Mitarbeiterbeteiligung Das sagen die Parteien

Das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz wurde von der Großen Koalition der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht und ist mit Wirkung zum 01.04.2009 in Kraft getreten. Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und FDP bekräftigte in ihrem Koalitionsvertrag eine Ausweitung der Förderung. Wie stehen die Parteien heute zur Mitarbeiterbeiteiligung? Die INSM dokumentiert hier eine Befragung von Fachpolitikern der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien durch mit.unternehmer.com

CDU - Klaus-Peter Flosbach

„Der Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital kommt aus gesellschafts- wie wirtschaftspolitischer Sicht eine besondere Bedeutung zu. Sie trägt einerseits zu mehr Verteilungsgerechtigkeit bei, andererseits stärkt sie die Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Unternehmen. Dies kann deren Arbeitsergebnisse und Verantwortungsbewusstsein verbessern. Das schließt auch unternehmerische Mitverantwortung ein. Deshalb hat die Große Koalition schon in der letzten Wahlperiode eine steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf den Weg gebracht. Sie wurde umfassend ausgebaut und insbesondere Arbeitnehmern in kleineren und mittleren Unternehmen zugänglich gemacht. Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Regierung nun verpflichtet, die Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung noch zu erweitern. Eine geplante Verbesserung ist ein steuerbegünstigter Erwerb von Unternehmensanteilen durch Entgeltumwandlung, bisher war dies nur mit freiwilligen und zusätzlichen Zahlungen der Arbeitgeber (bis 360 Euro) zum Arbeitsentgelt möglich. Außerdem sollen für eine bessere und zielgerichtetere Förderung gesetzliche Hemmnisse weiter abgebaut werden. Die im aktuellen Gesetz vorliegende Fondslösung für Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird vom Markt nicht angenommen. Die Union sieht sie nach wie vor kritisch und wird sie überarbeiten.“ 

CSU - Eduard Oswald

„Der Weg zum Erfolg ist die direkte Beteiligung des Arbeitnehmers an seinem Unternehmen. Eine echte Sozialpartnerschaft gibt es nur, wenn von beiden Seiten Freiwilligkeit ausgeht. Die Sozialpartnerschaft ist ohne Zweifel eines der Erfolgsgeheimnisse für Wohlstand und sozialen Frieden in Deutschland in den letzten Jahrzehnten. Dahinter steht das gesamtgesellschaftspolitische Ziel, dass die Arbeitnehmer ein Stück weit mehr zu Mitunternehmern werden. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein guter Weg zur Eigentumsbildung und sorgt für eine höhere emotionale Bindung an den Betrieb. Da in einem Unternehmen alle Beteiligten aufeinander angewiesen sind, ist für ein gutes Unternehmen ein gemeinsames Leitbild, sowie sozialpartnerschaftlich gelebte Verantwortung von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere auch für Familienunternehmen. Weil Kapitaleinkünfte häufig stärker steigen als die Löhne ist die Beteiligung der Mitarbeiter ein klares Signal für die wirtschaftliche Zukunft der Arbeitnehmer und wichtig für die Balance der Einkommensverhältnisse.“ 

FDP - Frank Schäffler

„Die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, dass auch durch Entgeltumwandlung steuerbegünstigt Anteile erworben werden können, wird voraussichtlich noch in diesem Jahr von der Bundesregierung in einen Gesetzentwurf umgesetzt. Diese Regelung soll rückwirkend zum April 2009 in Kraft treten, also parallel zum Inkrafttreten des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes vom März dieses Jahres. Perspektivisch schlagen wir Liberalen darüber hinaus unser Konzept eines Altersvorsorgekontos vor (BT-Drs. 16/9337 „Mitarbeiterbeteiligung - Eigenverantwortliche Vorsorge stärken“). Es fügt sich in bereits bestehende Formen der betrieblichen Altersvorsorge ein, beteiligt möglichst viele Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens und verknüpft dies mit dem Vorsorgegedanken. Arbeitnehmer können flexibel in Investmentfonds investieren, die gleichzeitig ihrem und anderen Unternehmen Eigenkapital zur Verfügung stellen. Dies hilft dem auf Beteiligungskapital angewiesenen deutschen Mittelstand und stellt für Arbeitnehmer eine transparente und flexible Form der Altersvorsorge dar.“ 

