INSM-Dossier Grundeinkommen

Die Debatte über ein Grundeinkommen für jedermann hat in Deutschland immer wieder einmal Konjunktur. Viele Menschen fasziniert die Idee, vom Staat Geld zu bekommen, ohne dafür etwas zu leisten.

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Soziales Das Unrecht des Bürgerlohns

Die Debatte über ein Grundeinkommen für jedermann hat in Deutschland spätestens seit dem letzten Parteitag der Grünen und dem Ausscheiden von Oswald Metzger wieder an Fahrt aufgenommen. Viele Menschen fasziniert der Gedanke, ohne jede Bedingung vom Staat Geld zum Leben zu erhalten, und so die Freiheit zu erlangen, nur zu arbeiten, wenn es ihm gefällt.

Grundeinkommen: Parteitag
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Grundeinkommen: Parteitag
Blick in den Parteitag der CDU

Lob der Arbeit

Zu den Protagonisten gehören der Unternehmer Götz Werner, CDU-Ministerpräsident Dieter Althaus und der Direktor des Hamburgischen Weltwirtschafts-Instituts Thomas Straubhaar. Der Philosoph Otfried Höffe hält in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung " im Dezember 2007 einen solchen "Bürgerlohn" jedoch für Unrecht.

Einer sozialethischen Überprüfung, so schreibt Höffe halte die Idee nicht stand. Sie versperre einem erheblichen Teil der Bürger die Arbeitswelt, mithin die besten Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben. Einspruch erfordere auch die Gerechtigkeit. Für das bloße Bürgersein verdiene man keinen Lohn, sondern erst für einen Beitrag zum Gemeinwesen, schreibt Hoffe. Verletzt werde auch der Gedanke der Subsidiarität, nach dem jeder zunächst versuchen muss, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

In allen Kulturen und Epochen spielt die Arbeit eine wichtige Rolle. Trotzdem hat sie den Rang eines philosophischen und gesellschaftstheoretischen Grundbegriffs weithin verloren. Die demokratisierte Selbstverantwortung eröffne heute allen Bürgern Chancen zu jener Selbstverwirklichung, die große Teile der heutigen Arbeit, insbesondere der Erwerbsarbeit, bieten. Denn das Prestige, weitgehend auch das Einkommen und die vorangehende Bildung und Ausbildung hängen wesentlich mit der Art und dem Rang der (Erwerbs-) Arbeit zusammen. Daraus folgt allerdings nicht, das Arbeitsleben sei zum erwerbsfreien "Muße"leben die schlichte Alternative. Mit geistigen Beschäftigungen beispielsweise oder mit ehrenamtlichen, sozialen und politischen Tätigkeiten kann man das arbeitsgeprägte Erwerbsleben zu einem Gesamtentwurf gelungenen Lebens vervollständigen.

Der einschlägigen Umwälzung von der Muße- zur Arbeitsgesellschaft liege, so Höffe, eine revolutionäre Umwertung der Werte zugrunde. Deren erster, sozialethischer Faktor bestehe in einer Hochschätzung der Arbeit, die lange vor der calvinistischen Leistungsethik beginnt. Obwohl im Alten Testament die Arbeit mit Fluch und Mühsal verbunden ist, gehört sie zum göttlichen Auftrag, sich die Erde Untertan zu machen. Das Neue Testament, so zählt Höffe auf, verwirft jede Geringschätzung der Arbeit und verlangt für sie einen angemessenen Lohn (zum Beispiel in Matthäus 10,10 und Lukas 10,7). Nach Paulus soll, wer nicht arbeite, auch nicht essen. In der alten Mönchsregel "Bete und arbeite" (Ora et labora) erfährt die Arbeit sogar eine gewisse Heiligung. Aber erst weit später erhält der Begriff seine moderne Gestalt: dass die Arbeit nicht nur der Bedürfnisbefriedigung und dem Lebensunterhalt dient, sondern zu einem erfüllten Leben wesentlich hinzugehört.

