INSM-Dossier Pflege

Eine wirklich zukunftwsichere Reform des Pflegerisikos im Alter mit deutlich mehr Eigenverantwortung und privater Absicherung steht nach wie vor aus. Die Politik spielt auf Zeit – ein gefährliches Spiel, denn die Demografie ist unerbittlich: Schon bald werden wir vor sehr viel größeren Herausforderungen bei der Pflege älterer Menschen stehen.

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Pflegeversicherung bekommt 2,5 Mrd. Euro mehr

Die Koalitionsspitzen von CDU und SPD haben beschlossen, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent steigt. Arbeitnehmer zahlen dann 1,95 Prozent vom Bruttolohn. Insgesamt verschafft die Reform den Pflegekassen jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Mrd. Euro.

Mit dem Geld wird zunächst die Reserve der Pflegekasse aufgefüllt Gleichzeitig werden die Leistungen ausgeweitet. Das gilt insbesondere für die Pflege altersverwirrter Menschen, für die künftig bis zu 2400 Euro pro Jahr gezahlt wird.

Konkret haben die Spitzen von Union und SPD beschlossen, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte steigt. Arbeitnehmer zahlen dann 1,95 Prozent vom Bruttolohn. Dies gilt bis zu einem Monatseinkommen von 3562,50 Euro. Ab dieser Einkommensgrenze wird immer der Maximalbeitrag fällig. Er beträgt künftig 69,46 Euro, wovon die Arbeitgeber die Hälfte übernehmen. Kinderlose zahlen wie bisher einen Aufschlag von 0,25 Punkten, insgesamt also 2,2 Prozent vom Bruttolohn.

Insgesamt verschafft die Reform den Pflegekassen jährliche Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro. Mit dem Geld wird zunächst die Reserve der Pflegekassen etwas aufgefüllt. Gleichzeitig werden die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert. So will die Regierung 60 Millionen Euro dafür verwenden, wohnortnahe Pflegestützpunkte einzurichten. Das sollen Anlaufstellen sein, in denen Angehörige Rat und Hilfe bekommen sollen. Um diese Stützpunkte aufzubauen und zu betreiben, sollen Krankenkassen, Kommunen, Pflegedienste und Ärzte kooperieren. Sogenannte Fallmanager sollen jeweils bis zu 100 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen betreuen.

Bis zum Jahr 2012 steigen die Leistungen der Pflegekassen in drei Schritten an. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins von 2008 bis 2012 schrittweise von jetzt 384 auf dann 450 Euro steigen. In der Pflegestufe zwei steigen die Sätze von derzeit 921 binnen vier Jahren auf dann 1100 Euro, und in Pflegestufe drei von jetzt 1432 auf dann 1550 Euro im Monat. Die stationären Pflegesätze in den Stufen eins und zwei bleiben zunächst unverändert. In Stufe drei steigen sie bis 2012 und von jetzt 1432 auf 1550 Euro. Bei Härtefällen werden in fünf Jahren 1918 Euro gezahlt. Jetzt sind es 1688 Euro. Das Pflegegeld, das pflegende Angehörige und Familienfremde bekommen können, steigt ebenfalls: In Pflegestufe eins von jetzt 205 auf 235 Euro im Jahr 2012. In Pflegestufe zwei werden aus jetzt 410 Euro 440 Euro, und in Pflegestufe drei steigt das Pflegegeld von 665 auf 700 Euro. Ab 2015 sollen die Leistungen weiter steigen. Maßstab sind Inflationsrate und Lohnentwicklung.

Für Leistungen ambulanter Pflegedienste gibt es in den einzelnen Pflegestufen ebenso schrittweise mehr Geld wie für stationäre Pflege im Heim. Auch das Pflegegeld, das Angehörige bekommen können, erhöht sich schrittweise. Ab 2015 sollen die Pflegeleistungen weiter steigen. Die Höhe der Anpassung wird von der Bundesregierung festgelegt. Maßstab sollen Inflationsrate und Lohnentwicklung sein. Diese "Dynamisierung" der Pflegeleistung verursacht schon in zehn Jahren mehr als 1,5 Milliarden Euro Mehrkosten. Im Jahr 2030 wären es fünf Milliarden Euro. Laut den Berechnungen der Bundesregierung müsste der Pflegebeitrag dann 0,5 Prozentpunkte höher liegen als heute.

Für die Betreuung altersverwirrter Menschen zahlen die Pflegekassen künftig bis zu 2400 Euro pro Jahr. Bisher waren es maximal 460 Euro. Wer einen Angehörigen pflegt, kann sich dafür künftig sechs Monate lang von seiner Berufstätigkeit freistellen lassen. Er erhält während dieser Zeit zwar kein Gehalt, hat aber ein Rückkehrrecht in seinen Betrieb. Ausgenommen von dieser Regel sind Unternehmen, die zehn oder weniger Beschäftigte haben. Die sechsmonatige Pflegezeit kann von verschiedenen Angehörigen nacheinander wahrgenommen werden. Die Freistellung vom Beruf soll auch möglich sein, wenn in der Familie plötzlich jemand pflegebedürftig wird. Unklar ist noch, ob es dann einen Anspruch auf Krankengeld geben kann, wie ihn Eltern bekommen, deren Kinder krank sind. Dies prüft die Bundesregierung noch. Um die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu verbessern, soll es Qualitätsberichte geben, die verständlich geschrieben sind.

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