Standpunkt Mut zu mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung

Unser Gesundheitswesen braucht dringend eine wirksame Therapie. Ohne tief greifende Reformen lässt sich ein weiterer drastischer Anstieg der Ausgaben und der Beiträge nicht verhindern. Nur durch mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung können das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert und der drohende finanzielle Infarkt verhindert werden.

Ineffizienz und Kostenexplosion

Labor
  • Deutsches Gesundheitswesen: wirtschaftlich ineffinzient

Das deutsche Gesundheitssystem ist wirtschaftlich ineffizient. Innerhalb der OECD hat Deutschland gemessen am Bruttoinlandprodukt mit 10,5 Prozent die vierthöchsten Ausgaben nach den USA, Frankreich und der Schweiz. In anderen OECD-Ländern sind die Menschen jedoch gesünder, leben länger und das bei geringeren Kosten.

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen – kurz GKV – sind seit 1991 um 86 Prozent auf 170 Milliarden Euro gestiegen. Parallel dazu kletterten die Beitragssätze der Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer weiter nach oben – zu Beginn dieses Jahres auf 15,5 Prozent. Dagegen ist das für die Krankenkassenbeiträge relevante Einkommen im selben Zeitraum nur um 48 Prozent gewachsen. 

Weiterer Kostenanstieg ohne Reformen vorprogrammiert

Hauptgrund für steigende Kosten und Beiträge sind der demografische Wandel und Fehlanreize im Gesundheitssystem. Die Lebenserwartung und der Anteil älterer Menschen an den Versicherten nehmen zu. Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wächst mit steigendem Alter deutlich. Damit wachsen auch die Ausgaben.

Das Problem wird durch den medizinisch-technischen Fortschritt verschärft. Dieser führt zu immer neuen Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten. Das erhöht zwar die Lebensqualität und Lebenserwartung, ist aber auch mit einem steigenden finanziellen Aufwand verbunden.

Eine weitere Ursache der hohen Kosten: Sparsames Verhalten wird in unserem Gesundheits-system nicht belohnt – im Gegenteil. Ärzte haben ein wirtschaftliches Interesse an einer hohen Nachfrage nach ihren Angeboten. Für Sie besteht daher ein Anreiz, mehr oder teurere Leistungen als erforderlich zu verordnen. "Angebotsinduzierte Nachfrage" nennen das die Ökonomen.

Auch der Patient hat keinen Grund, eine möglichst sparsame Behandlung zu fordern. Da Untersuchungen und Medikamente nicht unmittelbar bezahlt werden müssen, entsteht der Eindruck, Gesundheitsleistungen könnten nahezu umsonst bezogen werden. Die Patienten verlangen daher in der Regel jeweils die maximale Versorgungsleistung, die durch ihre Versicherung abgedeckt ist. Ein Kostenbewusstsein entsteht nur bei Medikamenten und Behandlungen mit Zuzahlungen.

Auf Grundlage der Bevölkerungsprognose des Statistischen Bundesamtes sowie Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) werden die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen durch den demografischen Wandel bis 2060 um 25 bis 27 Prozent steigen. Der technische Fortschritt sowie Fehlanreize beim Kostenbewusstsein lassen die Pro-Kopf-Ausgaben in im selben Zeitraum 2060 sogar um 68 Prozent zunehmen. 

Mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung

Mit mehr als 200 Einzelgesetzen hat die Politik in den vergangenen 20 Jahren versucht, die ständig steigenden Kosten zu dämpfen. Doch alle bisherigen Bemühungen blieben weitgehend erfolglos. Der Grund: Die einseitige Beitragsfinanzierung der GKV aus Löhnen und Renten, hohe Verwaltungskosten und zu viele Fehlanreize.

Die Gesundheitsreformen 2007 und 2010 orientierten sich zu wenig an den entscheidenden Maßstäben Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit. Eine wirksame Reform unseres Gesundheitssystems muss auf mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung setzen. Die Lücke zwischen dem medizinisch Machbaren und dem finanziell Möglichen ist schmerzhaft aber nicht zu leugnen. Nur eine Unterscheidung zwischen Grund- und Zusatzleistungen würde die Transparenz und das Bewusstsein für Kosten bei Versicherungsnehmern und -anbietern erhöhen. Denn Wettbewerbselemente wie Prämien und Selbstbehalte stärken die Eigenverantwortung der Versicherten.

Versicherte vergleichen dadurch eher Preise und haben einen Anreiz gesund zu leben, um keine Zuschläge für Gesundheitsrisiken zu zahlen. In der Folge führt dieses individuelle Interesse zu niedrigeren Beiträgen und Prämien für alle Versicherten.

Konkret bedeutet das:

• Der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung sollte auf eine Grundversorgung reduziert werden, die nur das medizinisch Notwendige umfasst. Für darüber hinausgehende Leistungen sollte es den Bürgern freigestellt werden, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Der einzelne Bürger kann dann eigenverantwortlich entscheiden, ob er eine "Vollkasko-Versicherung" wählt oder ob er selbst Risiken trägt und entsprechend geringere Beiträge entrichtet.

• Die Vorsorge gegen Krankheiten wird durch die Kombination von kollektiver umlagefinanzierter Absicherung und individueller Zusatzvorsorge auf zwei Säulen gestellt. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat ermittelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch die Begrenzung der Pflichtleistungen jährlich um rund 24 Milliarden Euro entlastet werden können. Der Beitragssatz lässt sich so um mehr als zwei Prozentpunkte senken.

