Steuern & Finanzen Die Unternehmensteuerreform im Detail
Das Ziel der Reform ist es, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland zu schaffen und das Land besser im internationalen Standortwettbewerb zu positionieren. Dazu hat die Koalition ein ganzes Bündel von Maßnahmen beschlossen.
- Roland Koch und Peer Steinbrück
Peer Steinbrück und Roland Koch sind am Ziel: Die Unternehmensteuerreform ist verabschiedet. Sie sieht eine deutliche Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen vor, um das Land besser im internationalen Standortwettbewerb besser zu positionieren. Dazu hat die Große Koalition in Berlin ein ganzes Bündel von zum Teil heftig kritisierten Maßnahmen beschlossen. Wie die Reform der Unternehmensbesteuerung im wesentlichen aussieht, lesen Sie hier.
Schon der im März 2005 noch von der rot-grünen Bundesregierung durchgeführte Jobgipfel sollte den ersten Schritt zu einer umfassenden Unternehmens- steuerreform darstellen. Dazu hatte die damals noch rot-grüne Bundesregierung eine Senkung des Körperschaft- steuersatzes auf 19 % geplant. Ebenso war eine Entlastung bei der Gewerbesteuer für Personengesellschaften durch die Erhöhung des Anrechnungsfaktors sowie einem Abschmelzen der Erbschaftsteuerschuld auf null bei Betriebsfortführung über zehn Jahre geplant.
Diese Eckpunkte wurden auf Grund der vom damaligen Bundeskanzler Schröder gestellten Vertrauensfrage jedoch nicht mehr umgesetzt. Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 griff Schwarz-Rot das Vorhaben einer grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung aber wieder auf. "Angesichts des internationalen Wettbewerbsdrucks hat die Reform des Unternehmenssteuerrechts Priorität. Nur mit einer Weiterentwicklung der Unternehmensbesteuerung werden wir die Steuerbasis in Deutschland sichern, Investitionsanreize setzen und so neue Arbeitplätze schaffen und das wirtschaftliche Wachstum insgesamt beleben", heißt es im Koalitionsvertrag, der jetzt umgesetzt wurde. Damit ist Deutschland ab 2008 nicht länger Schlusslicht im europäischen Steuerwettbewerb.
Das sieht der Entwurf im einzelnen vor
Kapitalgesellschaften:
Für AG's und GmbH's sinkt ab dem nächsten Jahr die Steuerlast aus Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Einbehaltene Gewinne werden mit insgesamt 29,83 Prozent statt bisher mit 38,65 Prozent versteuert. Dazu wird die Körperschaftsteuer von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Zudem soll bei der Gewerbesteuer die Steuermesszahl von fünf auf 3,5 Prozent sinken. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag. Gewinnausschüttungen sollen nicht mehr im Halbeinkünfteverfahren - also zur Hälfte - besteuert werden, sondern in voller Höhe der von 2009 an geplanten Abgeltungssteuer von 25 Prozent unterworfen werden.
Personengesellschaften:
Sie machen den Großteil deutscher Betriebe aus und zahlen heute auf den Gewinn bis zu 42 Prozent Einkommensteuer. Einbehaltene Gewinne sollen auf Antrag mit 28,25 Prozent besteuert werden. Einen Antrag kann stellen, wer zu mehr als zehn Prozent am Gewinn beteiligt ist oder dieser für ihn mehr als 10 000 Euro beträgt. Diese "Thesaurierungsbegünstigung" lohnt sich nur für große Personengesellschaften. Laut Finanzministerium hat nicht mal jede zehnte Personengesellschaft eine Steuerlast von mehr als 30 Prozent. Für 80 Prozent liege die durchschnittliche Last unter 20 Prozent. Wird der günstiger besteuerte Gewinn später entnommen, muss er mit 25 Prozent nachversteuert werden. Kleinere und mittlere Firmen werden über eine verbessere Ansparrücklage entlastet.
Abgeltungssteuer:
Vom 1. Januar 2009 an soll eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen eingeführt werden (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Sie wird für Erträge oberhalb des "Sparer-Pauschbetrags" von 801 Euro (für Ledige) von den Banken sofort an das Finanzamt pauschal abgeführt. Kursgewinne von Aktien, für die bis zum 31. Dezember 2008 die einjährige Spekulationsfrist abläuft, bleiben steuerfrei. Für Wertpapiere und Fondsanteile, die nach diesem Stichtag angeschafft wurden, gilt dann sofort die Abgeltungssteuer. Nur Bürger, deren Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden künftig Kapitalerträge beim Finanzamt erklären.
