Soziales Mut zu mehr Eigenverantwortung und Wettbewerb
Eine nachhaltig wirksame Gesundheitsreform müsste den Leistungskatalog der GKV auf eine Grundversorgung reduzieren und die Bürger zu mehr individueller Vorsorge verpflichten. Nur durch mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung kann der drohende finanzielle Infarkt verhin¬dert werden. Das Konzept der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.
- Nachhaltig wirksame Gesundheitsreform.
Unser Gesundheitswesen braucht dringend eine wirksame Therapie. Ohne tief greifende Reformen lässt sich ein weiterer drastischer Anstieg der Ausgaben und der Beiträge nicht verhindern. Nur durch mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung können das Kosten-Nutzen-Verhältnis verbessert und der drohende finanzielle Infarkt verhindert werden. Der Teufelskreis aus steigenden Beitragssätzen und steigender Arbeitslosigkeit muss endlich durchbrochen werden.
Die Initiative "Neue Soziale Marktwirtschaft" hat aufgezeigt, wie eine nachhaltige Reform des deutschen Gesundheitssystems aussehen könnte.
Unser Konzept zeichnet sich insbesondere durch folgende Elemente aus:
- Der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung sollte auf eine Grundversorgung reduziert werden, die nur das medizinisch Notwendige umfasst. Für darüber hinausgehende Leistungen sollte es den Bürgern freigestellt werden, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Der einzelne Bürger kann dann eigenverantwortlich entscheiden, ob er eine "Vollkasko-Versicherung" wählt oder ob er selbst Risiken trägt und entsprechend geringere Beiträge entrichtet.
- Die Vorsorge gegen Krankheiten wird durch die Kombination von kollektiver umlagefinanzierter Absicherung und individueller Zusatzvorsorge auf zwei Säulen gestellt. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat ermittelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen durch die Begrenzung der Pflichtleistungen jährlich um rund 24 Milliarden Euro entlastet werden können. Der Beitragssatz lässt sich so um mehr als zwei Prozentpunkte senken.
- Das Kosten- und Gesundheitsbewusstsein der Versicherten muss gestärkt werden. Dazu ist die Selbstbeteiligung der Patienten auszuweiten. Um eine finanzielle Überforderung der Versicherten zu vermeiden, können Obergrenzen für die Zuzahlungen festgelegt werden, etwa in Form eines maximalen Anteils am Einkommen oder eines Höchstbetrags pro Jahr. Zudem sollten Beitragsrückerstattungen für Versicherte ermöglicht werden, die keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch nehmen.
- Die kollektive Pflichtversicherung sollte durch eine Versicherungspflicht ersetzt werden. Alle müssen sich versichern, sind in der Wahl des Versicherungsunternehmens aber frei. Unter Wettbewerbsbedingungen werden sich die Krankenkassen unternehmerischer verhalten. Ihr Leistungsspektrum wird sich mehr an den individuellen Bedürfnissen der Versicherten orientieren. Es wird zu einer Differenzierung der Leistungsangebote und der Beitragssätze kommen. Die Instrumente zur Kostensenkung werden unter Wettbewerbsbedingungen besser ausgeschöpft.
- Den Krankenversicherungen sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, mit einzelnen Ärzten und Krankenhäusern Verträge abzuschließen. Auf diese Weise können die Kassen mit verschiedenen Anbietergruppen eigene Honorierungsformen und Leistungspakete entwickeln, über die sich die Kosten senken lassen. Die Krankenkassen treten dann nicht nur mit den Tarifen, sondern auch mit der Qualität der Leistungen in den Wettbewerb.
- Die Qualitätssicherung und die Wirtschaftlichkeit sind zu verbessern. Über-, Unter- und Fehlversorgung können durch präzise Behandlungsleitlinien verhindert werden. Die Verzahnung zwischen Haus- und Facharzt sowie zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sollte intensiviert werden. Unwirtschaftlichkeit und Mehrfachbehandlungen lassen sich auch durch eine bessere Datentransparenz vermindern, etwa durch eine Patienten-Chipkarte, auf der Krankheitsbilder, Behandlungen und Medikamente gespeichert werden.
- Bemessungsgrundlage des Versicherungsbeitrags sollte nicht länger allein das Arbeitseinkommen sein. Denn die Höhe des Arbeitseinkommens ist kein geeigneter Indikator mehr für den Wohlstand der Versicherten, da eine steigende Zahl der Haushalte andere Einkünfte in beträchtlicher Höhe erzielt. Die Gleichbehandlung der Versicherten und die Wahrung des Solidaritätsprinzips gebieten, alle Einkünfte in die Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen, also etwa auch Einkünfte aus Kapital, Vermietung und Verpachtung. Keinesfalls darf die Neuordnung der Bemessungsgrundlage aber mit einer Erhöhung der Beitragseinnahmen der Krankenkassen zur Finanzierung zusätzlicher Leistungen verbunden sein. Die Zugrundelegung des Gesamteinkommens muss vielmehr genutzt werden, um die Beitragssätze zu senken. Die negative Wechselwirkung zwischen steigenden Gesundheitsausgaben und höherer Arbeitslosigkeit lässt sich auf diese Weise vermindern.
Abschied vom kontraproduktiven Herumdoktern
Nur durch mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung können das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Gesundheitssystems verbessert und der drohende finanzielle Infarkt verhindert werden. Die Zutaten für eine nachhaltig wirksame Reform sind bekannt. Die Politik muss nur entschlossen handeln und Abschied nehmen von dem kontraproduktiven Herumdoktern am bestehenden System.
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