• Das Kosten- und Gesundheitsbewusstsein der Versicherten muss gestärkt werden. Dazu ist die Selbstbeteiligung der Patienten auszuweiten. Um eine finanzielle Überforderung der Versicherten zu vermeiden, können Obergrenzen für die Zuzahlungen festgelegt werden, etwa in Form eines maximalen Anteils am Einkommen oder eines Höchstbetrags pro Jahr. Zudem sollten Beitragsrückerstattungen für Versicherte ermöglicht werden, die keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch nehmen.

• Die kollektive Pflichtversicherung sollte durch eine Versicherungspflicht ersetzt werden. Alle müssen sich versichern, sind in der Wahl des Versicherungsunternehmens aber frei. Unter Wettbewerbsbedingungen werden sich die Krankenkassen unternehmerischer verhalten. Ihr Leistungsspektrum wird sich mehr an den individuellen Bedürfnissen der Versicherten orientieren. Es wird zu einer Differenzierung der Leistungsangebote und der Beitragssätze kommen. Die Instrumente zur Kostensenkung werden unter Wettbewerbsbedingungen besser ausgeschöpft.

• Die Qualitätssicherung und die Wirtschaftlichkeit sind zu verbessern. Über-, Unter- und Fehlversorgung können durch präzise Behandlungsleitlinien verhindert werden. Die Verzahnung zwischen Haus- und Facharzt sowie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sollte intensiviert werden. Unwirtschaftlichkeit und Mehrfachbehandlungen lassen sich auch durch eine bessere Datentransparenz vermindern, etwa durch eine Patienten-Chipkarte, auf der Krankheitsbilder, Behandlungen und Medikamente gespeichert werden.

• Bemessungsgrundlage des Versicherungsbeitrags sollte nicht länger allein das Arbeitseinkommen sein. Denn die Höhe des Arbeitseinkommens ist kein geeigneter Indikator mehr für den Wohlstand der Versicherten, da eine steigende Zahl der Haushalte andere Einkünfte in beträchtlicher Höhe erzielt. Die Gleichbehandlung der Versicherten und die Wahrung des Solidaritätsprinzips gebieten, alle Einkünfte in die Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen, also etwa auch Einkünfte aus Kapital, Vermietung und Verpachtung.

Keinesfalls darf die Neuordnung der Bemessungsgrundlage aber mit einer Erhöhung der Beitragseinnahmen der Krankenkassen zur Finanzierung zusätzlicher Leistungen verbunden sein. Die Zugrundelegung des Gesamteinkommens muss vielmehr genutzt werden, um die Beitragssätze zu senken. Die negative Wechselwirkung zwischen steigenden Gesundheitsausgaben und höherer Arbeitslosigkeit lässt sich auf diese Weise vermindern. 

Starre Strukturen durchbrechen - die Gesundheitsprämie

Eine Lösung, die diese Verbesserungsvorschläge umsetzt und Fehlanreize beseitigt, bietet eine Umstellung auf eine Prämienfinanzierung der GKV. Die sogenannte Gesundheitsprämie wäre von jedem Erwachsenen monatlich zu entrichten, Kinder wären auch in Zukunft beitragsfrei. Sozialabgefedert wird das Modell durch Zuschüsse aus Steuermitteln für Geringverdiener und Arbeitslose.

Der Vorteil gegenüber dem Status quo: Entscheidend für die Beitragszahlung zur GKV sind nicht mehr nur das Erwerbseinkommen (Löhne und Renten), sondern auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Vermögen sowie das Einkommen des unterhaltspflichtigen Partners. Damit würden auch Personen an der solidarischen Krankenversicherung beteiligt werden, die bisher beitragsfrei sind, aber selbst für Ihre Beiträge aufkommen könnten.

Die Finanzierung der Prämien sozial schwacher Versicherter über Steuermittel würde außerdem eine gerechtere Lastenverteilung innerhalb der Gesellschaft fördern: Auch Beamte und privat Krankversicherte würden mit ihren Abgaben solche Transferzahlungen ab dem ersten Euro unterstützen.
Bei einer vollständigen Umstellung auf das Modell der Gesundheitsprämie würde der bisherige Arbeitgeberanteil an den GKV-Beiträgen von 7,3 Prozent zum Bruttolohn des Arbeitnehmers hinzugefügt werden. Dafür zahlt der Arbeitnehmer die monatliche Gesundheitsprämie bis zu einer Höchstgrenze von 16,5 Prozent seines Einkommens – dem aktuellen Finanzbedarf der GKV. Übersteigt der Beitrag diesen Prozentsatz, erhält er einen Zuschuss.

Um die derzeitigen Ausgaben der GKV zu decken, müsste die Gesundheitsprämie nach einer Studie des IW Köln monatlich 250 Euro pro Kopf betragen. Zwar müsste der Bund für etwa 38 Prozent der Bevölkerung Zuschüsse zahlen. Gleichzeitig erhöht sich aber das zu versteuernde Einkommen für Personen, die durch die Prämie weniger als zuvor für ihre Krankenkasse zahlen und dadurch über ein höheres Bruttoeinkommen verfügen. Unterm Strich würde der Staat laut IW Köln gegenüber dem Status quo um bis zu 4,5 Milliarden Euro entlastet. Gleichzeitig würden für die Versicherten eine unmittelbare Kostentransparenz und ein stärkeres Bewusstsein für die Wertigkeit medizinischer Leistungen entstehen. Anbieter müssten darauf mit mehr individuellem Wettbewerb und günstigen Versicherungsangeboten reagieren. Ein vielversprechendes Rezept, um die jahrzehntelange Starre im Gesundheitssystem zu durchbrechen . 

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