Soziales In der Demografie-Falle

Der Generationenvertrag in der Pflegeversicherung läuft aus dem Ruder. Das umlagefinanzierte Versicherungssystem stößt in einer alternden Gesellschaft an seine Grenzen. Auf der Einnahmeseite schrumpft die Zahl der Beitragszahler, auf der Ausgabenseite steigt die Zahl der Leistungsbezieher. Zusätzlich bringt die höhere Lebenserwartung die Pflegeversicherung in die Bredouille.

Leistungsempfänger der Pflegeversicherung

Es sei ein großer Fehler gewesen, die Pflegeversicherung nach dem herkömmlichen Solidarprinzip zu installieren, urteilte Bert Rürup, bevor er im Jahr 2002 Chef nach ihm benannten Sachverständigenkommission zur Reform der Sozialversicherungen wurde. Man habe, so Rürup damals, ein überkommenes System aufgebaut, das absehbar nicht funktioniere. Im August 2003 legte die Rürup-Kommission ihr Gutachten "Zur Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme" vor und kam wiederum zu einem vernichtendem Urteil über die Pflegeversicherung: "Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung zeichnete sich bereits seit längerem ab, dass umlagefinanzierte Versicherungssysteme aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung unter einem zunehmenden Mangel an nachwachsenden Generationen leiden werden. Unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit muss daher festgestellt werden, dass die gegenwärtige Form der Sozialen Pflegeversicherung nicht nachhaltig ist", heißt es in dem Bericht.

Die demografische Entwicklung nimmt die Pflegeversicherung von zwei Seiten in die Zange: Auf der Einnahmenseite schrumpft die Zahl der Beitragszahler, auf der Ausgabenseite steigt die Zahl der Leistungsbezieher. "Insgesamt führt diese Entwicklung", so das Gutachten der Rürup-Kommission, "zu einem sich permanent verschärfenden Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben in der Sozialen Pflegeversicherung." Vor allem die höhere Lebenserwartung bringt den Pflegesektor in die Bredouille. Denn in den kommenden Jahren werden weit mehr alte und kranke Menschen Betreuung in Anspruch nehmen als bisher.

Schon in den vergangenen Jahren ist ihre Zahl deutlich gestiegen. Gab es 1997 gut 1,7 Millionen Leistungsempfänger der Sozialen Pflegeversicherung, so waren es im Jahr 2005 rund zwei Millionen Menschen. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln schätzt, dass bis zum Jahr 2020 gut 2,8 Millionen Menschen pflegebedürftig sein werden. Zugleich werden dann gut eine Millionen Plätze in Pflegeheimen benötigt - fast doppelt so viele wie heute. Bis zum Jahr 2050 wird die Zahl der Pflegebedürftigen auf 3,7 Millionen Menschen zunehmen.

Welche Folgen hat diese Entwicklung? Bei einer langfristigen Festschreibung des Beitragssatzes auf 1,7 Prozent und keiner Dynamisierung der Leistungen würde das reale Leistungsniveau durch den permanenten Kaufkraftverlust stetig absinken. Die Absicherung des Pflegerisikos würde zunehmend ausgehöhlt und die Legitimität der Pflegeversicherung in wachsendem Maße in Frage gestellt. Andererseits ist es keine Option, den Beitragssatz permanent zu erhöhen, um höhere Leistungen zu ermöglichen. Denn dadurch würde der Faktor Arbeit erheblich belastet, und es würden Arbeitsplätze vernichtet. Einer Projektion des Freiburger Wissenschaftlers Bernd Raffelhüschen zufolge könnte der Beitragssatz bis zum Jahr 2040 gar auf 6,5 steigen. Raffelhüschen: "Hieran zeigt sich, dass es von vornherein falsch war, diesen Generationsvertrag zu begründen.

Die Politik hat die Leistungen aus gutem Grund eingefroren. Der Faktor Arbeit sollte nicht mit wachsenden Beiträgen zur Pflegeversicherung belastet werden. Hierzu wäre es aber unweigerlich gekommen, wenn man die Leistungen entsprechend der Teuerung angehoben hätte. Ohnehin kam die Soziale Pflegeversicherung finanziell bisher nur durch zwei "Kunstgriffe" über die Runden:

  1. Die Pflegeversicherung kassierte schon drei Monate lang Beiträge, bevor sie im April 1995 erstmals Leistungen erbrachte. Zudem erhielten die besonders kostspieligen Heimbewohner erst vom Juli 1996 an Geld. Im Ergebnis konnte die Pflegeversicherung so in den ersten Jahren ein Finanzpolster bilden.
  2. Seit 2005 müssen Kinderlose, die älter als 23 Jahre alt sind, zusätzlich zum normalen Beitragssatz von 1,7 Prozent einen Zuschlag von 0,25 Prozent zahlen.

Einen Überschuss hat die Soziale Pflegeversicherung trotz dieser Maßnahmen nur in den Jahren 1995 bis 1998 erzielt. In den Jahren danach bis einschließlich 2005 waren die Ausgaben jeweils höher als die Einnahmen, so dass das Polster stetig abnahm. Erst 2006 ergab sich wieder ein Plus. Als Gründe nennt das Bundesgesundheitsministerium Einmal-Effekte und Mehreinnahmen im Zuge der guten Konjunktur. Eine Trendwende stellt dieser Überschuss nicht dar. Ohne Reform wird die Pflegeversicherung im Gegenteil auf mittlere Sicht erhebliche finanzielle Probleme bekommen. 

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