Soziales Von Bismarck über Blüm zu Riester und Co.
Betrachtet man die Rentenpolitik der vergangenen Jahre mit einigem Abstand, zeigt sich jenseits aller kurzfristigen Beitragstricksereien eine beachtlich Konsistenz. Mit der jüngsten Rentenreform ist Deutschland eines der wenigen Länder in Europa, das sein Rentenfinanzierungsproblem gelöst hat. Die Rente ist jetzt ganz unverblümt sicher - allerdings auf einem wesentlich geringeren Niveau. Eine kleine Renten-Chronologie.
- Reichskanzler Bismarck: Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung
Am Anfang war Bismarck. Die Gefahr sozialer Unruhen veranlasste 1881 Kaiser Wilhelm I. zu einer Botschaft, in der die "positive Förderung des Wohls der Arbeiter" zur kaiserlichen Pflicht erklärt wird. In der Folge entstanden unter Reichskanzler Bismarck zunächst die gesetzliche Krankenversicherung (1883) und die Unfallversicherung (1884). Fünf Jahre später wird die Alters- und Invaliditätsversicherung für Arbeiter eingeführt. Schon bald entsteht ein umfassendes System der staatlichen Altersvorsorge, das praktisch alle Beschäftigten (Angestellte werden 1911 versicherungspflichtig) absichert. Eine Altersrente wurde zunächst ab 70 Jahren ausgezahlt.
1957 ist das Jahr der ersten einschneidenden Reform in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis dahin zahlte jeder Versicherungspflichtige seine Beiträge noch auf ein persönliches Rentenkonto und sparte somit sein Alterskapital an. Die GRV war also ursprünglich nach dem Kapitaldeckungsverfahren organisiert. Die Weltwirtschaftskrise und der Zweite Weltkrieg hatten die Beitragsreserven der GRV jedoch stark reduziert. Der Bundestag entscheidet sich daher für den Übergang zum Umlageverfahren. Die Reform sorgt für die Rentenanpassung an die allgemeine Entwicklung der Bruttolöhne.
1972 wird die so genannte "flexible Altersgrenze" eingeführt: Versicherte können auf Wunsch schon mit 63 Jahren, Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige mit 60 Jahren ohne finanzielle Nachteile in Rente gehen. Die Rentenversicherung wird für nicht erwerbstätige Hausfrauen und Selbständige geöffnet. Mit dem Vorruhestandsgesetz wird 1984 die "Vorzeitige Altersrente" in der GRV beschlossen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die Benachteiligung von Frauen bei der Hinterbliebenenrente beseitigt; Kindererziehungsjahre werden in der GRV angerechnet.
Mit der "Rentenreform 1992" wird die Rentenanpassung gemäß der Nettolöhne vorgenommen, was bei steigenden Sozialversicherungsbeiträgen die Rentenerhöhungen dämpft. Die Altersgrenzen werden heraufgesetzt, Ausbildungszeiten nur noch begrenzt anerkannt. Ab 2001 soll eine stufenweise Erhöhung die gesetzliche Altersgrenze auf 65 Jahre festlegen. Bei vorgezogenem Altersrentenbeginn soll ein Rentenabschlag von 0,3 v. H. pro Monat eingeführt werden. Die Anzahl der Mindestversicherungsjahre wird von 25 auf 35 heraufgesetzt.
1995 wird der Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner beschlossen. Auch die nächste Reform setzt den Trend zur Leistungsverkürzung fort: Schulische und berufliche Ausbildungszeiten werden geringer anerkannt. Die stufenweise Erhöhung der Altersgrenze wird auf das Jahr 2000 vorverlegt. Im "Rentenreformgesetz 1999" wird versucht, das Rentenniveau der Zukunft deutlich zu senken, indem es von der Lebenserwartung abhängig gemacht wird. Der Anstieg der Renten soll durch den Einbau eines "demographischen Faktors" in der Rentenformel verringert werden.
Der "demographische Faktor" wird nach der Bundestagswahl Ende 1998 von Rot-Grün zurückgenommen. Stattdessen beschließt die neue Bundesregierung die Nettolohnanpassung für die Jahre 2000 und 2001 auszusetzen und die Renten entsprechend der allgemeinen Preissteigerungsrate zu erhöhen.
Im November 2000 stellt die Bundesregierung ihren Entwurf für ein neues "Altersvermögensgesetz" vor. Kern des Reformentwurfs ist die staatliche Förderung einer freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die private Zusatzrente soll zukünftige Lücken bei der Umlagerente kompensieren. Der demographische Faktor in der Rentenformel der Vorgängerregierung wird wieder eingeführt. Ein Jahr später verabschiedet der Bundestag das Altersvermögensgesetz und stimmt damit der Rentenreform der Regierung zu. Die Reform sieht den Aufbau einer kapitalgedeckten, freiwilligen privaten Zusatzrente für Arbeitnehmer vor, die vom Staat gefördert wird (Riester-Rente).
Nach kontroversen Diskussionen in Bundestag und Bundesrat verabschiedet der Gesetzgeber im Juni 2004 das "Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)" und das "Alterseinkünftegesetz". Kernpunkt des Nachhaltigkeitsgesetzes ist die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel, der den Rentenanstieg dämpft. Auf diesem Wege soll der Beitragssatz langfristig stabilisiert werden. Mit dem Alterseinkünftegesetz beginnt eine neue Zeitrechnung für die gesetzliche Rentenversicherung, denn ab dem Jahr 2005 wird die nachgelagerte Besteuerung der Renten eingeführt. Der stufenweise Übergang ist im Jahr 2040 mit dem Erreichen der vollen Steuerpflicht abgeschlossen.
Ab dem 1. Mai gilt mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 nach der Riester-Rente und dem Nachhaltigkeitsfaktor nun die dritte Komponente der gesetzlichen Alterssicherung. Eine Politik, die erste Erfolge zeitigt: Auf Kredite des Bundes wie im Jahr 2005 wird die Rentenversicherung so schnell nicht wieder angewiesen sein. Das Finanzpolster, mit dem Einnahmeschwankungen während des Jahres ausgeglichen werden, ist seit Januar 2006 von 1,8 Milliarden Euro auf rund 9,6 Milliarden Euro angewachsen. Auch wenn die Rücklage vermutlich 2007 und 2008 geringer ausfallen wird steht für Bernd Raffelhüschen, Direktor des Instituts für Finanzwirtschaft in Freiburg, fest: "Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, das sein Rentenfinanzierungsproblem gelöst hat. Die Rente ist jetzt ganz unverblümt sicher. Statt eines Rentenproblems haben wir jetzt ein Altersvorsorgeproblem in Teilen der Bevölkerung."
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