Rechtsgutachten
Kube: Groko-Plan zum Soli-Abbau verstößt gegen Verfassung
Union und SPD haben vereinbart, den Solidaritätszuschlag ab 2021 abzuschaffen. Allerdings nur für einen Teil der Steuerzahler. Die anderen sollen unverändert zahlen - und zwar ohne absehbares Ende. Warum das verfassungsrechtlich unzulässig ist, begründet Prof. Dr. Hanno Kube in einem Rechtsgutachten im Auftrag der INSM. - Hier die Zusammenfassung.