Standpunkt Wer sagt was in Politik, Verbänden und Wissenschaft
CDU und CSU haben ein gemeinsames Papier erarbeitet, mit dem ein Weg gefunden werden soll, Mitarbeiter zu Miteigentümern von Unternehmen zu machen. In dem Papier sprechen sie sich dafür aus, soziale Kapitalpartnerschaften staatlich zu unterstützen. Gleichwohl sind für sie Freiwilligkeit und Entscheidungsfreiheit wesentliche Pfeiler.
Deshalb legen sie sich auf die betriebliche Ebene als den Ort fest, an dem vor Ort vertraglich geregelt wird, welche Art der Mitarbeiterbeteiligung wie angewendet werden soll. Grundsätzlich sollen die angestrebten sozialen Kapitalpartnerschaften allen Mitarbeitern des Unternehmens offen stehen.
Den Bedarf, Beteiligungen abzusichern, sehen CDU/CSU nicht - sie betrachten das angelegte Geld vielmehr als voll haftendes Kapital. Um den Anreiz für die Belegschaft zu erhöhen, sich an ihrem eigenen Unternehmen zu beteiligen, will die Union Steuervergünstigungen einräumen. Bei den zu erwartenden Kosten gehen CDU und CSU bei der Lohnsteuer und dem Solidaritätszuschlag von Mindereinnahmen in Höhe von 555 Millionen Euro aus. Die Sozialversicherungen müssten - eigenen Schätzungen zufolge - 370 Millionen Euro Mindereinnahmen verkraften. Insgesamt würden im Konzept von CDU/CSU also 925 Millionen Euro Mindereinnahmen bei Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und den Sozialversicherungen entstehen.
Unter dem Namen Deutschlandfonds firmiert der Vorschlag der SPD. Für die Sozialdemokraten ist bei ihrem Konzept wichtig, dass die Mitarbeiterbeteiligung nicht in Konkurrenz zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge treten darf. Zudem soll die angestrebte Mitarbeiterbeteiligung auch "nicht durch die Umwandlung von Tarifentgelten zu Produktiv- oder Investivlöhnen zustande kommen." Die bisherige geringe Verbreitung von Mitarbeiterbeteiligungen führt die SPD auf einen zu hohen administrativen Aufwand zurück.
Infolge dessen möchte sie die Beratungskapazitäten ausbauen - sowohl quantitativ als auch qualitativ. Die Attraktivität soll einerseits durch die Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage gesteigert werden. Andererseits soll die steuerfreie Höchstfördersumme für Kapitalbeteiligungen, die die Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten, viele Mitarbeiter dazu veranlassen, bei Beteiligungsmodellen mitzumachen.
Durch den so genannten Deutschlandsfonds sollen die rechtlichen Voraussetzungen für verstärkte Mitarbeiterbeteiligungen geschaffen werden. Der Fonds fungiert als deutschlandweite Kapitalsammelstelle und trägt zur Risikostreuung bei. Mitarbeiter können sich bei diesem Modell also nicht direkt an ihrem Unternehmen beteiligen, bei dem sie beschäftigt sind. Vielmehr gehen sie ein Dreiecksgeschäft mit Unternehmen und Fonds ein.
Durch den Fonds sollen die Mitarbeiter auch im Falle der Insolvenz vor einem Totalverlust geschützt werden. Die Sozialdemokraten gehen von relativ niedrigen Verwaltungskosten und einer einfacher Handhabung aus, spezifizieren dies aber nicht näher.
Die FDP begrüßt Mitarbeiterbeteiligungen im Allgemeinen. Für die Liberalen sind Investivlöhne "grundsätzlich richtig", allerdings unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit. Denn: "Gesetzliche Zwangsbeglückung dürfe es nicht geben", heißt es in einem Beschluss des FDP-Bundesvorstandes. Die Freidemokraten sehen hier in erster Linie die Tarifvertragsparteien in der Pflicht, die dieses Vorhaben forcieren müssen. Die Politik soll nach dem Willen der FDP nur die Rahmenbedingungen setzen. Als Beispiel hierfür nennen die Liberalen die Einführung der nachgelagerten Besteuerung.
Eine weitere Einmischung des Staates ist von Seiten der Freidemokraten nicht gewünscht. Darüber hinaus sieht die FDP als wichtigsten Baustein für die Vermögensbildung und Altersvorsorge der Bürger immer noch eine maßvolle Steuer- und Abgabenpolitik. Bündnis 90/Die Grünen stehen dem Vorhaben, die Mitarbeiterbeteiligung zu stärken, grundsätzlich positiv gegenüber.
