die letzten Jahre aufgrund der Verlagerung der Anteile der einzelnen Technologien sogar angestiegen. Die Fokussierung auf die Förderung bestehender Technologien und das Setzen auf Skalen- und Lernkurveneffekte hat nicht zu Innovationssprüngen geführt, die für eine schnellere Kostenreduktion notwendig gewesen wären. Ein berechenbares Herauswachsen der erneuerbaren Energien aus dem EEG ist die Herausforderung der nächsten Jahre.