Steuern & Finanzen Was Wirtschaft und Opposition zur Unternehmensteuer sagt

Die Reform stoßt bei der Wirtschaft auf Zustimmung, aber auch auf Kritik. Positiv wird gesehen, dass die Absenkung der Steuerlast und eine Nettoentlastung um fünf Milliarden Euro Deutschland attraktiver macht. Negativ wird die Gegenfinanzierung gesehen.

Die Pläne für die Reform der Unternehmensbesteuerung stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf breite Zustimmung, aber auch auf deutliche Kritik. Positiv bewertet die Wirtschaft, dass die tarifliche Absenkung der Steuerlast um neun Prozentpunkte und eine Nettoentlastung um fünf Milliarden Euro den Standort Deutschland attraktiver macht. Negativ sei jedoch, dass die Gegenfinanzierung Unternehmen in die Flucht schlagen könnte. Was Verbände und Betroffene einzuwenden haben, lesen Sie hier.

Den größten Klärungsbedarf gibt es bei der "Zinsschranke". Damit will die Koalition internationale Konzerne hindern, durch Kredite von ausländischen Töchtern Gewinne aus Deutschland in Niedrigsteuerländer zu transferieren. Die Abschaffung der bestehenden Fremdfinanzierungsregel sei zwar zu begrüßen, der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) befürchten jedoch, dass dies für viele Unternehmen lebensgefährlich sein könnte. Die geplante "Escape"-Klausel, die die von der Wirtschaft befürchteten negativen Folgen ausschließen soll, sei ungenügend.

Auch der Versuch, der Verlagerung von Know-how und Arbeitsplätzen ins Ausland zu erschweren sei unpraktikabel. Ins Ausland wechselnde Steuerpflichtige müssen danach Ertragserwartungen ihres Unternehmens vorlegen, damit der Fiskus prüfen kann, ob "Gewinnpotenzial" ins Ausland verlagert wurde und daheim "Marktrisiken" entstünden. Dadurch, so der BDI, würde die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland besteuert. Die vorgesehene Ermittlung von Gewinnpotenzialen und Marktrisiken sei zudem teuer, erhöhe den Kontrollaufwand und werde zu einer wahren Prozessflut führen.

Für richtig hält der BDI dagegen die vorgesehene Begünstigung von Personengesellschaften. Um diese Unternehmen mit den Kapitalgesellschaften gleichzustellen, deren Körperschaft- und Gewerbesteuerlast von 38,6 Prozent auf knapp unter 30 Prozent sinkt, plant die Koalition für sie eine Thesaurierungsbegünstigung. So sollen einbehaltene Gewinne für spätere Investitionen ebenfalls mit knapp 30 Prozent besteuert werden statt mit dem sonst fälligen individuellen Grenzsteuersatz. Das erhöhe die Investitionstätigkeit, stärke die Binnenkonjunktur und schaffe Arbeitsplätze, meint der BDI.

Andere Spitzenverbände, allen voran der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), halten genau dies für falsch. Sie fürchten, das Finanzministerium wolle bei der Thesaurierungs-begünstigung die Mehrheit des Mittelstandes nicht berücksichtigen. So würden mittelständische Unternehmen von den Vorteilen der Steuerreform 2008 nicht profitieren, wohl aber durch die Gegenfinanzierung belastet werden, denn nur rund zehn Prozent der Personengesellschaften könnten von der geplanten Thesaurierungsrücklage profitieren. Bei den anderen Unternehmen seien die Gewinne nicht hoch genug, deshalb rechne sich die Rücklage für sie nicht. Auf der anderen Seite seien aber nur zehn bis fünfzehn Prozent der Firmen so klein, dass sie die neu gestaltete Ansparrücklage nutzen könnten.

Weiter kritisiert der DIHK die geplanten Vorschriften zum so genannten Mantelkauf. Dabei geht es um den Kauf von Firmenmänteln, die hohe Verlustvorträge aufweisen. Solche Verlustvorträge sind begehrt, weil sich in der Vergangenheit damit Steuern sparen ließen. Der DIHK bemängelt, dass der Kauf von sanierungsbedürftigen Unternehmen und die Verlustübernahme durch den Sanierer weiterhin möglich sein müsse. Andernfalls seien Arbeitsplätze in Gefahr. Durch die geplanten neuen Regelungen könnten manche Übernahmen, durch die man Unternehmen retten könnte, so nicht mehr stattfinden. Die geplante Streichung der Verlustvorträge gehe auf Kosten des künftigen Eigenkapitals des Sanierungsfalls.

Als standortpolitisch besonders sensibel hält der DIHK die vorgesehene Besteuerung von Funktionsverlagerungen. Sie könnte dazu führen, dass deutsche Firmen ihre innovativen Tätigkeiten verstärkt ins Ausland verlegen könnten.

Der Kritik des DIHK am "Mantelkauf" schließt sich auch der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) an. Die Wagniskapitalbranche kritisiert, dass die Bundesregierung ihr Stolpersteine in den Weg lege, obwohl sie eigentlich "Venture Capital" fördern wolle. Gerade junge Gründerunternehmen produzierten in den Anfangsjahren in der Regel Verluste. Um diese auszugleichen, werben die Gründer über die Jahre oft mehrfach Eigenkapital bei VC-Firmen ein. Wird später Gewinn gemacht und muss dieser sofort versteuert werden, lohne sich die Investition kaum mehr.

Die Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU). erkennt die Verbesserungen für Familienunternehmen an, insbesondere bei der Begünstigung nicht entnommener Gewinne auch für Personengesellschaften mit einem günstigeren Steuersatz. Gleichzeitig warnt die ASU davor, die Verwendungsfreiheit dieser Gewinne einzuschränken, indem Ausschüttungen immer erst aus dem zuvor steuerlich begünstigten, nicht entnommenen Gewinn entnommen werden müssten. Dies bedeute, dass Unternehmer künftig ihre vorher gebildeten Gewinnrücklagen nicht mehr wie bisher ausschütten können, denn sie müssten sämtliche Entnahmen zunächst bis zur Höhe der nun vorgesehenen begünstigt gebildeten Thesaurierungsrücklage nachversteuern.

Der Wirtschaftsrat der CDU erklärt, Deutschland gebe mit dieser Reform zwar "die rote Laterne in Europa ab und rückt wieder auf einen guten Mittelplatz" bei der Besteuerung von Unternehmen vor. Nicht einverstanden ist der Rat aber mit der Ausweitung der Gewerbesteuer. Statt sie abzuschaffen, wurde sie in Beton gegossen. Gute ordnungspolitische Ansätze würden an dieser Stelle wieder in Frage gestellt und teilweise konterkariert.

Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag bemängelt vor allem die geplante Abschaffung der Spekulationsfrist und die Einbeziehung der Veräußerungsgewinne in die Abgeltungs-steuer. Dies würde sich fatal auf die Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland auswirken. Schon jetzt seien deutliche Kapitalabflüsse zu beobachten. Die private Altersvorsorge würde so deutlich erschwert.

Für die Grünen im Bundestag meint die Finanzexpertin Chistine Scheel, mit schlechteren Abschreibungsbedingungen und schlechteren Konditionen für Forschung und Entwicklung sei die Finanzierung der Reform wirtschaftspolitisch schädlich. Kleine und mittlere Unternehmen hätten kaum Vorteile, müssten aber die Gegenfinanzierung tragen. 

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