Soziales Eine kurze Geschichte der Pflegeversicherung
Gut gemeint, aber ohne Zukunft. Sie wurde gegen den massiven Protest vieler Experten 1995 eingeführt. Heute steht fest: Die Kritiker von einst haben Recht behalten. Die umlagefinanzierte Pflegeversicherung stößt an ihre Grenzen. Ohne Reform wird die Pflegeversicherung schon bald erhebliche finanzielle Probleme bekommen.

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- Pflegeversicherung: zum 1. Januar 1995 eingeführt
- ein kleiner Junge steckt ein wenig die Zunge raus
Als Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland die drei klassischen Säulen der Sozialversicherung - Renten-, Kranken- und Unfallversicherung - geschaffen wurden, war Pflegebedürftigkeit noch kein Thema in der öffentlichen Diskussion. Dies lag unter anderem daran, dass damals die Medizin noch nicht so weit fortgeschritten war und die allgemeine Lebenserwartung eher gering war. Pflegebedürftigkeit trat selten ein, und die Pflege wurde dann in der Regel in der Familie geleistet.
Infolge des medizinischen Fortschritts und der damit verbundenen höheren Lebenserwartung wuchs in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Zahl der Pflegebedürftigen ständig. Dies führte zu einer Explosion der Kosten, die vor allem die Krankenkassen und Sozialhilfeträger - also die Kommunen - belasteten. In der Politik wuchs die Überzeugung, dass es sich bei der Pflegebedürftigkeit um ein Risiko handelt, das ähnlich wie Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit vorsorgefähig ist.
Die ersten politischen Diskussionen über eine Pflegeversicherung gab es schon 1974, als ein Gutachten des Kuratoriums Deutsche Altershilfe veröffentlich wurde. Doch es sollte mehr als 20 Jahre dauern, bis die Idee dann tatsächlich in die Tat umgesetzt wurde. Am heftigsten drängten die Kommunen, die sich durch eine Pflegeversicherung Entlastung bei den Sozialausgaben für die stationäre Pflege älterer Menschen erhofften. Nach Vorstellung von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) sollte eine eigenständige soziale Pflegeversicherung als umlagefinanzierte 5. Säule des Sozialversicherungssystems unter dem Dach der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgebaut werden. Blüm machte die Pflegeversicherung zu seinem "Baby" und setzte sein Konzept gegen erheblichen Widerstand aus den eigenen Reihen und des Koalitionspartners sowie gegen massive Bedenken aus Reihen der Wirtschaft und Wissenschaft durch. Die deutschen Ökonomie-Professoren, die die Notwendigkeit einer Pflegeversicherung sehr wohl sahen, plädierten geschlossen für eine private, kapitalgedeckte Absicherung des Pflegefallrisikos.
Die soziale Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt. Von diesem Zeitpunkt an mussten die Versicherten und die Arbeitgeber schon Beiträge zahlen. Die Leistungen wurden später und in zwei Stufen gewährt. Seit dem 1. April 1995 gibt es Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege und seit dem 1. Juli 1996 in der (voll)-stationären Pflege. Der Beitragssatz, den sich Arbeitgeber und Arbeitgeber teilen, belief sich zunächst auf ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Zum 1. Juli 1996 stieg er auf 1,7 Prozent. Neben der sozialen Pflegeversicherung wurde eine private Pflegeversicherung geschaffen. Diese umfasst nahezu alle Personen, die nicht unter die soziale Pflegeversicherung fallen. Das sind all diejenigen, die sich privat gegen Krankheit versichert haben.
Ein wichtiges Kennzeichen der Pflegeversicherung ist es, dass sie nicht das gesamte Pflegerisiko abdeckt. Vielmehr ist sie als Teilkasko-Versicherung konzipiert, die in Abhängigkeit von der Pflegebedürftigkeit feste Zuschüsse gewährt. Die Differenz zwischen den tatsächlich entstehenden Pflegekosten und den Leistungspauschalen ist vom Versicherten, seinen Angehörigen oder dem Sozialhilfeträger zu zahlen.
Dass die christlich-liberale Regierung 1995 auf das Solidarsystem statt auf eine kapitalgedeckte private Vorsorge setzte, hatte einen einfachen Grund. Sie wollte Soforthilfe für die damals alten Menschen. Die Heimbetreuung eines Pflegebedürftigen kostete schon damals bis 5000 D-Mark im Monat, was die meisten Renten bei weitem überstieg. Als Folge waren rund zwei Drittel der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Für Norbert Blüm war das nach einem Arbeitleben eine entwürdigende Situation. Vor allem wurde dies aber für die Kommunen unbezahlbar. Die Leistungen, die die Pflegeversicherung übernahm, sollten also die Sozialämter entlasten.
Dass die Rechnung nicht aufgehen konnte, war von Anfang an klar. Zwar nahm - wie von Norbert Blüm beabsichtigt - der Anteil der Sozialempfänger anfänglich auf 20 Prozent ab. Doch stieg er danach wieder stetig an und liegt inzwischen bei über 33 Prozent - Tendenz weiter steigend. Der Grund: Seit der Einführung sind die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung unverändert geblieben. Einen Inflationsausgleich gibt es nicht. Wenn die Pflege also teurer wird, steigt automatisch der Eigenanteil der Pflegebedürftigen. Eine wieder wachsende Zahl von Menschen ist daher auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen.
INSM
Das Reformportal


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