Soziales Gesundheitsreformen 2007 und 2010

Mit dem 2009 eingeführten Gesundheitsfonds, einem bundesweit einheitlichen Kassenbeitragssatz sowie weiteren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung die Finanzierbarkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung retten. Zugleich werden die Rahmenbedingungen der privaten Krankenkasse verschärft. Wir geben einen Überblick über die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre.

Die Gesundheitsreform der Großen Koalition 2007

Geld für Medikamente
  • Kompromiss zur Gesundheitsreform

"Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung" – die wichtigsten Inhalte der Reform.

Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag: Der Fonds war das zentrale Element der Gesundheitsreform der Großen Koalition 2007. In den Gesundheitsfonds werden seit seiner Einführung 2009 die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erhobenen Beiträge abgeführt. Zudem fließen die für das Gesundheitssystem bestimmten Steuermittel in den Fonds. Die Kassen erhalten daraus anschließend für jeden Versicherten eine Pauschale. Krankenkassen, die viele Alte und Kranke als Mitglieder haben, werden besondere Zuschläge zu der Pauschale gewährt. Der Finanzausgleich zwischen den Kassen für unterschiedliche Belastungen ("Risikostrukturausgleich") ging somit auf den Gesundheitsfonds über. Krankenversicherungen, die trotzdem nicht mit dem Geld aus dem Fonds auskommen, können von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag verlangen. Dieser Zusatzbeitrag durfte ursprünglich ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Versicherten nicht übersteigen und somit maximal 35 Euro im Monat betragen. Diese Deckelung wurde 2010 flankiert von einem Sozialausgleich aufgehoben. Kassen, die Überschüsse erwirtschaften, können Beiträge zurückerstatten oder ihren Mitgliedern zusätzliche Leistungen gewähren.

Beiträge der GKV: Mit dem Start des Gesundheitsfonds wurde das System der Beitragserhebung grundlegend geändert. Nicht mehr die einzelnen Kassen, sondern die Bundesregierung setzte einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent fest (Aufgrund der internationalen Wirtschaftskrise wurde der Beitragssatz von Juli 2009 bis Dezember 2010 mit Steuermitteln auf 14,9 Prozent abgesenkt). Der Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen über die Beitragssätze wurde damit gravierend eingeschränkt und die lohnbezogene Finanzierung des Gesundheitssystems durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter festgeschrieben. Nur ein kleiner Teil der Kosten wurde durch Steuereinnahmen gedeckt.

Private Krankenkassen: Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) wurden nicht in den Gesundheitsfonds einbezogen. Dennoch ergaben sich auch für sie und ihre Versicherten Änderungen. Die PKV mussten zukünftig einen Basistarif anbieten, der allen offen steht und den gleichen Schutz wie die gesetzlichen Kassen gewährt. Anders als bei anderen Angeboten der Privaten darf "das individuelle Risiko für die Prämienhöhe keine Rolle spielen". Der Tarif darf zudem nicht über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Versicherungen liegen.

Eine weitere Änderung betraf die Altersrückstellungen der privat Versicherten. Bis zur Reform verblieben die für das Alter angesparten Finanzreserven bei einem Wechsel des Versicherers vollständig beim bisherigen Versicherungsunternehmen. Seitdem konnten die Altersrückstellungen zumindest in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden, was den Wechsel des Anbieters erleichtert hat.

Steuerfinanzierung: Durch eine dauerhafte Verwendung von Steuermitteln soll die GKV auf eine "langfristig stabilere, gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis" gestellt werden. Insbesondere Kinder werden seitdem beitragsfrei in der gesetzlichen Krankversicherung mit Steuermitteln versichert. 2010 wurden vom Staat 14 Milliarden Euro für die Kinderversicherung bereitgestellt.

Allgemeine Versicherungspflicht: Seit der Reform ist jeder erstmals in Deutschland verpflichtet, eine Krankversicherung abzuschließen. Das bedeutet, dass etwa 200.000 bis 300.000 zuvor Nichtversicherte in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden müssen. Gleichzeitig dürfen die Krankenversicherungen niemanden mehr ablehnen.

Ärzte: Für sie wurde 2009 eine neue Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen eingeführt. Zusätzliche finanzielle Anreize sollen Ärzte ermuntern, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen.
 

Die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition 2010

Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" – die wichtigsten Inhalte im Überblick:

Neue Beitragsstruktur zur GKV: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind im Januar 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent angehoben worden. Die Arbeitnehmer zahlen 8,2 Prozent von ihrem Bruttolohn. Die Arbeitgeber tragen 7,3 Prozent. Ihr Anteil wird künftig eingefroren. Das bedeutet, künftige Kostensteigerungen müssen allein von den Arbeitnehmern bezahlt werden.

Keine Obergrenze mehr für Zusatzbeiträge und Sozialausgleich: Kommen Krankenkassen mit ihrem Budget aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, können sie weiter individuell Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen. Die Zusatzbeiträge werden allein von den Versicherten bezahlt. Bislang galt eine Grenze von einem Prozent des Einkommens. Seit der Reform sind die Zusatzbeiträge nicht mehr nach oben gedeckelt und können unabhängig vom Einkommen erhoben werden. Dafür wird ein Sozialausgleich gewährt, sobald der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens übersteigt. Der Arbeitgeber rechnet diesen Sozialausgleich automatisch bei der Abführung der Krankenkassenbeiträge mit ein. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird vom Bundesversicherungsamt errechnet, das den Gesundheitsfonds verwaltet. Der von einer Kasse erhobene Zusatzbeitrag kann allerdings höher sein, als der vom Bundesversicherungsamt errechnete Durchschnittswert. In diesem Fall sowie bei einer Veränderung des Zusatzbeitrages kann der Versicherte zu einer günstigeren Kasse wechseln oder er muss die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Die ungedeckelten Zusatzbeiträge sollen den Wettbewerb unter den Krankenkassen ankurbeln und Ausgabensteigerungen der GKV von den Löhnen entkoppeln. Jedoch sorgen die Regeln des steuerfinanzierten Sozialausgleichs dafür, dass Zusatzprämien mittelfristig den gleichen Effekt haben wie eine Erhöhung des Arbeitnehmerbeitrages.

Schnellerer Wechsel in die private Krankenversicherung: Seit 2011 reicht für einen Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung, wenn das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers ein Jahr lang über der Versicherungspflichtgrenze gelegen hat. Diese ist 2011 auf 49500 Euro abgesenkt worden. Auch wer bereits das Jahr zuvor mindestens 49950 Euro brutto verdient hat, ist wechselberechtigt.