Soziales Die fatalen Ausnahmen von der Regel
Akademiker, Frauen und selbst die Dachdecker werden benachteiligt. Die gute Nachricht ist: Den entscheidenden Tabubruch hat die Große Koalition mit ihrer Einigung auf die "Rente mit 67" hinter sich. Die schlechte Nachricht ist: Die vereinbarten Ausnahmeregelungen zur Besänftigung ihrer Kritiker mindern den Effekt des verschobenen Renteneintritts deutlich. Damit sind weitere politische Auseinandersetzungen vorprogrammiert.
- Einigung auf die "Rente mit 67"
Was den Erfolg der Rentenreform deutlich schmälern wird, sind die geplanten Ausnahmen. So sollen all jene, die 45 Versicherungsjahre angesammelt haben, bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Zurzeit kommen in Westdeutschland immerhin vier von zehn männlichen Rentnern auf 45 und mehr Versicherungsjahre. Bei den Frauen sind es gerade einmal vier Prozent. In Ostdeutschland sind es sogar 60 Prozent der Rentner und 11,5 Prozent der Rentnerinnen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamt-wirtschaftlichen Entwicklung schätzt, dass die Ausnahmen zugunsten der Langzeitversicherten rund 30 Prozent der erhofften Einsparung kosten können. Damit würde die ursprünglich erwartete Dämpfung des Beitragssatzanstiegs um ein Viertel - 0,2 Prozentpunkte - geschmälert.
Langjährig Versicherte, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen derzeit mit 63 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Dabei müssen sie allerdings einen lebenslangen Abschlag von 7,2 Prozent von ihren Bezügen hinnehmen. Entgegen den ursprünglichen Plänen will die Koalition die Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand im Rahmen der Reform nicht anheben. Für die meisten Versicherten ist also weiter der Vorruhestand mit 63 möglich. Doch das hat seinen Preis: Die Abschläge wachsen bis 2029 stufenweise auf 14,4 Prozent.
Auch Arbeitnehmer in ausbildungsintensiven Berufszweigen werden benachteiligt. Wer studiert, startet später ins Erwerbsleben. Weil Akademiker aber meist mehr verdienen als gelernte Fachkräfte, zahlen sie höhere Beiträge und kommen in kürzerer Zeit auf den gleichen Rentenanspruch. Trotzdem dürften sie ihre Rente mit 65 Jahren nicht abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Ebenso schneiden viele Frauen schlechter ab. Sie kommen wegen familiärer Auszeiten weitaus seltener auf 45 Versicherungsjahre. Das bedeutet, dass Frauen in der Regel bis zu ihrem 67. Geburtstag arbeiten müssen, um eine abschlagsfreie Rente zu beziehen. Mit ihren Beiträgen subventionieren sie zugleich den ungekürzten Rentenbezug für Männer, die bereits im Alter von 65 Jahren in Rente gehen.
So sehr eine Mehrheit in der großen Koalition für die Ausnahmeregelungen ist, so sehr lehnen diese die Rentenkassen, der Sachverständigenrat, der Sozialbeirat und der Rentenexperte Meinhard Miegel ab. Sie warnen vor "problematischen Umverteilungseffekten" zu Lasten der Frauen, sehen eine neue versicherungsfremde Leistung und konstatieren einen Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip. Ausdrücklich warnt der Sozialbeirat in seinem Gutachten, die Sonderregelung könne "mit dem Gleichbehandlungsgebot der Verfassung kollidieren". In einem Gutachten wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) noch deutlicher: Profitieren werden von der neuen Regelung der "Rente mit 67" vor allem gut verdienende Männer ohne Studium. Hingegen haben körperlich schwer belastete Arbeiter, Akademiker und ganz generell Frauen keine Chance, die Voraussetzungen für Sonderregelungen zu erreichen." Für die Dachdecker, für deren Schutz sich SPD-Chef Kurt Beck besonders eingesetzt hat, gibt es also keine Ausnahmen.
Die Liste der weiteren Begünstigten ist lang: Die Altersgrenze für Erwerbsgeminderte bleibt bei 63. Besonders wenig Mut bewiesen die Koalitionspolitiker bei der Witwenrente: Da steigt die Altersgrenze gerade einmal um zwei Jahre auf 47. Solche großzügigen Leistungen, für die keine eigenen Beiträge gezahlt wurden, mögen in den Jahren des Wirtschaftswunders angemessen gewesen sein. In einer Zeit drastisch sinkender Zahlungen für künftige Generationen "echter" Rentner kann die Hinterbliebenenrente, die 35 Mrd. Euro im Jahr kostet und damit jeden fünften Renten-Euro verbraucht, aber nicht von jeglichen Reformüberlegungen ausgenommen werden.
Auch bei der Höhe derzeitig ausgezahlter Renten übt die große Koalition große Zurückhaltung. Rentenerhöhungen berechnen sich nach der Rentenanpassungsformel. Sie hängt unter anderem davon ab, wie sich die beitragspflichtigen Bruttoentgelte je Arbeitnehmer entwickelt haben. Eine Rolle spielen aber auch Veränderungen des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentnern. Verschlechtert es sich etwa demografisch bedingt zu stark, könnten sich Rentenminderungen ergeben. Dem hat der Gesetzgeber jedoch einen Riegel vorgeschoben: Die Renten werden wegen des Demografiefaktors nicht gekürzt. Im Gegenteil: Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering hat sie gerade um einen halben Prozentpunkt angehoben. Die Bundesregierung rechnet in ihrem jüngsten Rentenversicherungsbericht damit, dass westdeutschen Rentnern bis 2008 ein eigentlich notwendiger Abzug von insgesamt 3,1 Prozent erspart bleibt und die ostdeutschen Ruheständler um eine 2,1-prozentige Kürzung herumkommen.
Dadurch verringert sich das Rentenniveau jedoch nicht wie vorgesehen. Eigentlich sollte die Bruttostandardrente - bei 45 Versicherungsjahren und stets durchschnittlichem Verdienst - in Relation zum durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt von derzeit 48 Prozent bis 2030 auf 40 Prozent zurückgefahren werden. Klappt das nicht, gerät die vorgeschriebene Beitragssatzgrenze von 20 bzw. später 22 Prozent ins Wanken. Um das zu verhindern, will die große Koalition einen so genannten Nachholfaktor einführen. Dieser sieht vor, dass mögliche Rentensteigerungen ab 2011 so lange halbiert werden, bis die ausgefallenen Rentenkürzungen aufgeholt sind.
Im Prinzip ist das vernünftig. Wenig sinnvoll ist jedoch, die Verrechnung bis 2011 aufzuschieben. Denn so werden die aktuellen Rentner in den kommenden vier Jahren auf Kosten der ohnehin gebeutelten Beitragszahler begünstigt. Nimmt man also alle Ausnahmen der geplanten Reform zusammen, schrumpft die Entlastung der Rentenkassen von maximal 11 Mrd. Euro im Jahr auf weniger als die Hälfte.
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