Leitartikel Im Fokus der Politik: die Mitarbeiterbeteiligung
Es wird mit Sicherheit ein Thema des nächsten Bundestagswahlkampfs sein: die Mitarbeiterbeteiligung. Dabei wird das Thema schon seit langem diskutiert. Bereits in den 50er Jahren wurden erste Ansätze für eine Beteiligung von Mitarbeitern an dem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, entwickelt.
- Mitarbeiterbeteiligung steigert Identifikation mit Unternehmen.
Eine Idee, die Ludwig Erhard schon sehr frühzeitig hatte. Der einzige Unterschied: Damals stiegen die Löhne ununterbrochen an und die Wirtschaft drohte zu überhitzen. Heute stagnieren oder fallen die Löhne und das Geld, das Arbeitnehmern in den zusätzlichen Vermögensaufbau stecken, fehlt anschließend beim Konsum.
Danach verschwand das Thema Mitarbeiterbeteiligung oder auch Investivlohn wieder lange Zeit in der politischen Versenkung, tauchte gelegentlich wieder auf, um heute genauso unvermittelt wieder in der Öffentlichkeit diskutiert zu werden. Ein politischer Ladenhüter also, der aber augenblicklich bei so ziemlich allen Parteien im Bundestag überraschend viele Fürsprecher hat.
Intention ist es dabei, Mitarbeiter am Firmenkapital zu beteiligen. So soll nicht zuletzt ihre Motivation sowie auch die Identifikation mit dem Unternehmen gesteigert werden. Dies kann über zwei Wege erreicht werden. Zum einem über Gewinnbeteiligungen und zum anderen über Kapitalbeteiligungen. In Deutschland ist die Mitarbeiterbeteiligung im internationalen Vergleich nicht sehr stark ausgeprägt.
Unbestritten ist dabei, dass Kapitalbeteiligungen für Arbeitnehmer ein doppeltes Risiko darstellen. Sollte sein Unternehmen insolvent werden, hat er nicht nur den Arbeitsplatzverlust, sondern auch den Kapitalverlust zu verkraften. Unbeantwortet bleibt auch der Einwand, dass Risikostreuung, die bei der Kapitalanlage immer empfohlen wird, durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen unterlaufen wird. Denn wie heißt es schön: Man legt schließlich nicht alle Eier in einen Korb. Schließlich gibt es mittlerweile auch zahlreiche andere Möglichkeiten der Geldanlage.
Neben den Arbeitnehmern haben auch die Arbeitgeber Anlass zu Skepsis. So ist es beispielsweise einleuchtend, dass Kapitalbeteiligungen der Belegschaft nicht in das Konzept von Personenunternehmen passen. Das sind aber mehr als 80% der deutschen Unternehmen. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Frage, wie viel Einfluss aus den Beteiligungen resultiert. Schnell wird deutlich, dass sowohl tarifliche als auch gesetzliche Regelungen hier Haken haben.
Sinnvoller erscheint es da schon, auf freiwillige Lösungen zu setzen. Immerhin beteiligt jedes zehnte Unternehmen seine Mitarbeiter am Erfolg - auf freiwilliger Basis. Die Forchheimer Gesellschaft für innerbetriebliche Zusammenarbeit (GIZ) schätzt, dass es rund 3.600 Unternehmen in Deutschland gibt, die Modelle für eine Kapitalbeteiligung praktizieren - ebenfalls auf freiwilliger Basis, versteht sich. Und die Tendenz ist steigend.
Nicht zuletzt die Gewerkschaften fordern immer wieder eine stärkere Teilhabe der Belegschaften am Unternehmenserfolg. Um dies zu bewerkstelligen wäre es hingegen sinnvoll, den Fokus auf Gewinnbeteiligungen zu legen. Durch variable Entgeltanteile werden die Arbeitnehmer in erfolgreichen Zeiten am Unternehmenserfolg beteiligt. In schlechten Zeiten ist ihr Lohn zwar geringer, dennoch steht ihr angelegtes Kapital nicht auf dem Spiel. Und die Arbeitgeber schütten jederzeit Löhne entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus.
Der beste Weg ist also, weder den Arbeitnehmern noch den Arbeitgebern vorzuschreiben, ob und wie sie Kapitalbeteiligungen abschließen beziehungsweise anbieten wollen oder nicht. Und sollte der Staat dies finanziell fördern?
Ein Blick ins Ausland zeigt: In Frankreich und Großbritannien sind Systeme zur Mitarbeiterbeteiligung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder steuerlicher Förderung weiter verbreitet als in Deutschland. Würden aber solche steuerlichen Anreize in Deutschland angewendet, würden neue staatliche Subvention eingeführt. Aber ist es wirklich zu begründen, warum zum Zweck der Altersvorsorge Beteiligungskapital in größerem Maße gefördert werden soll als beispielsweise der Erwerb einer Bundesanleihe?
Wie ernst es die große Koalition mit dem Sparen und der Vorsorge für das Alter meint, hat sie aber gerade erst wieder durch die Kürzung der Sparerfreibeträge bewiesen. Und auch die Abgeltungssteuer macht es fleißigen Sparern nicht unbedingt leichter, für den eigenen Ruhestand ausreichend vorzusorgen.
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