SPD - Olaf Scholz

Karl-Josef Laumann, Erwin Huber und Olaf Scholz
  • Karl-Josef Laumann, Erwin Huber und Olaf Scholz
  • © dpa - Bildfunk / Tim Brakemeier

„Die meisten Unternehmen wissen: hoch qualifiziertes Personal ist ihr wichtigstes Kapital. Dieses zu finden, (weiter) zu entwickeln und im Unternehmen zu halten, ist einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren im Wettbewerb. Der finanziellen Beteiligung der Beschäftigten am Unternehmen kommt wachsende Bedeutung zu: Denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen fairen Anteil am Kapital und am Erfolg des Unternehmens haben, können sich noch besser mit den Interessen ihres Betriebes identifizieren. Deshalb ist Mitarbeiterkapitalbeteiligung wichtiger Bestandteil einer guten Unternehmenskultur - aus Beschäftigten und Arbeitgebern werden so Partner. Auf der Grundlage meines Vorschlags haben wir in der letzten Legislaturperiode die Fördermöglichkeiten erweitert und insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe die Gründung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds ermöglicht. Jetzt in der Krise sollten Beschäftigte in sanierungsbedürftigen Unternehmen auch die Gelegenheit bekommen, eine Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung zu erhalten.“ 

Bündnis 90 / Die Grünen - Fritz Kuhn

„Im internationalen Vergleich beteiligen sich MitarbeiterInnen in Deutschland eher selten an ihren Unternehmen. Besonderen Nachholbedarf gibt es bei mittelständischen Unternehmen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch die materielle Beteiligung von Mitarbeitern kann ein Unternehmen die Liquidität, seine Eigenkapitalausstattung und damit langfristig seine Wettbewerbspo-sition verbessern. Das Anfang 2009 verabschiedete Gesetz zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist aber der falsche Weg. Damit werden Verbraucher mit Steuersubventionen in ein höchst riskantes Anlageprodukt gelockt. Durch die Vermögensanlage im Betrieb gehen Mitarbeiter ein doppeltes Risiko ein. Muss ein Unternehmen Konkurs anmelden, droht nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch der Verlust der Geldanlage. Für uns Grüne gibt es für die Weiterentwicklung der Kapitalbeteiligung zwei Bedingungen: Eine Insolvenzversicherung muss künftig ArbeitnehmerInnen vor dem Verlust ihrer Anlage schützen. Und der Ausbau der Kapitalbeteiligung muss mit einer neuen Unternehmenskultur einhergehen, die durch Diversity Management, flexible Arbeitszeitmodelle und Frauen- und Familienförderung gekennzeichnet ist.“ 

Die Linke - Gregor Gysi

„Die breite Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenseigentum ist angesichts wachsender Vermögen auf der einen und sinkender Reallöhne sowie zunehmender Verarmung auf der anderen Seite mehr denn je notwendig, um soziale Gerechtigkeit in Deutschland durchzusetzen. Das zunehmende Auseinanderdriften von Gewinn- sowie Vermögenseinkommen und Einkommen aus abhängiger Beschäftigung untergräbt bei der Mehrheit der Deutschen das Vertrauen in die jetzige Wirtschaftsordnung. Die ständige Enteignung von Arbeitnehmern, indem das von ihnen erarbeitete Unternehmensvermögen nur den Anteilseignern der Unternehmen zufällt, muss durch eine Mitarbeiterbeteiligung beendet werden. Obwohl diese Erkenntnis lange Zeit Bestandteil der Programme aller Parteien war, hat sich seit Jahrzehnten nichts getan. Mit dem Ergebnis, dass sich bei großen Familiendynastien und ihren Erben leistungslos Milliardenvermögen angesammelt haben. Die Verteilung des Vermögens nach Leistung und nicht nach Geburt ist jedoch eine Voraussetzung für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft. Für DIE LINKE ist die Mitarbeitergesellschaft das Unternehmen der Zukunft.“ 

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