Soziales Altersteilzeit – die Scheinlösung
Eine großzügige Stichtagsregelung mindert den Erfolg der Rentenreform. Altersteilzeit ist verlockend für all jene, die sie noch rechtzeitig bis zum Ende des vergangenen Jahres in Anspruch nehmen konnten. Doch die Ungleichbehandlung gegenüber späteren Rentnergenerationen zahlen die heutigen Beitragszahler. Der Politik fehlte der notwendige Mut für einen gerechten Ausgleich zu sorgen.
Ein 1952 geborener Arbeitnehmer kann nach dem neuen Gesetz mit 65 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen. Geht er mit 63 Jahren in Rente, werden für jeden Monat 0,3 Prozent Abschlag fällig - im konkreten Fall also genau neun Prozent. Nach Altersteilzeit könnte er jedoch ein volles Jahr früher, also mit 62 Jahren, in Rente gehen. Statt regulär 12,6 Prozent müsste er dann jedoch nur 10,8 Prozent Abschläge hinnehmen - 1,8 Prozentpunkte weniger. Damit liegen seine Abschläge so, als läge das gesetzliche Renteneintrittsalter auch weiter bei 65 Jahren.
Der Grund: Für Beschäftigte, die vor 1955 geboren wurden und bis zum 31.12.2006 Altersteilzeit vereinbart haben, sieht das Gesetz einen weit reichenden Vertrauensschutz vor. Sie sind von der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre ausgenommen. Die Verlängerung der Stichtagsregelung hatte in den letzten Wochen des vergangenen Jahres geradezu einen Run auf die Altersteilzeit und eine regelrechte Frühverrentungswelle bei Volkswagen, der Telekom und bei Banken und Sparkassen ausgelöst. Mehrere zehntausend Beschäftigte im Alter von 52 bis 54 Jahren haben nach Branchenschätzungen in den letzten Wochen des vergangenen Jahres noch einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen.
Während die Bundesregierung also auf die Rente mit 67 setzt, verringern immer mehr Deutsche bereits mit 55 Jahren ihre Arbeitszeit. Die Altersteilzeit steht seit langem in der Kritik, weil sie statt der Eingliederung Älterer in den Arbeitsmarkt die Frühverrentungspraxis der Unternehmen fördert. Kritiker sehen in der subventionierten Altersteilzeit zudem eine Privilegierung rentennaher Geburtsjahrgänge, die auf Dauer nicht finanzierbar ist und somit besonders auf Kosten jüngerer Generationen geschieht. Bei den von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Altersteilzeit-Beschäftigungsverhältnissen beläuft sich die Subventionierung je Einzelfall auf durchschnittlich mehr als 80.000 Euro über den Zeitraum von sechs Jahren. Die Steuersubventionen für die Altersteilzeit sowie ihre Subventionierung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung belaufen sich nach Schätzungen auf insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro jährlich. Deshalb soll sie im Jahr 2009 auslaufen.
Den Mut, diese seit langem bekannte Kritik in die neue Rentengesetzgebung mit einfließen zu lassen, brachte die große Koalition aber nicht auf. Im Gegenteil: Die Ausgaben für Altersteilzeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) stiegen in den ersten drei Monaten 2006 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum rasant: um ein knappes Fünftel auf 306 Millionen Euro.
Damit haben sich die Ausgaben für Altersteilzeit in den vergangenen sechs Jahren mehr als vervierfacht: Waren es im Jahr 2000 noch gut 270 Millionen Euro, stiegen die Aufwendungen im vergangenen Jahr auf mehr als 1,1 Milliarden Euro. Altersteilzeit ist also keine Lösung, um die finanzielle Misere der Rentenversicherung zu lösen. Ganz im Gegenteil.
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