Abschreibungen:
Heute können im Jahr des Kaufes 30 Prozent des Preises abgeschrieben werden. Ab 2008 können Wirtschaftsgüter nur mehr in gleich großen, linearen Teilen über den Abschreibungszeitraum beim Finanzamt geltend gemacht werden. Geringwertige Abschreibungsgüter können nur noch bis zu 150 Euro sofort abgeschrieben werden. Für Güter zwischen 150 und 1000 Euro gilt eine Poolabschreibung über 5 Jahre. Bei Fusionen können alte Verluste der übernommenen Firmen nicht mehr geltend gemacht werden ("Mantelkauf").
Internationale Geschäfte:
Für Geschäfte zwischen nahe stehenden Personen und Firmen gelten internationale Fremdvergleichsgrundsätze. Wenn Abteilungen ins Ausland verlagert werden, müssen die Werte, resp. das Gewinnpotenzial versteuert werden. So soll beispielsweise verhindert werden, dass hierzulande Forschungskosten von der Steuer abgesetzt werden, gleichzeitig aber später im Ausland bei der Produktion Gewinn erwirtschaftet wird.
Kirchensteuer:
Damit die Kirchen keine Einbußen erleiden, sollen Anleger bei der Bank angeben, ob sie katholisch oder evangelisch sind. Die Bank führt die Kirchensteuer an den Fiskus ab, der sie an die Kirche weiterleitet.
Kontenabruf:
Es wird nur noch eine Sonderform des Kontenabrufs geben. Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg, Gewinnausschüttungen werden zu 60 Prozent besteuert (Teileinkünfteverfahren). Verluste aus Kapitalanlagen dürfen nur noch mit Erträgen und Veräußerungen aus diesen Anlagen verrechnet werden.
Kosten:
Die Steuersenkung wird zu jährlichen Einnahmeausfällen für den Staat von etwa 30 Milliarden Euro führen. Durch eine breitere Steuerbasis (Bemessungsgrundlage) sollen sie auf fünf Milliarden Euro begrenzt und mit verschiedenen Maßnahmen gegenfinanziert werden. Im ersten Reformjahr werden die Ausfälle auf acht Milliarden Euro geschätzt, weil die Gegenfinanzierung noch nicht voll wirkt.
Gewerbesteuer:
Bisher werden bei der Gewerbesteuer 50 Prozent der Zinsen für Dauerschulden dem Gewinn hinzugerechnet. Der Anteil wird auf 25 Prozent gesenkt, dafür aber alle Schuldzinsen hinzugerechnet. Ebenfalls mit 25 Prozent hinzugerechnet werden die Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen. Der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wird abgeschafft.
Zinsschranke:
Sie soll verhindern, dass über konzerninterne Finanzkonstrukte Gewinne künstlich in das steuergünstigere Ausland verlagert werden können. Dazu wird die Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen beschränkt. Der Ertrag soll durch den Zinsaufwand nur um 30 Prozent geschmälert werden können. Unternehmen, die weniger als eine Million Euro Zinskosten haben, sollen ausgenommen werden. Es wären also nur größere Unternehmen mit einem Kreditvolumen von mehr als 20 Millionen Euro betroffen, wenn man eine Verzinsung des Fremdkapitals von fünf Prozent unterstellt. Die Zinsschranke greift auch nicht, wenn das Unternehmen nicht zu einem Konzern gehört oder - bei konzerngebundenen - das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital im Konzern nicht günstiger ist als im geprüften Unternehmen.
Mantelkauf:
Bei Firmenübernahmen soll die Verlustverrechnung eingeschränkt werden. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen nur eine Firma kaufen, um deren Verlustvortrag steuermindernd geltend zu machen.
Funktionsverlagerungen:
Bei Verlagerungen von Betriebsteilen in Niedrigsteuerländer muss das künftige Gewinnpotenzial ermittelt werden. So soll verhindert werden, dass beispielsweise Forschungskosten steuermindernd geltend gemacht werden, die spätere Produktion aber ins Ausland verlagert wird, wenn sie Gewinn abwirft.
Sonstige:
Die degressive Abschreibung wird abgeschafft.
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