 

Quelle der Selbstachtung

Auf dem Weg von der agrarisch-handwerklichen zur industriell-technischen Gesellschaft, später zur Dienstleistungs-, mittlerweile sogar Wissensgesellschaft erhöhen sich die Bildungs- und Ausbildungsansprüche so enorm, dass qualifizierter Arbeit ein hohes Maß an sozialem und politischem Ansehen zuwächst und möglichst jeder die Chance dazu erhalten soll. Schon beim Apostel Paulus, so Höffe, klingt als weiterer Faktor ein Kernelement von Gerechtigkeit, das Prinzip Gleichheit, an: Damit jeder nicht bloß rechtlich, vor dem Gesetz, sondern auch in seiner ökonomischen Verantwortung gleich ist, hat man für seinen Lebensunterhalt im Prinzip selber aufzukommen. In einem Lesebuch für Handwerkervereine von 1853 heißt es schlicht: "Denn woll'n wir essen ehrlich Brot, muß es verdienet sein."

Für eine Sozialethik der Erwerbsarbeit, so Höffe, spielen nun fünf Gesichtspunkte eine Rolle: Als eine Quelle des Einkommens trägt sie zum Lebensunterhalt, darüber hinaus zum angenehmen, sicheren, vielleicht sogar großzügigen Leben bei. Weiterhin regt sie zur Entfaltung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten an. Da sie drittens dank Selbstachtung und Achtung seitens der anderen zur persönlichen und sozialen Identität beiträgt, widerspricht sie der früheren Ansicht, wer selber arbeite, sei arm. Wie sowohl die empirische Glücksforschung als auch Studien von Krankenversicherungen bestätigen, droht eher die Gefahr, dass die körperliche und seelische Gesundheit von Menschen, die arbeiten wollen, aber keinen Arbeitsplatz finden, empfindlich beeinträchtigt wird.

Viertens trägt die Arbeit auf der Ebene des Gemeinwesens zum Volksvermögen und zu Steuereinnahmen bei. Schließlich wirkt sie auch als ein indirekter Faktor sozialer Kontrolle: Vor allem junge Männer ohne Arbeit sind für Aggression und einen märtyrerbereiten sogenannten Fundamentalismus anfällig. Diente die Arbeit bloß dem Lebensunterhalt, so könnte eine wohlhabende Gesellschaft sie einem Teil der Bevölkerung überlassen. Weil sie in der heutigen Welt weit mehr leistet, freilich auch weit mehr verlangt, ist es Unrecht, wenn man unter dem so schön klingenden Titel "Bürgerlohn" einem erheblichen Teil der Bürger die Arbeitswelt versperrt.

 

Das moralische Gebot

Der überragende Moralphilosoph der Neuzeit, Immanuel Kant, hält die Entfaltung der eigenen Talente für ein moralisches Gebot. Zur Begründung, dass Jugendliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben sollen, die der Berufsfähigkeit dienen und Einstellungen wie Arbeitswillen und Kooperationsbereitschaft, nicht zuletzt Kreativität und Mobilität einschließen, genügt in der Regel ein normativ bescheideneres Argument: Die für den Menschen unverzichtbare Anerkennung hängt in hohem Maß von der Berufs- und Arbeitswelt ab. Das aufgeklärte Selbstinteresse drängt daher die Politik, sowohl die Wirtschafts- als auch die Sozial- und die Bildungspolitik, beides zu prämieren: auf Seiten der Volkswirtschaft die Schaffung von Arbeitsplätzen und auf Seiten der Individuen jene Suche nach Berufsfähigkeit und nach Arbeitsplätzen, die auch Mühen und Durststrecken in Kauf nimmt. Chancen zur Selbstverwirklichung bieten die Arbeitsplätze freilich nur bei entsprechender Qualität. Hier droht mancherlei neuartige Entfremdung, zum Beispiel durch eine Fragmentierung der Arbeit, auch wenn der Anteil der Fließbandarbeit in vielen Bereichen stark zurückgegangen ist.

