Steuern & Finanzen Von Alkopopsteuer bis Umsatzsteuer: Beim Besteuern ist die Politik kreativ
Der Fiskus kassiert die Bürger in Deutschland vielfältig ab. Es gibt etwa 40 Steuerarten und darüber hinaus eine Reihe steuerähnlicher Abgaben. Das Gros der Steuereinnahmen stammt aber aus nur wenigen Quellen. Mit Abstand am bedeutendsten sind die Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer. Ein Überblick über das deutsche Steuersystem.
- Diese INSM-Grafik zeigt, dass die Steuereinnahmen des Staates in den vergangen Jahren kräftig gestiegen sind. Bei gleichzeitiger Ausgabenbeschränkung wären nach Auffassung von Wissenschaftlern Entlastungen der Bürger möglich.
Steuern gibt es seit Menschengedenken. Immer brauchten Könige und Herrscher Geld - für ihren Hofstaat, Prachtbauten oder ihre Verschwendungssucht. Aber eben auch für Dinge von allgemeiner Bedeutung wie den Bau von Straßen, Brücken oder Bewässerungsanlagen oder für Kriege. In den Großreichen des Altertums war so etwas wie eine Steuer wohl bekannt. Da aber in der Antike nicht überall eine Geldwirtschaft vorhanden war und üblicherweise Waren gegeneinander getauscht wurden, sind Abgaben in Form von Arbeitsdiensten, Teilen der Ernte oder durch Tribute unterworfener Völker geleistet worden.
Der moderne Steuerstaat, der sich überwiegend aus Steuern finanziert, entstand erst im 19. Jahrhundert. Sein Anspruch auf die Erhebung von Steuern ist unbestritten. Denn ohne Finanzmittel kann der Staat seine Aufgaben nicht erfüllen. Die öffentliche Kritik richtet sich vor allem gegen die Höhe der Steuerbelastungen und gegen die Intransparenz des Steuerwesens, das - historisch gewachsen - im Laufe der Zeit immer feiner ausdifferenziert wurde.
Mit Steuern will der Staat steuern
Zwar ist es das primäre Ziele der Besteuerung, Einnahmen zu erzielen und den Haushalt zu finanzieren. Doch verfolgt die Politik damit noch andere Ziele und nutzt dabei die Lenkungsfunktion der Steuern. Mit der hohen Tabaksteuer wird vorgeblich versucht, das Rauchen einzudämmen. Die Alkopop-Steuer soll den Alkoholmissbrauch durch Jugendliche verhindern. Andererseits werden Steuervergünstigungen beziehungsweise -subventionen eingesetzt, um ein gesellschaftspolitisch gewolltes Verhalten zu fördern. Beispielsweise wurde in der Vergangenheit durch verschiedene steuerliche Subventionen das Wohneigentum gefördert.
Überdies dient die Besteuerung der Politik zur Verfolgung von Umverteilungszielen. Der Solidaritätszuschlag ist ein typisches Beispiel für eine Steuer mit Umverteilungszweck. Ziel ist die finanzielle Förderung der fünf neuen Länder und damit eine regionale Umverteilung von West nach Ost. Auch die Progression bei der Einkommensteuer verfolgt Umverteilungsziele: Personen mit hohem Einkommen müssen nicht nur absolut, sondern auch prozentual mehr Steuern zahlen als Einkommensschwache.
Ministeuern einfach abschaffen
Die deutsche Steuerhistorie hat eine Reihe von Relikten hinterlassen. Zwar hat insbesondere der Bund das Kuriositätenkabinett schon kräftig durchforstet und überkommene Abgaben wie die Essigsäure-, Zucker- oder Salzsteuer abgeschafft. Dafür drangsalieren vor allem die chronisch finanzschwachen Kommunen ihre Bürger mit Ministeuern. Ob nun Hunde-, Zweitwohnungs-, Jagd- oder Vergnügungssteuer - all diesen Abgaben ist gemein, dass ihr Anteil an den gesamten Einnahmen gering bleibt und der Verwaltungsaufwand selten in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag steht. In einem zeitgemäßen Steuersystem haben sie nichts zu suchen.
