Steuern & Finanzen Internationaler Steuerwettbewerb
Deutschland ist in Sachen Unternehmenbesteuerung in Europa ein absolutes Hochsteuerland. Nicht nur die neuen Mitgliedsstaaten unterbieten Deutschland im Steuer-Standortranking. Auch traditionelle EU-Mitgliedsstaaten locken mit günstigeren Sätzen.
Deutschland ist in Sachen Unternehmensbesteuerung in Europa ein absolutes Hochsteuerland. Nicht nur die neuen Mitgliedsstaaten unterbieten Deutschland im Steuer-Standortranking. Auch traditionelle EU-Mitgliedsstaaten locken mit günstigeren Sätzen. Außerhalb Europa greift der Fiskus nur in Japan und Amerika noch stärker auf die Gewinne von Kapitalgesellschaften zu.

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- Grafik: Steuerlast wirft Deutschland zurück
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) hat errechnet, das Gewinne von Kapitalgesellschaften bei uns effektiv mit 36 Prozent belastet werden. Nur in Spanien liegt diese - virtuelle - Belastungsquote mit 36,1 Prozent unwesentlich höher.
Dabei hat sich der Steuerwettbewerb seit der EU-Osterweiterung drastisch verschärft. Das gilt insbesondere für die Körperschaftssteuer. Im Jahr 1984 belief sich die Tarifbelastung durch die Körperschaftssteuer in der damaligen EU noch auf durchschnittlich 47 Prozent; im heutigen Europa der 25 müssen Kapitalgesellschaften nur ein Viertel ihres Gewinns an den Staat abführen - die effektive Steuerbelastung, so das ZEW, liegt bei durchschnittlich 23,7 Prozent.
Insbesondere die neuen osteuropäischen EU-Mitglieder sind nach dem Zusammenbruch der Planwirtschaft mit niedrigen Sätzen gestartet und haben diese in der Folgezeit sogar noch weiter gesenkt. In den beiden baltischen Staaten Litauen und Lettland beispielsweise beläuft sich der Körperschaftssteuersatz auf gerade einmal 15 Prozent. Als Steueroase für Unternehmen fungiert Estland - einbehaltene Gewinne sind dort komplett von der Steuer freigestellt.
Aber auch in den alten EU-Staaten hat der Steuerwettbewerb deutliche Spuren hinterlassen. In den ehemaligen skandi-navischen Hochsteuerländern Dänemark und Schweden belief sich die Steuerbelastung der Unternehmensgewinne im Jahr 2005 gerade einmal auf 28 Prozent. Deutschland war ebenfalls nicht ganz untätig - die Körperschaftssteuer wurde in den vergangenen beiden Jahrzehnten von ursprünglich 56 Prozent auf jetzt 25 Prozent mehr als halbiert.

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- Grafik: Unternehmenssteuersätze im Überblick
Dass die Bundesrepublik trotzdem ihren Ruf als Hochsteuerland verteidigt, hat mit einer Eigenheit unseres Steuersystems zu tun. Anders als in allen anderen europäischen Staaten - mit Ausnahme Luxemburgs - müssen deutsche Firmen nach wie vor neben der Körperschaftssteuer zusätzlich Gewerbesteuer in Höhe von durchschnittlich 16,7 Prozent des Gewinns abführen. 1988 wurde zwar die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft; das bescherte den Kommunen zwar durch eine Beteiligung an der Umsatzsteuer in Höhe von 2,2 Prozent Mehreinnahmen, den Unternehmen brachte es aber keine nachhaltige finanzielle Entlastung.
Die Gewerbesteuer katapultiert deutsche Unternehmen so in die Gruppe der Höchststeuerländer. Der Bund kann selbst jedoch nur an einer Stellschraube drehen: der Körperschaftssteuer. Denn eine Korrektur der Gewerbesteuer wird - wie bei allen Reformversuchen zuvor - von den Gemeinden abgelehnt, weil die Einnahmen daraus sprudeln. Die Gewerbesteuer erbringt in diesem Jahr rund 32 Milliarden Euro, das ist rund eine Milliarde mehr als im Jahr 2005.
Was das konkret für Unternehmensentscheidungen bedeutet zeigt ein Blick über die unmittelbarer Grenze nach Österreich. Im Jahr 2006 haben sich nach Angaben der staatlichen Austrian Business Agency (ABA) 72 Unternehmen aus der Bundesrepublik für eine Betriebsansiedlung in Österreich entschieden und dort insgesamt 115 Millionen Euro investiert. Im Jahr 2005 waren es 55 deutsche Firmen. 2005 hatte Österreich die Unternehmenssteuern von 34 Prozent auf 25 Prozent gesenkt, um der osteuropäischen Konkurrenz Paroli zu bieten. Eingeführt wurde zudem eine Gruppenbesteuerung, die es ausländischen Konzernen erlaubt, Verluste von Mehrheitsbeteiligungen bei der in Österreich ansässigen Mutter zu verrechnen.
INSM
Das Reformportal