Dabei legen die Grünen auch Wert auf den Aspekt, dass auf diese Weise neue Möglichkeiten der Mitbestimmung eröffnet werden sollen. Nötig ist aus ihrer Sicht ein "gesellschaftlicher Impuls für mehr Mitarbeiterbeteiligung". Dies lässt sich aber nach Überzeugung der Bündnisgrünen "nicht steuerlich herbeisubventionieren, sondern muss im Unternehmen vorhanden sein.": Eine völlig fehlende Risikostreuung lässt das Instrument hingegen für Arbeitnehmer zu Zwecken der Altersvorsorge unattraktiv werden.
Ablehnend steht die Partei "Die Linke" all diesen Überlegungen gegenüber. Anstelle von Mitarbeiterbeteiligungen, bei der sie vor allem das doppelte Risiko der Arbeitnehmer - Verlust des Arbeitsplatzes und möglicher Verlust der Einlagen - betrachten, fordern sie "ordentliche Lohnerhöhungen".
Die Gewerkschaften zeigen sich offen für das Konzept der SPD, an dem sie selbst mitgewirkt haben. So erhoffen sie sich eine gerechte Form der Verteilung des Wertzuwachses. Dabei lehnen die Gewerkschaften einen Investivlohn ab, der sich aus Tariferhöhungen speist. Nach ihrer Ansicht soll jede Kapitalbeteiligung nur "on top" erfolgen. Wegen der Freiwilligkeit des Fonds fordern die Arbeitnehmervertreter "eine massive Unterstützung der Politik" und somit eine stärkere steuerliche Förderung als bisher vorgesehen.
Die Arbeitgeberverbände BDI und BDA haben ein eigenes Konzept zur Mitarbeiterbeteiligung erarbeitet. Sie betonen dabei die Vorteile von Mitarbeiterkapitalbeteiligung, um eine partnerschaftliche Unternehmenskultur zu erreichen. Motivation und Identifikation der Mitarbeiter können durch solche Maßnahmen steigen, wovon auch Unternehmen profitieren.
Bei der Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligung sind für die Arbeitgeberverbände drei Punkte zentral. Zum ersten möchten sie die beidseitige Freiwilligkeit erhalten - sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber dürften nicht gezwungen werden. So wenig vom Unternehmer verlangt werden könne, einen Teil seines Unternehmens an seine Belegschaft zu verkaufen, so dürfe umgekehrt auch die Belegschaft nicht gezwungen werden, Anteil an dem Unternehmen zu erwerben, in dem sie arbeitet. Auch die Arbeitgeberverbände betonen das Verlustrisiko. Als zweiten Grundsatz fordern BDA und BDI, auf die Pflicht zur Risikoabsicherung zu verzichten.
Die Identifíkation mit dem Unternehmen müsse nämlich neben guten auch mögliche schlechte Zeiten umfassen. Der dritte, von den Arbeitgeberverbänden eingeforderte Grundsatz ist die nachgelagerte Besteuerung. Wenn erst bei der Veräußerung der Anteile, die Mitarbeiterbeteiligung besteuert werde erhoffen sich BDA und BDI eine höhere Bereitschaft der Belegschaft, in das eigene Unternehmen zu investieren.
Grundsätzlich skeptisch hat sich der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, zum Thema Mitarbeiterbeteiligung geäußert. Er findet die beiden konkurrierenden Konzepte der Regierungsparten CDU/CSU einerseits und SPD andererseits "nicht überzeugend" und fragt, warum der Staat hier fördernd auftreten soll.
Während der Vorschlag der Union seiner Auffassung nach die individuelle Entscheidung zur Vermögensanlage verzerrt, wollen die Sozialdemokraten die Angestellten vom Anlegerrisiko befreien, was der Marktwirtschaft abträglich ist. Ähnlich äußert sich auch Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts. Wenngleich er die Vorkehrungen der SPD gegen das Risiko des Totalverlusts lobt, bevorzugt er trotzdem gewinnabhängige Einmalzahlungen anstelle der angedachten Modelle.
Auch im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung finden sich keine Verfechter der Konzepte. So beschreibt der Präsident des Hauses, Klaus Zimmermann, den Deutschlandsfonds der SPD als "staatlich subventionierte und staatlich abgesicherte Geldanlage für Aktienfonds".
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