Leitartikel Wie der Staat sich das Geld bei den Bürgern holt
Der deutsche Staat schröpft seine Bürger. Im statistischen Durchschnitt muss jeder die ersten sechs Monate des Jahres ausschließlich für das Finanzamt und die Sozialkassen arbeiten. Die Steuer- und Soziallastquote beläuft sich auf mehr als 50 Prozent. Zu einer nachhaltigen Steuerreform kann sich die Politik jedoch nicht durchringen.
Deutschland gilt als Steuer- und Abgabenstaat, auch wenn Regierungspolitiker dies gelegentlich bestreiten. Zum Glück jedoch gibt es Statistiken - und den Bund der Steuerzahler. Der errechnet regelmäßig die so genannte volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote. Diese setzt die gezahlten Steuern und Sozialbeiträge ins Verhältnis zum Volkseinkommen. Im Jahr 2006 lag diese Quote bei 52 Prozent. Oder anders ausgedrückt: Mehr als die Hälfte der von den Bürgern und Unternehmen erwirtschafteten Einkommen nimmt ihnen der Staat über Steuern (31 Prozent) und Abgaben (21 Prozent) wieder weg.
Lange Zeit ist vor allem die Soziallastquote gestiegen. In den letzten Jahren hat jedoch auch der Fiskus wieder heftiger zugeschlagen. Unter der Überschrift "Zukunftsorientierte Reformen im Steuerrecht" hieß es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD im November 2005: "Angesichts des bestehenden Konsolidierungsdrucks in allen öffentlichen Haushalten werden Nettoentlastungen kaum zu realisieren sein." Tatsächlich kam es aber zu erheblichen steuerlichen Zusatzbelastungen.
Überdreht - die schwarz-rote Steuerschraube
Die Anhebung der Mehrwertsteuer und der Versicherungssteuer um je drei Prozentpunkte sowie so genannte "heimliche Steuererhöhungen" haben die Steuerlastquote insgesamt nach Angaben des Steuerzahlerbundes in den Jahren 2005 bis 2007 um 2,4 Prozentpunkte ansteigen lassen. Damit wurden die Entlastungen der rot-grünen Steuerreform zunichte gemacht. Die Regierung von Gerhard Schröder hatte die Tarife der Einkommen- und Körperschaftsteuer in mehreren Schritten bis Anfang 2005 deutlich gesenkt.
Der Vorgang ist symptomatisch. Die Entlastungswirkungen von Steuerreformen verpuffen schnell. Nicht lange danach sind die Belastungen oft höher als vorher. Hierfür sorgt vor allem die im Lohn- und Einkommensteuertarif eingebaute Progression. Mit wachsendem Einkommen müssen die meisten Steuerpflichtigen immer höhere Anteile ihres zusätzlichen Verdienstes beim Finanzamt abliefern. Oder anders ausgedrückt: Die anteilige Steuerlast wächst dann stärker als das Einkommen.
Wie die "kalte Progression" Löcher ins Portemonnaie brennt
Die sogenannte kalte Progression kann zu einem bemerkenswerten Ergebnis führen: Obwohl sein Nettoeinkommen steigt, verfügt ein Steuerpflichtiger real - also nach Abzug der Preissteigerungsrate - über weniger Geld. Der progressions- und inflationsgeschädigte Bürger kann mit seinem höheren Einkommen weniger Waren und Dienstleistungen einkaufen als bisher.
Derzeit kommt alles zusammen. Zwar steigen die Arbeitnehmer-Einkommen vielfach stärker als in den letzten Jahren. Doch ist zugleich die Inflation so hoch wie schon lange nicht mehr. Dadurch kann die "kalte Progression" ihre unselige Wirkung voll entfalten. Der Bürger hat brutto den Zahlen nach mehr, dieses Brutto verliert durch die Inflation an Wert, und obendrein schröpft ihn auch noch der Staat mehr als je zuvor, wenn er durch eine Gehaltserhöhung in eine höhere Progressionsstufe kommt. Weniger verfügbares Geld bleibt ihm vom Brutto zudem durch die jüngste Mehrwertsteuererhöhung.
Zu Recht ist daher die Steuerpolitik wieder auf die politische Agenda gerückt. Viele Politiker, Unternehmer, Wissenschaftler meinen: Die Grenzen der steuerlichen Belastungsfähigkeit sind erreicht. Trotzdem nimmt die schwarz-rote Bundesregierung das Projekt Steuerreform nicht in Angriff.