Wegen der zwei Seiten der Erwerbsarbeit, der Verantwortung für den eigenen Lebensunterhalt und der Chancen zu emotionaler, sozialer und intellektueller, vielfach auch manueller Selbstverwirklichung, ist, so Höffe, ein Recht auf Arbeit ebenso wichtig wie die Existenzsicherung durch Sozialhilfe. Das Recht ist sinnvollerweise aber nicht so wie etwa die Meinungsfreiheit als ein einklagbares Individualrecht zu gestalten. Vielmehr ist es die Aufgabe der Politik, zu einem Wirtschafts-, Sozial und Rechtsklima beizutragen, das beides fördert: die Bereitschaft zu arbeiten und das Erhalten und Entstehen von Arbeitsplätzen statt des "Wegrationalisierens". Dabei sind höhere Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen bloß eine Nebenfolge, allerdings eine hochwillkommene. Dass heute die Vollbeschäftigung nicht mehr die der Industriegesellschaft sein kann, ist richtig, aber trivial. Vor allem spricht dieser Umstand nicht gegen das Ziel selbst, das sich immerhin vom Sozialstaatsprinzip, vielleicht sogar von der Menschenwürde, jedenfalls vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung her rechtfertigt. Eine Politik, die sich mit einer glücklichen Konjunkturentwicklung zufrieden gibt und die noch bestehenden Strukturprobleme verdrängt, die etwa das im Vergleich zu manchem Nachbarland hohe Maß an Regulierung und an Lohnnebenkosten nicht kräftig abbaut, verstößt gegen die heute so viel beschworene soziale Gerechtigkeit. Denn sie bevorzugt die Besitzer von Arbeitsplätzen gegenüber den Besitzlosen und die heutigen Besitzer gegenüber den künftigen (Nicht-) Besitzern.

 

Verstoß gegen die Subsidiarität

Und wer sich, so Höffe, noch immer auf eine Konkurrenz von Arbeit und Kapital fixiert, übersieht, dass die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze heute einen sehr hohen Kapitaleinsatz verlangt. Vor allem verkennt er den internen Konflikt der Arbeitnehmerseite: dass beispielsweise zu hohe Schutzbestimmungen für Arbeitsplatzbesitzer die Chancen von Arbeitssuchenden empfindlich einschränken. Einspruch gegen den so genannten Bürgerlohn erhebt auch ein Kernelement der Gerechtigkeit, die Wechselseitigkeit. Danach verdient man nicht für das bloße Bürgersein einen Lohn, sondern erst für einen Beitrag zum Gemeinwesen. Die generell drohende Gefahr eines sozialen Trittbrettfahrens steigt dort, wo sich der Abstand zwischen "Bürgerlohn" und Arbeitslohn verringert. Selbst wenn die Arbeit nicht "im Schweiße unseres Angesichts" stattfindet, erfordert sie nämlich Mühen, die mancher lieber scheut: die biographische Investition eines rechtzeitigen Erwerbs von Berufsfähigkeiten, ferner Leistungsbereitschaft, nicht zuletzt berufliche, soziale und geographische Mobilität. Es zeugt deshalb nicht von Klugheit, wenn Deutschland - nicht im Verlauf der letzten Jahre, aber der letzten Jahrzehnte - den Lohnabstand zwischen dem Nettoarbeitseinkommen und der Sozialhilfe verringert hat.

Einspruch, so Höffe, gegen den "Bürgerlohn" erhebt auch das sozialethische Prinzip der Subsidiarität. Denn es verlangt, dass jeder seinen Lebensunterhalt zunächst selber zu verdienen sucht und dass nur im Notfall das Gemeinwesen für ihn einspringt. Die Subsidiarität votiert gegen einen Fürsorgestaat und für einen freiheits- und demokratiefunktionalen Sozialstaat. Soll der Ausdruck die angezeigte Sache tatsächlich beinhalten, müsste der Bürgerlohn durch einen Bürgereinsatz, eine Bürgerarbeit, komplettiert werden. Seit Ende der fünfziger Jahre, also mittlerweile seit zwei Generationen, spricht man gern von einer Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgegangen sei. Daraus folgt aber nicht, dass eine Erwerbsarbeit potentiell aller erwerbsfähigen Bürger unmöglich geworden sei. Ohnehin fällt die Arbeitslosigkeit in anderen westlichen Ländern weit geringer als in Deutschland aus. Und das pathetische Wort, der Zwang zur Erwerbsarbeit sei letztlich Zwangsarbeit, beleidigt all jene, die von Diktaturen tatsächlich zu Zwangsarbeit verpflichtet werden.

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