Soziales Ohne Kapitaldeckung geht es nicht
Experten plädieren für private Absicherung des Pflegerisikos. Wer eine langfristig stabile Lösung bei der Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung anstrebt, kommt um eine Ablösung der Umlagefinanzierung nicht herum, um die Daseinsvorsorge von den Arbeitskosten zu entkoppeln und den Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu entgehen.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Bundesregierung festgeschrieben, das existierende Umlageverfahren in der Pflegeversicherung künftig durch "kapitalgedeckte Elemente" zu ergänzen. Die aktuelle politische Diskussion lässt befürchten, dass diese Idee nicht verwirklicht wird. Es wird im Gegenteil sogar daran gedacht, ein funktionierendes kapitalgedecktes System zu schwächen. Denn die private Pflegeversicherung, die leistungsorientierte Prämien erhebt und für ihre Versicherten Altersrückstellungen bildet, soll laut Koalitionsvertrag künftig einen Finanzausgleich zugunsten der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung leisten. Dies läuft darauf hinaus, dass die Attraktivität der privaten Pflegekasse schwindet und sich die Systeme in letzter Konsequenz angleichen.
Einer Bankrotterklärung käme es gleich, wenn - wie dies ebenfalls in der Diskussion ist - die Beitragssätze angehoben würden, um so die Finanzprobleme der sozialen Pflegeversicherung zu lösen. Denn tatsächlich würden damit keine Probleme gelöst, sondern lediglich in die Zukunft verschoben. Die demografische Entwicklung lässt sich nicht überlisten. Nach wenigen Jahren wären erneute Beitragsanhebungen erforderlich, und wären die Arbeitgeber daran beteiligt, würden die Arbeitskosten und damit die Arbeitslosigkeit weiter steigen. Eine nachhaltige Lösung sieht anders aus.
Nicht von ungefähr plädieren die meisten Experten deshalb für eine stärkere private Absicherung des Pflegerisikos. Das Modell, das die bayerische Landesregierung im vergangenen März vorgeschlagen hat (siehe Kapitel Positionen), zeigt die Richtung auf, in die die überfällige Reform gehen muss. Vor allem bieten die Vorschläge die Chance, langfristig vollständig auf ein kapitalgedecktes System umzusteigen und somit die Daseinsvorsorge von den Arbeitskosten zu entkoppeln.
Die Kritiker einer derartigen Lösung geben zu bedenken, dass der Übergang vom Umlageverfahren zum kapitalgedeckten System sehr schwierig und wahrscheinlich mit hohen Lasten für viele der Betroffenen verbunden sei. Diese Argumente sind nicht ganz von der Hand zu weisen, doch dürfen sie kein Vorwand sein, die unabdingbare Reform in Angriff zu nehmen. Im Folgenden seien die Positionen einiger prominenter Experten zur Pflegeproblematik dokumentiert.
Prof. Dr. Johann Eekhoff, ehemals Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und jetzt Ordinarius an der Universität in Köln, hat auf einer Tagung der Stiftung Marktwirtschaft im März 2006 in Berlin ausführlich Stellung bezogen. Seine Kernaussagen sind im Tagungsbericht zusammengefasst. Um der Demografieanfälligkeit der sozialen Pflegeversicherung entgegenzuwirken, ist nach Ansicht von Prof. Eekhoff eine Umstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren unvermeidlich. Dies gebiete die "schlichte Verantwortung für die eigenen Kinder, für die Zukunft unserer Gesellschaft".
Die Einführung des Umlageverfahrens, so Prof. Eekhoff, sei zwar aus kurzfristiger Perspektive für die Politiker attraktiv gewesen, das sie auf diese Weise "Einführungsgeschenke" verteilen konnten. Die Ansprüche aus der Umlageversicherung seinen jedoch nicht "gottgegeben" und könnten wieder zurückgenommen werden, zumal die Menschen erst zehn Jahre in diese Versicherung einbezahlt hätten. Daher stehe einer Umstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren durch die Einführung von Altersrückstellungen nichts im Wege.
Wenn Wettbewerb gewollt sei, dann müsse zudem gewährleistet werden, dass Menschen, die ihre Versicherung wechseln, den Betrag mitnehmen können, der für sie an Altersrückstellungen gebildet worden sei. Die Kombination von risikoäquivalenten Prämien und übertragbaren Altersrückstellungen ermögliche einen echten Marktmechanismus.
Auf derselben Tagung sprach auch Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg. Nach seiner Einschätzung werde die Finanzierung der von der sozialen Pflegeversicherung zugesagten Leistungen in den kommenden Jahren zu Beitragssätzen zwischen vier und sechs Prozent führen. Die Schlussfolgerungen von Prof. Raffelhüschen waren eindeutig: "Dieses System ist nicht zu halten." Von daher müsse es so schnell wie möglich zugunsten eines privaten Pflichtversicherungssystems mit Kapitaldeckung abgeschafft werden.
Gerade angesichts des erst kurzen Bestehens der Pflegeversicherung sei der Übergang zur Kapitaldeckung nicht mit einer Doppelbelastung einer Generation verbunden. Denn das "Einführungsgeschenk", das durch die Einführung des Umlageverfahrens entstanden sei, könne und müsse man wieder zurücknehmen, ohne dass dies als eine unzumutbare Kürzung anzusehen sei. Die Etablierung eines Finanzausgleichs zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung lehnt Prof. Raffelhüschen ab. Nur weil für 10 Prozent der Bevölkerung die richtige Lösung gefunden worden sei, dürfe man sie nicht für Fehler aufkommen lassen, die die Politik bei 90 Prozent der Bevölkerung gemacht habe.
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