Soziales Ein Blick nach Europa
In vielen Ländern der Welt altert die Bevölkerung zunehmend. Vor den größten Herausforderungen stehen neben Japan die Länder Europas. Einer Prognose zufolge wird im Jahr 2050 Japan den höchsten Anteil älterer Menschen haben, gefolgt von Slowenien, Spanien, Italien, Litauen, Griechenland und weiteren EU-Staaten.

- Zoom
- Nachwuchs zu gering: Anteil älterer Menschen steigt
- Viele kleine Kinder schlafen nebeneinander
Damit aber haben die Mitgliedsländer der Europäischen Union ein gemeinsames Problem: Sie müssen für immer mehr ältere Menschen die Pflege finanzieren und organisieren.
Eine europaweite Lösung gibt es indes nicht. Die Systeme sind noch unterschiedlicher als im allgemeinen Gesundheitswesen. Dabei gibt es in den meisten Ländern der EU keine der deutschen Pflegeversicherung vergleichbare Absicherung des Pflegerisikos. Eine Ausnahme sind die Niederlande.
Die Holländer haben die älteste Tradition der Langzeitpflege im Rahmen einer Sozialversicherung. Seit 1968 wird das Pflegerisiko dort durch eine Versicherung gegen besondere Krankenkosten (AWBZ) abgedeckt. Sie bietet als Volksversicherung allen Bürgern einen Versicherungsschutz und wir von diesen im Umlageverfahren finanziert. Anders als in Deutschland sind die Arbeitgeber an Beiträgen aber nicht beteiligt. Ein Grundsatz des niederländischen Systems ist es, Menschen so lange wie möglich den Verbleib Zuhause zu ermöglichen. Pflegeleistungen können aber auch in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Für die meisten der durch Gesetz abgedeckten Leistungen müssen Patienten, die älter als 18 Jahre sind, eine persönliche Zuzahlung aufbringen. Die Höhe hängt unter anderem vom Einkommen ab.
Einige Länder in der EU halten nach wie vor an einem steuerfinanzierten System fest, das für alle Pflegekosten aufkommt. Das ist allerdings nach den Erkenntnissen des Internationalen Forschungsinstitutes für öffentliche Dienste (PSIRU) in London ein Auslaufmodell. In Italien und Spanien werden grundlegende Betreuungs- und Hilfeleistungen vom Staat finanziert. In vielen Ländern sind die Leistungen für häusliche Pflege oder die Heimpflege von der Bedürftigkeit abhängig. In Frankreich ist dies seit 2001 der Fall.
Das skandinavische Sozialstaatsmodell, in dem der Staat alle Dienstleistungen kostenlos erbringt, wird laut PSIRU aufgrund der knappen Finanzen und weil sich der Staat als Leistungserbringer zurückziehe zunehmend in Frage gestellt. In Schweden sind die Ausgaben für die Pflege zwar gleich geblieben, aber die Dienste werden von immer mehr Menschen in Anspruch genommen. Der Anteil der häuslichen Pflege ist gestiegen, da es das Ziel ist, so viele Menschen wie möglich in ihren eigenen vier Wänden zu betreuen. In Norwegen und Finnland sind Zuzahlungen eingeführt worden, um die öffentlichen Ausgaben zu verringern.
In Österreich existiert seit 1993 ein steuerfinanziertes Pflegegeld als staatliche Sozialleistung. Es soll den Betroffenen ermöglichen, selbstbestimmt über Art und Weise der Pflegebetreuung zu entscheiden und länger in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Voraussetzung für die Leistung ist ein ständiger oder mindestens sechs Monate andauernder Pflege- oder Betreuungsbedarf aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Der Leistungsanspruch richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf in Stunden und ist in sieben Stufen unterteilt. In der Pflegestufe 1 beträgt das Pflegegeld rund 148 Euro monatlich, in der Pflegestufe 7 sind es etwa 1560 Euro. In vielen Fällen deckt das Pflegegeld die tatsächlichen Kosten der Pflege nicht ab.
INSM
Das Reformportal


0 Kommentare