Bad Bank - Gute Lösung?
Kann eine schlechte Bank eine gute Lösung sein? Was so paradox scheint, wurde als Mittel zur Stabilisierung des Innerbankenverkehrs eingeführt. Die Idee: Der Staat gründet eine Bad Bank, die ausschließlich faule Produkte von anderen Banken aufkauft und diese Probleme nach und nach abarbeitet.
Seit dem Ausbruch der Finanzkrise ist die Kreditvergabe der Banken massiv ins stocken geraten. Grund dafür; die Banken schlummern auf risikobehafteten Wertpapieren in Milliarden Höhe. Keine Bank weiß von der anderen, ob sie morgen noch zahlungsfähig sein wird. Deshalb geben sie sich auch untereinander kaum noch Kredite. Zur Stabilisierung des Interbankengeschäfts hat das Bundeskabinett am 13. Mai ein Bad Bank Modell beschlossen. Die Idee: Die Banken können ihre toxischen Wertpapiere in eine Zweckgesellschaft auslagern. Die Banken können somit ihre Bilanzen säubern, das Misstrauen der Banken schwindet und der Interbankenmarkt sollte wieder an Fahrt gewinnen.
Konkret sieht der Steinbrück Plan folgendes vor:
- Die Banken geben ihre toxischen Papiere in Zweckgesellschaften und erhalten dafür vom SoFFin garantierte Anteile an diesen dezentralen Bad Banks. Die Anteile werden verzinst, offenbar aus den Erträgen der toxischen Papiere. Zu welchem Zinssatz dies geschieht und wer die Zinsen zahlt, wenn die Erträge der Bad Bank nicht ausreichen, bleibt unklar.
- Zu Beginn wird der vermutliche Marktwert der toxischen Papiere ermittelt und davon ein Risikoabschlag abgezogen, dies ergibt den so genannten Fundmentalwert. Unklar bleibt, wie dabei im Einzelnen zu rechnen ist. Ohne Risikoabschlag soll der Fundamentalwert aber vermutlich der abdiskontierten Summe der zukünftigen Erlöse aus den Papieren entsprechen.
- Der SoFFin garantiert die Auszahlung des Nominalwertes der Anteile an den Zweckgesellschaften zum Nennwert nach 20 Jahren. Die Garantie wird in Anspruch genommen, wenn die toxischen Papiere den vorab festgelegten Fundamentalwert letztlich nicht erbringen. Für diese Garantie ist von den Banken eine jährliche Gebühr zu zahlen, dem Vernehmen nach „von unter 2%“. Worauf sich dieser Prozentsatz bezieht und wie er ermittelt wurde, bleibt unklar.
- Wird die Garantie in Anspruch genommen, ist von den Banken gleichwohl nachträglich der Verlust zu begleichen. Dazu wird eine Ausschüttungssperre verhängt, bis dem Staat die Differenz zwischen Fundamentalwert und tatsächlichen Erlösen erstattet worden ist.
Der ÖkonmenBlog Autor Prof. Ulrich van Suntum kritisiert, dass die Ausgestaltung unnötig kompliziert ist. „Das ganze Brimborium von Ausgleichszahlungen, Fundamentalwertermittlung, Nachschusspflicht und Garantiegebühren könnte ersatzlos entfallen. Denn diese Elemente heben sich in der Wirkung größtenteils gegenseitig auf. Sie bewirken lediglich die Gefahr, dass man den Überblick über die wahren Belastungswirkungen verliert, was offenbar bereits der Fall ist. Auch eine finanzmathematisch saubere Kalkulation liegt bis jetzt noch nicht vor. Ein entscheidendes Manko liege in der Freiwilligkeit des Konzepts. Solange die Banken nicht zur Kooperation gezwungen werden, sitzen sie ber der Festlegung der Zahlungsströme sowie bei der Teilnahmeentscheidung immer am längeren Hebel. Die Teilnahme sollte daher verbindlich sein, sobald eine bestimmte kritische Menge an toxischen Wertpapieren überschritten ist.
Einfacher und wirkungsvoller wäre dagegen das Konzept, welches vom Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung der Universität Münster (CAWM) von Beginn an vertreten wird.
Hier ist eine Belastung der Steuerzahler schon konzeptbedingt ausgeschlossen. Denn: Den Banken wird erst Geld ausbezahlt, wenn es zuvor aus den toxischen Papieren verdient wurde. Den Steurzahler kostet dieses Verfahren nichts und der marktwirtschaftliche Sanktionsmechanismus der Haftung bliebe erhalten, denn je schlechter die toxischen Wertpapiere sind, desto länger bleiben die Banken auf den unverzinsten Anleihen sitzen. Auch ein Liquiditätsabfluss bei den Banken, wie er durch die Ausgleichszahlungen beim Steinbrück Modell entsteht, findet nicht statt. Stattdessen erhalten die Banken im CAWM-Konzept deutlich mehr Zeit, ihre Sünden der Vergangenheit abzuarbeiten. Damit könnten sie auch viel schneller wieder ihrer eigentlichen Aufgabe nachkommen, nämlich die Wirtschaft mit Kredit zu versorgen.
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