Steuern & Finanzen Was es an Mitarbeiterbeteiligungen bereits gibt

Faktor: Bei den Formen der Mitarbeiterbeteiligung wird zwischen materieller und immaterieller Beteiligung unterschieden. Immaterielle Beteiligungen spiegeln sich etwa in Form von Mitbestimmungsrechten wider. Hingegen geht es bei der materieller Beteiligung um finanzielle Vorteile der Belegschaft. Hierbei kann wiederum zwischen Erfolgsbeteiligungen auf der einen Seite und Kapitalbeteiligungen auf der anderen Seite unterschieden werden. 

Die Erfolgsbeteiligung gilt gemeinhin als weit verbreitet. Hierunter sind Beteiligungen des Arbeitnehmers am Gewinn des Arbeitgebers zusammenzufassen. Diese Auszahlungen können in verschiedenen Formen erfolgen - zum Beispiel als Prämie oder auch als Provision.
Es gibt drei Arten der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern: Beteiligung am Fremdkapital durch Darlehen, Beteiligung am Eigenkapital in Form von GmbH-Anteilen oder Aktien und Mischformen wie stille Beteiligungen und Genussrechte.

Darlehen: Geld von Mitarbeitern fließt als Darlehen ans Unternehmen und wird von dem verzinst. Es ist reines Fremdkapital und muss gegen Insolvenz abgesichert werden. Die Mitarbeiter bekommen kein Mitspracherecht.

Stille Beteiligungen: Mitarbeiter übernehmen Anteile an der Firma mit Gewinn- und möglicherweise Verlustbeteiligung, die aber meist auf die Einlage begrenzt ist. Sie bekommen gegenüber der Geschäftsführung Info- und Kontrollrechte, aber keine Mitentscheidungsrechte. Diese Art muss nicht gegen Insolvenz abgesichert werden. Wenn das Kapital an Gewinn und Verlust beteiligt ist und mindestens sechs Jahre im Unternehmen verbleibt, kann es als Eigenkapital angerechnet werden.

Genussrechte: sind den stillen Beteiligungen sehr ähnlich, allerdings gibt es hierbei keine Info- und Kontrollrechte.

Belegschaftsaktien: Die Mitarbeiter sind direkt über die Kursschwankungen an Erfolg und Misserfolg beteiligt, bei nicht börsennotierten AGs wird der Wert durch Prüfer regelmäßig festgestellt.

GmbH-Anteile: Dies ist die weitreichendste Beteiligungsform, denn die Mitarbeiter sind dann Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten.

Bei der Kapitalbeteiligung werden die Mitarbeiter zu Geldgebern des Arbeitgebers und sind über ihre Einlage am Unternehmensgewinn beteiligt. Unternehmen und Belegschaft haben dabei aktuell die Möglichkeit, dies direkt und somit unmittelbar oder aber indirekt - beispielsweise über eine Beteiligungsgesellschaft - auszugestalten.

Die aktuell diskutierten Vorschläge bewegen sich im Bereich der Kapitalbeteiligung und umfassen dabei sowohl direkte als auch indirekte Lösungen. Eine weitere Form der Mitarbeiterbeteiligung findet sich im Fünften Vermögensbildungsgesetz. Hiernach wird die Kapitalanlage des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen staatlich gefördert. Diese Art der Förderung ist auch bekannt unter der Bezeichnung "vermögenswirksame Leistungen".

Die Förderung nach § 19a des Einkommenssteuergesetzes erlaubt es wiederum dem Arbeitgeber, den Erwerb von Unternehmensteilen durch seine Angestellten zu fördern. Neben der Kombination von Förderungen, die lediglich gegebenenfalls durch das Überschreiten von Einkommensgrenzen gebremst wird, wird überdies auch die Altersvorsorge der Arbeitnehmer staatlich gefördert. Hier ist das Stichwort die Entgeltumwandlung von Mitarbeitern. 

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