Dazu kommt ein weiteres ungelöste Problem im Steuersystem: die überbordende Bürokratie. Auch Bundespräsident Horst Köhler forderte unlängst eine umfassende Reform und Vereinfachung des Steuerrechts: "In unserem komplizierten Steuersystem können heute viele ihre Steuererklärung nicht mehr ohne Steuerexperten ausfüllen", sagte Köhler. Das Steuersystem werde Kriterien wie Einfachheit, Effizienz und Transparenz "nur sehr bedingt gerecht". Die zahlreichen Abzugs- und Gestaltungsmöglichkeiten in der Einkommensteuer beeinflussten das wirtschaftliche Verhalten der Bürger. Mancher fühle sich geradezu angespornt, möglichst viele Steuersparmöglichkeiten zu finden und auszutesten.
Steuersystem ohne Systematik
Köhler wies auf Zusammenhänge hin, die in der Vergangenheit immer wieder für erbitterte politische Diskussionen gesorgt haben. In ihrem Mittelpunkt standen Persönlichkeiten wie der CDU-Politiker Friedrich Merz oder der ehemalige Verfassungsrichter Professor Paul Kirchhof. Beide hatten Vorschläge für ein einfaches Steuersystem unterbreitet und waren deswegen - zu Unrecht - angefeindet worden.
Dabei sind die Missstände in unserem überregulierten und nicht mehr durchschaubaren Steuersystem offenkundig. Von Systematik kann hier keine Rede mehr sein.
Der Fiskus kassiert nach Ansicht fast aller Steuerrechtler und Finanzwissenschaftler schon seit langem ohne erkennbare Ordnung ab. Das fängt schon bei der großen Zahl von etwa vierzig Steuerarten an. Andere Länder wie die Vereinigten Staaten kommen mit deutlich weniger Steuern aus und verfügen - was noch wichtiger erscheint - über viel einfachere Gesetze. In Deutschland weist das Einkommensteuerrecht, wie die Bremer Ökonomin Angelina Sörgel kritisiert, inzwischen "mehr Ausnahmen als Regeln auf". Und die Gesetzes- und Verordnungsflut, die das fiskalische Regelwerk immer komplizierter macht, ebbt einfach nicht ab.
Die Regulierungswut ist nicht zuletzt eine Folge der hohen Steuerlast. Da der Staat einerseits mit dem progressiven Einkommensteuertarif den Bogen überspannt, muss er andererseits das Einkommensteuersystem mit einer Vielzahl von Absetzungsmöglichkeiten durchlöchern. Nur so lässt sich sicherstellen, dass der Steuerbürger nicht vollends überfordert wird.
Steuergerechtigkeit ist in Deutschland eine Fiktion
Viele Steuer mindernde Abzüge lassen sich aber nicht mit dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit begründen. Bei näherem Hinsehen entpuppen sie sich vielmehr als Privilegien, die der Gesetzgeber gezielt, mitunter auch unbeabsichtigt, bestimmten Personengruppen verschafft hat. Wer gleichviel verdient, in vergleichbaren familiären Verhältnissen lebt (zum Beispiel gleiche Kinderzahl) und auch sonst in etwa gleiche Kosten hat, die die steuerliche Leistungsfähigkeit herabsetzen, schuldet dem Finanzamt noch lange nicht denselben Steuerbetrag. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung - nach den Worten des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog die "Magna Charta" des Steuerrechts - ist in Deutschland weitgehend Fiktion. Dabei wusste schon der englische Philosoph Thomas Hobbes: Die Menschen fühlen sich weniger durch die Steuerlast als solche bedrückt als durch deren ungleichmäßige Verteilung.
Ein Befreiungsschlag ist überfällig. Diese notwendige große Steuerreform aus einem Guss müsste - so Experten wie der Heidelberger Steuerprofessor Paul Kirchhof - die zahlreichen Ausnahmetatbestände im Einkommensteuerrecht abschaffen und gleichzeitig die Steuersätze senken. Viele Fachleute plädieren gar für eine Abschaffung der Progression bzw. einen Tarif mit nur einem Steuersatz ("Flatrate"). Doch von einem solchen Befreiungsschlag ist die Politik weit entfernt.
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