Steuern & Finanzen Die Abgeltungssteuer wird noch viel Ärger machen

Hans Eichel hatte sich an ihr noch die Zähne ausgebissen, Peer Steinbrück hat sie nun durchgeboxt: die einheitliche Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte. Sie kommt zum 1. Januar 2009 und betrifft vor allem Sparer, die für ihr Alter vorsorgen wollen.

Hans Eichel hatte sich an ihr noch die Zähne ausgebissen, Peer Steinbrück hat sie nun mit der Mehrheit der großen Koalition geradezu en passant durchgeboxt: die einheitliche Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte. Sie kommt zum 1. Januar 2009 und betrifft vor allem auch alle Sparer, die für ihr Alter vorsorgen wollen.

Ob Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne - alles wird ab dem Jahr 2009 mit einem Steuersatz von 25 Prozent belegt. Ohne irgendeine Ausnahme und ohne Rücksicht auf Fristen und Freibeträge. Der Charme einer einfachen Lösung besticht auf den ersten Blick. Doch die Tücken stecken im Detail. Deshalb stieß die neue Steuer auch auf Kritik von Experten. Bei einer Bundestagsanhörung warnte der Finanzwissenschafter Stefan Homburg (Universität Hannover) vor dem Finanzausschuss vor den fatalen Wirkungen auf die Steuermoral, die die bewusste Begünstigung von Kapitaleinkommen mit sich bringe. Für den Ökonomen Rudolf Hickel (Universität Bremen) reichen anerkannte Vollzugsprobleme nicht zur Begründung aus; die Ungleichbehandlung von Kapital- und Arbeitseinkommen sei verfassungsrechtlich bedenklich. Die Mehrzahl der Experten und Verbände sprach sich allerdings für den Wechsel aus, viele nannten aber andere gewichtige Einwände.

Die Regierung begründet den Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip mit dem internationalen steuerlichen Umfeld und dem Gebot, die Attraktivität des heimischen Finanzplatzes wiederherzustellen. Sie will die durch die hohe Steuerbelastung in Deutschland ausgelöste Abwanderung von Kapital beenden. Allerdings geschieht dies mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sowohl für die Unternehmen als auch für die Privatpersonen derart halbherzig und widersprüchlich, dass die Ereichung des Ziels mehr als fraglich ist.

Es ist nämlich zweifelhaft, dass die Abgeltungssteuer langfristig zu einem höheren Steueraufkommen führen wird. Der Steuersatz von 25 Prozent ist nicht besonders attraktiv, sondern liegt weiterhin am oberen Rand des europäischen Mittelfelds. Außerdem können hinterzogene Vermögen im Ausland in der Regel steuerfrei angelegt werden, was immer noch unendlich lukrativer sei. Der Verband der Auslandsbanken nennt als wichtigste Bedingung für eine nennenswerte Repatriierung von Vermögen die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses in Deutschland. Genau das sieht der Gesetzesentwurf aber nicht vor. Experten befürchten durch die Neufassung der Bestimmungen sogar eher noch eine Ausweitung der Abfragen deutscher Bankkonten durch die Finanzbehörden.

Ein weiterer Einwand betrifft die Diskriminierung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital. Die Besteuerung von Zinsen wird künftig von maximal 45% auf 25% (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) reduziert. Derselbe Satz gilt zwar auch für alle anderen realisierten Kapitalerträge. Unternehmensgewinne werden aber schon im Unternehmen besteuert, womit sie künftig beim Eigentümer doppelt belastet werden; bisher wurden Dividenden nur hälftig und Kapitalgewinne nach einer Haltefrist von einem Jahr gar nicht besteuert. Diese fiskalische Verzerrung wird nach Einschätzung vieler Ökonomen sowie auch der Bundesbank, die schon heute als zu hoch angesehene Fremdfinanzierüng deutscher Unternehmen noch verstärken.

Sie wird zudem die langfristige private Altersvorsorge beeinträchtigen. Während kaum bestritten ist, dass gerade Aktien für diesen Zweck besonders geeignet sind, wird ausgerechnet diese Anlage besonders hoch belastet. Die Abgeltungssteuer wirft den Finanzplatz Deutschland deshalb um Jahre zurück und kann sogar die Kapitalflucht ins Ausland wieder verstärken. Viele Experten forderten deshalb hohe Freibeträge oder die stufenweise Steuerbefreiung für Kapitalerträge aus langfristigen Anlagen, wie dies in vielen Ländern die Regel ist.

Denn hier liegt eine der größten Gefahren der Abgeltungssteuer in ihrer bisher geplanten Form: Aktiensparer werden nirgendwo in Europa so stark belastet wie in Deutschland. Entweder nehmen andere Länder Privatanleger ganz von der Besteuerung aus, oder sie räumen ihnen Spekulationsfristen oder hohe Freibeträge ein. Gerade die Finanzplätze, mit denen Deutschland am intensivsten im Wettbewerb steht, haben weit großzügigere Regelungen getroffen. So sind Veräußerungsgewinne in der Schweiz und in Belgien für Privatanleger grundsätzlich steuerfrei. In Luxemburg und Österreich müssen Aktien sechs Monate beziehungsweise ein Jahr gehalten werden, damit Gewinne steuerfrei sind. Finanzministerkollegen von Peer Steinbrück aus den Bundesländern befürchten deshalb sogar ein Anschwellen der Kapitalflucht ins Ausland.

Nicht einmal die Vereinfachung des Erhebungsaufwands für die Finanzämter ist berücksichtigt worden. Da Personen mit Einkommenssteuersätzen unter 25% künftig eine Veranlagung verlangen können, um der 25%-igen Abgeltungssteuer zu entgehen, wird sogar ein noch größerer Aufwand befürchtet.

Aus der scheinbar so einfachen und klaren Abgeltungssteuer hat der deutsche Gesetzgeber einmal mehr ein bürokratisches Ungetüm mit schädlichen Nebenwirkungen gemacht. 

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