Insgesamt verfügt das deutsche Steuersystem über etwa 40 Steuern und weitere rund 20 steuerähnliche Abgaben. Doch machen die Lohn- und Einkommensteuer samt Solidaritätszuschlag und Körperschaftssteuer, die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, die Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) sowie die Gewerbesteuer im Jahr 2007 rund 86 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus. In dem Jahr beliefen sich die Steuereinnahmen auf 583 Milliarden Euro. Sie nahmen damit gegenüber dem Vorjahr um 10,2 Prozent zu. Gemessen am Aufkommen waren die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer (157 Milliarden Euro) und die Umsatzsteuer einschließlich Einfuhrumsatzsteuer (170 Milliarden Euro) die wichtigsten Steuern in Deutschland.
Föderale Finanzverfassung
In der Bundesrepublik gibt es eine föderale Finanzverfassung. Das heißt: Jede Gebietskörperschaft verfügt über eigene Steuern. Darüber hinaus teilen sich Bund, Länder und Kommunen das Aufkommen bestimmter Steuern: Die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer, die einbehaltene Kapitalertragsteuer sowie die Umsatzsteuer sind Gemeinschaftssteuern. Zum Beispiel steht die Umsatzsteuer Bund und Ländern zu gleichen Teilen zu. Die Lohn- und Einkommensteuer wird dagegen zwischen Bund (42,5 Prozent), Ländern (42,5 Prozent) und Kommunen (15 Prozent) aufgeteilt.
Die wichtigsten Bundessteuern sind die Energiesteuer (Aufkommen 2007: 40 Milliarden Euro), die Tabaksteuer (14,3 Milliarden Euro), der Solidaritätszuschlag (12,3 Milliarden Euro) und die Versicherungssteuer (10,3 Milliarden Euro). Doch liegen auch Bagatellsteuern wie die neue Alkopopsteuer, die es im Jahr 2007 auf ein Aufkommen von lediglich drei Millionen Euro brachte, oder die Schaumweinsteuer (371 Millionen Euro) in der Ertragskompetenz des Bundes. Die Ländersteuern mit dem höchsten Aufkommen sind die Kfz-Steuer (knapp 9 Milliarden Euro), die Grunderwerbsteuer (knapp 7 Milliarden Euro) sowie die Erbschaftsteuer (4,2 Milliarden Euro). Auf kommunaler Ebene ist die Gewerbesteuer mit einem Aufkommen von gut 40 Milliarden Euro (2007) die wichtigste Steuer, gefolgt von der Grundsteuer (10,7 Milliarden Euro).
Die Einteilung der Steuern
Steuern können danach unterschieden werden, worauf sie erhoben werden. Wird eine Steuer auf Einkommen oder Vermögen verlangt, spricht man von einer Besitzsteuer. Zu den Besitzsteuern zählen beispielsweise die Einkommensteuer, die Kapitalertragsteuer oder auch die Erbschaftsteuer. Daneben gibt es Verkehrsteuern. Das sind Steuern, die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erfassen. Hierzu gehören etwa die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer oder die Rennwett- und Lotteriesteuer. Die dritte Gruppe in dieser Einteilung sind die Verbrauchsteuern. Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, dreht es sich bei diesen Abgaben um Steuern, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren (zum Beispiel Genussmittel) belasten. Auch die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer.
Man kann Steuern überdies danach einteilen, wie sie entrichtet werden. Demnach gibt es direkte Steuern, die direkt beim Steuerpflichtigen erhoben werden, den die Steuerlast treffen soll, wie es etwa bei der Einkommensteuer der Fall ist. Direkte Steuern belasten also grundsätzlich den Steuerpflichtigen, der sie bezahlt. Bei indirekten Steuern ist der Steuerschuldner jemand anderes als der, der die Steuer letztlich wirtschaftlich zu tragen hat, also finanzielle Einbußen erleidet. Indirekte Steuern werden zwar auf die Herstellung und den Verbrauch von Gütern erhoben, belasten aber nicht den Steuerpflichtigen, der sie abführt, also den Händler oder den Produzenten. Diese ziehen die Steuer nur für den Staat ein und legen sie auf den Verkaufspreis um, so dass die Belastung vom Endverbraucher getragen wird. Dies ist beispielsweise bei der Umsatzsteuer und den Verbrauchsteuern der Fall. Es kann also durchaus sein, dass eine Steuerart mehrere Kriterien erfüllt: Die Umsatzsteuer ist beispielsweise sowohl eine Verkehrssteuer als auch eine indirekte Steuer.
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