INSM-Dossier Gesundheit

Das deutsche Gesundheitssystem ist ineffizient und teuer. Seit Jahrzehnten nehmen die Betragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stetig zu und verteuern den Faktor Arbeit. Mit verschiedenen Reformen wollte die Bundesregierung daher den Teufelskreis aus steigenden Beiträgen durchbrechen. Herausgekommen ist ein misslungener und kontraproduktiver Kompromiss.

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Soziales Mut zu mehr Eigenverantwortung und Wettbewerb

Eine nachhaltig wirksame Gesundheitsreform müsste den Leistungskatalog der GKV auf eine Grundversorgung reduzieren und die Bürger zu mehr individueller Vorsorge verpflichten. Nur durch mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung kann der drohende finanzielle Infarkt verhin¬dert werden. Das Konzept der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

Nachhaltig wirksame Gesundheitsreform.
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Nachhaltig wirksame Gesundheitsreform.
Kinder essen belegte Brote

Unser Gesundheitswesen braucht dringend eine wirksame Therapie. Ohne tief greifende Reformen lässt sich ein weiterer drastischer Anstieg der Ausgaben und der Beiträge nicht verhindern. Nur durch mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung können das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert und der drohende finanzielle Infarkt verhin­dert werden. Der Teufelskreis aus steigenden Beitragssätzen und steigender Arbeitslosigkeit muss endlich durchbrochen werden.

Die Initiative "Neue Soziale Marktwirtschaft" hat aufgezeigt, wie eine nachhaltige Reform des deutschen Gesundheitssystems aussehen könnte.

Unser Konzept zeichnet sich insbesondere durch folgende Elemente aus:

  • Der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung sollte auf eine Grundver­sorgung reduziert werden, die nur das medizinisch Notwendige umfasst. Für darüber hi­nausgehende Leistungen sollte es den Bürgern freigestellt werden, private Zusatzversiche­rungen abzuschließen. Der einzelne Bürger kann dann eigenverantwortlich entscheiden, ob er eine "Vollkasko-Versicherung" wählt oder ob er selbst Risiken trägt und entspre­chend geringere Beiträge entrichtet.
  • Die Vorsorge gegen Krankheiten wird durch die Kombination von kollektiver umlagefinanzierter Absicherung und indi­vidueller Zusatz­vorsorge auf zwei Säulen gestellt. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat ermittelt, dass die ge­setzlichen Krankenkassen durch die Begrenzung der Pflichtleistungen jährlich um rund 24 Milliarden Euro entlastet werden können. Der Beitragssatz lässt sich so um mehr als zwei Prozentpunkte senken.
  • Das Kosten- und Gesundheitsbewusstsein der Versicherten muss gestärkt werden. Dazu ist die Selbstbeteiligung der Patienten auszuweiten. Um eine finanzielle Überforderung der Versicherten zu vermeiden, können Obergrenzen für die Zuzahlungen festgelegt wer­den, etwa in Form eines maximalen Anteils am Einkommen oder eines Höchstbetrags pro Jahr. Zudem sollten Beitrags­rückerstattungen für Versicherte ermöglicht werden, die keine oder nur geringe Leistun­gen in Anspruch nehmen.
  • Die kollektive Pflichtversicherung sollte durch eine Versicherungspflicht ersetzt werden. Alle müssen sich versichern, sind in der Wahl des Versicherungsunternehmens aber frei. Unter Wettbewerbsbedingungen werden sich die Krankenkassen unternehmerischer ver­halten. Ihr Leistungsspektrum wird sich mehr an den individuellen Bedürfnissen der Ver­sicherten orientieren. Es wird zu einer Differenzierung der Leistungsangebote und der Beitragssätze kommen. Die Instrumente zur Kostensenkung werden unter Wettbewerbs­bedingungen besser ausgeschöpft.
  • Den Krankenversicherungen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, mit einzelnen Ärzten und Krankenhäusern Verträge abzuschließen. Auf diese Weise können die Kassen mit verschiedenen Anbietergruppen eigene Honorierungsformen und Leistungspakete entwickeln, über die sich die Kosten senken lassen. Die Krankenkassen treten dann nicht nur mit den Tarifen, sondern auch mit der Qualität der Leistungen in den Wettbewerb.
  • Die Qualitätssicherung und die Wirtschaftlichkeit sind zu verbessern. Über-, Unter- und Fehl­versorgung können durch präzise Behandlungsleitlinien verhindert werden. Die Ver­zah­nung zwischen Haus- und Facharzt sowie zwischen ambulanter und stationärer Versor­gung sollte intensiviert werden. Unwirtschaftlichkeit und Mehrfachbehandlungen lassen sich auch durch eine bessere Datentransparenz vermindern, etwa durch eine Patienten-Chipkarte, auf der Krankheitsbilder, Behandlungen und Medikamente gespeichert werden.
  • Bemessungsgrundlage des Versicherungsbeitrags sollte nicht länger allein das Arbeitseinkommen sein. Denn die Höhe des Arbeitseinkommens ist kein geeigneter Indikator mehr für den Wohlstand der Versicher­ten, da eine steigende Zahl der Haushalte andere Einkünfte in beträchtli­cher Höhe erzielt. Die Gleichbehandlung der Versicherten und die Wahrung des Solidari­tätsprinzips gebie­ten, alle Einkünfte in die Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Kran­kenversicherung einzubeziehen, also etwa auch Einkünfte aus Kapital, Vermietung und Verpachtung. Kei­nesfalls darf die Neuordnung der Bemessungsgrundlage aber mit einer Erhöhung der Bei­tragseinnahmen der Krankenkas­sen zur Finanzierung zusätzlicher Leistungen verbunden sein. Die Zugrundelegung des Gesamteinkommens muss vielmehr genutzt werden, um die Bei­tragssätze zu senken. Die negative Wechselwirkung zwischen steigenden Gesundheitsaus­gaben und höherer Ar­beitslosigkeit lässt sich auf diese Weise vermindern.

Abschied vom kontraproduktiven Herumdoktern

Nur durch mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung können das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Gesundheitssystems verbessert und der drohende finanzielle Infarkt verhin­dert werden. Die Zutaten für eine nachhaltig wirksame Reform sind bekannt. Die Politik muss nur entschlossen handeln und Abschied nehmen von dem kontraproduktiven Herumdoktern am bestehenden System.

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